12. Juni 2024
Strafgesetzbuch und Jugendstrafgesetz. Änderung
Ihre Kommission hat mit 7 zu 3 Stimmen Festhalten beschlossen. Dies tat sie nicht, weil sie eine Erhöhung per se ablehnt. Es gab im Gegenteil auch Voten der Sympathie für eine Verschärfung der Strafrahmen bei Jugenddelikten. Der Unterschied ist aber, dass Ihre Kommission die Strafrahmen für Jugendliche gesamthaft anschauen will und nicht die Diskussion zu einem Element, dem Mord, hier vorwegnehmen möchte. Ihre Kommission drückt durchaus auch aufs Tempo. Es ist vorgesehen, dass Ihre Kommission noch in diesem Jahre Anhörungen zum Thema durchführt. Nächstes Jahr soll ein bundesrätlicher Bericht auf das angenommene Postulat Engler 23.3205, “Haben wir ein Problem mit Jugendkriminalität?” folgen, und im Nationalrat harren schliesslich auch noch Motionen zum Thema ihrer Behandlung. Wie bei der Strafrahmenharmonisierung bietet sich für uns auch hier eine Gesamtschau an. Wir möchten nicht, dass wir dann unser Werk nach getaner Arbeit und vor der Inkraftsetzung gleich schon wieder korrigieren müssen.
Vor diesem Hintergrund erachten wir den Beschluss des Nationalrates als Diskussionsbeitrag, der allerdings ohne Vernehmlassung und eben Gesamtschau auftauchte. Wir empfehlen, die Diskussion mit Blick aufs Ganze zu führen und für den Moment hier festzuhalten. Der Kern der Vorlage ist ohnehin etwas anderes, nämlich, die Verwahrungssicherheitslücke zu schliessen. Im Übrigen war auch die nationalrätliche Kommission nur sehr knapp ihrerseits für Festhalten, nämlich mit 12 zu 11 Stimmen. Ihre Kommission war, wie gesagt, mit 7 zu 3 Stimmen wiederum für Festhalten. Wir danken, wenn Sie uns hier folgen und hoffen, der Nationalrat könne sich unserem Antrag fürs weitere Vorgehen anschliessen.