12. Juni 2017
Vorstösse
USR Zero
Nach den Unternehmenssteuerreformen "USR I-III" wird zurzeit die "Steuerreform 17" vorbereitet.
Mittelfristig wäre jedoch eine besonders naheliegende Option einmal prüfenswert: Die "USR Zero", also die generelle Ablösung der Unternehmenssteuern durch ein besseres Steuersystem.
Als juristische Konstrukte tragen Unternehmen letztlich ja bekanntlich ohnehin keine Steuern. Es sind immer natürliche Personen, welche Steuern tragen. Die Unternehmensbesteuerung ist somit ein ineffizienter Umweg; es wäre einfacher und effizienter, die nötigen Steuern direkt bei den betreffenden natürlichen Personen (namentlich den Eignern) zu erheben. Zudem ist Kapital bzw. Unternehmensgewinn aufgrund seiner internationalen Mobilität schwieriger zu besteuern als andere Faktoren, was wiederum gegen die Unternehmensbesteuerung spricht. Diese beiden Nachteile der Unternehmensbesteuerung an sich hält auch die ESTV in ihrem Bericht "Moderne Steuersysteme: Grundfragen und Reformvorschläge" von 2004 fest (Ziff. 2.1.2.3).
Selbstverständlich wären bei einem solchen Systemwechsel zahlreiche Fragen zu klären, so:
a. zur Kompensation (Stichworte: volle Dividendenbesteuerung, Prüfung einer Kapitalgewinnsteuer, Anpassungen der Einkommens- und/oder Mehrwertsteuer);
b. zur Abgeltung von öffentlichen Leistungen (Stichworte: Gebühren bzw. eine Mindeststeuer);
c. zur Sicherung der Besteuerung und zur internationalen Ausgestaltung und Akzeptanz (Stichworte: Quellenbesteuerung; Anpassung von DBAs).
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat - losgelöst von ohnehin anzupackenden laufenden "Steuerreform 17" - um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Hat der Bundesrat die Option einer "USR Zero" je einmal geprüft?
2. Was würde eine "USR-Zero" im Einzelnen mit sich bringen (vgl. oben lit. a-c)?
3. Wie beurteilt er Vor- und Nachteile einer "USR Zero"?
4. Ist er bereit, die Option einer "USR-Zero" mittelfristig einmal vertieft zu analysieren?
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