Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

09. Juni 2020

Politische Arbeit | Wichtige Voten im Rat

Strafrahmenharmonisierung und Anpassung des Nebenstrafrechts an das neue Sanktionenrecht

Nur eine kurze Ergänzung, denn ich kann alles unterstreichen, was unser Kommissionssprecher gesagt hat: Ich war auch in der Subkommission und hatte die Gelegenheit, dort mitzuwirken. Wir haben nicht nur die verschiedenen Tatbestände des Besonderen Teils angeschaut, sondern wir haben uns auch die eine oder andere allgemeine Frage gestellt, die bei dieser Betrachtung aufgepoppt ist. Die meisten dieser Fragen kommen später in der Debatte noch, zum Beispiel die Frage, ob eine Mindestgeldstrafe immer auch eine Mindestfreiheitsstrafe bedeutet, ob man die Verbindungsgeldstrafen noch wolle oder wann der bedingte Vollzug möglich sein soll. Diese Punkte kommen alle noch.
Ein Punkt aber kommt nicht, weil wir daran nichts geändert haben. Wir haben ihn aber trotzdem diskutiert, und ich möchte Ihnen den Punkt noch kurz präsentieren. Es geht um die folgende Frage: Was, wenn bei einem Delikt steht, dass nur Geldstrafe möglich sei? Zum Beispiel steht, für diejenigen von Ihnen, die sich dessen einmal schuldig gemacht haben, beim Militärdienstversäumnis unter Artikel 82 MStG einfach, die Strafe sei eine Geldstrafe. Da hat sich die Frage gestellt: Kann in so einem Fall auch eine Freiheitsstrafe ausgesprochen werden? Der Allgemeine Teil des StGB sagt in Artikel 41, dass man statt Geldstrafe auch Freiheitsstrafe aussprechen könne. Das ist doch eine fundamentale Frage in einem strafrechtlichen System: Welche Sanktion ist überhaupt möglich? In diesem Punkt haben wir aber am Schluss beschlossen, dass wir es nicht präzisieren müssen. Man hat uns instruiert, die Antwort müsse sein: Wenn im Besonderen Teil "Geldstrafe" steht, dann heisst das Geldstrafe. Dieser Besondere Teil müsse vorgehen, und Artikel 41 des Allgemeinen Teils des StGB wäre dann nicht anwendbar. Ich wollte dies einfach zuhanden der Materialien sagen. Wir haben diesen Punkt intensiv diskutiert und gesagt, wir lassen den Text so stehen, denn er ist klar. Ich wollte jetzt noch klarmachen, was wir darunter verstanden haben.
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