Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

29. Mai 2024

Strafgesetzbuch und Jugendstrafgesetz. Änderung

für die Kommission: In diesem Punkt schliesst sich Ihre Kommission mit 7 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen dem Nationalrat und dem Bundesrat an. Nach dreimaliger erfolgloser Überprüfung soll die Behörde nicht mehr jährlich von Amtes wegen überprüfen müssen, ob die Entlassung möglich sei. Das spart unseres Erachtens etwas Ressourcen, schränkt aber die Rechte des Verwahrten nicht ein. Dieser Absatz bezieht sich eben nur auf die Überprüfung von Amtes wegen und nicht auf das Recht des Verwahrten, selber ein Überprüfungsgesuch zu stellen, was theoretisch sogar mehr als einmal pro Jahr geschehen könnte.