Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

06. Juni 2019

Vorstösse | Politische Arbeit

Transparenz über den legislativen Fussabdruck

Eingereichter Text

Zur Diskussion zur Transparenz über den sogenannten "legislativen Fussabdruck", also der Einflussahme von Interessenvertretern auf die Willensbildung politischer Entscheidungsträger, stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:
1. Hat er sich schon mit den öffentlich diskutierten Massnahmen zur Steigerung der Transparenz über den legislativen Fussabdruck befasst?
2. Wie beurteilt er diese Massnahmen?
3. Welche allfälligen anderen Ansätze für die Schaffung von mehr Transparenz über den legislativen Fussabdruck könnte sich der Bundesrat vorstellen?
4. Welche Rechtsgrundlagen wären für die erwähnten Massnahmen anzupassen?

Begründung

Wesentliche Einflussnahmen von Interessenvertretern auf die Willensbildung politischer Entscheidungsträger ("legislativer Fussabdruck") werden heute nicht offengelegt. Nach einem kürzlich von Transparency International Schweiz gemachten Vorschlag könnte dies etwa mit folgenden Massnahmen verbessert werden:
a. Bundesrat und Verwaltung legen anlässlich von Vernehmlassungen, Botschaften und weiteren Berichten dar, welche Interessenvertreter von der Verwaltung zu welchem Thema inwieweit einbezogen wurden, insbesondere als Teilnehmende an verwaltungsinternen Arbeitsgruppen und Expertenkommissionen.
b. Die parlamentarischen Kommissionen veröffentlichen, welche externen Interessenvertreter sie zu welchem Thema inwieweit einbeziehen, insbesondere die jeweiligen Anhörungsteilnehmenden.
c. Bundesrat, Verwaltung sowie die parlamentarischen Kommissionen veröffentlichen die Eingaben von externen Interessenvertretenden, die für ihre Willensbildung eine Rolle spielen.
Transparenz über den legislativen Fussabdruck in allen wichtigen Phasen des Gesetzgebungsprozesses könnte verschiedene Vorteile aufweisen, so eine erhöhte Transparenz und Information gegenüber den Stimmberechtigten, damit verbunden eine Stärkung des Vertrauens in die politischen Prozesse, einen chancengleicheren Zugang bei der Interessenvertretung und die Reduktion der Gefahr ungebührlicher Einflussnahme. Demgegenüber steht der zusätzliche Aufwand und allfällige überwiegende Geheimhaltungsinteressen.

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