Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

07. Juni 2018

Wichtige Voten im Rat

Steuervorlage 17

Nach Kollege Minders Ausführungen zu Genie und Wahnsinn bis hin zu Blödsinn versuche ich es jetzt noch mit etwas Freisinn oder mit viel Glück sogar mit etwas Feinsinn. Ich hatte das nicht ganz zweifelsfreie Vergnügen, als Stellvertreter in der Kommissionsdebatte zu sein und habe wie viele hier im Saal mit dem Geschäft gerungen. Ich möchte nur noch zwei Anmerkungen anbringen; die eine zur Frage, darf man so etwas?, die andere dann zur Frage, soll man das auch?
Die erste, das ist die auch von Herrn Minder wieder aufgeworfene Frage, die Verfassungsfrage, die zelebriert wurde, auch von Kollege Kuprecht. Jene, die mich schon etwas kennen, wissen, dass ich in Verfassungsfragen normalerweise keinen Spass kenne. Aber hier komme ich für einmal zu einem etwas entlastenden Schluss, und zwar zum Schluss, dass uns die Einheit der Materie nicht im Weg steht.
Ich komme auf eine etwas radikalere Art und Weise zu diesem Schluss als die meisten Staatsrechtler und auch als das Bundesamt für Justiz und die BK. Mir scheint es zwar auch für ausgefuchste Winkeladvokaten ein Ding der Unmöglichkeit, hier wirklich einen sachlichen Zusammenhang zu konstruieren, auch wenn man die Steuervorlage 17 jetzt noch etwas als AHV-Finanzierungsvorlage darstellen will. Ich hatte fast etwas Mitleid mit dem Bundesamt für Justiz, das diesen Bericht schreiben musste. Irgendwo schrieben sie, da musste ich schmunzeln, der sachliche Zusammenhang springe jedenfalls nicht ins Auge. Ich würde mal sagen, das ist die Untertreibung der Legislatur. Es springt umgekehrt viel eher ins Auge, dass es wahnsinnig schwierig ist, hier einen sachlichen Zusammenhang zu sehen; vielmehr sieht man natürlich einen politischen.
Damit hat Herr Minder natürlich Recht; eine Volksinitiative dieses Inhalts müssten wir für ungültig erklären. Recht hat er auch mit der Aussage, dass das Bundesgericht mit dieser Verknüpfung kantonale Gesetze aufheben würde bzw. auch schon aufgehoben hat. Das war, glaube ich, ein Beispiel aus Neuenburg, wo etwas ziemlich Ähnliches zusammengepackt wurde - und das wurde aufgehoben. Das heisst in meiner Lesart jetzt aber nicht, dass das für uns auch gilt, denn in der Bundesverfassung steht hierzu nichts. Die Einheit der Materie bezieht sich da auf Teilrevisionen der Bundesverfassung, und es ist nur ein allgemeiner Grundsatz, der jeweils für den Gesetzgeber herangezogen wird; die unverfälschte Willensbildung, aus der die Lehre dann ableitet, das gelte auch für uns. Aber diese Ansicht - und das ist etwas unorthodox, das gebe ich zu - teile ich nicht.
Ich sehe einen anderen Grund, warum der Verfassungsgeber uns gesagt hat, wir müssten bei Teilrevisionen der Bundesverfassung die Einheit der Materie wahren, nämlich - es wurde vom Kommissionssprecher etwas angetönt - um den Unterschied zur Totalrevision der Bundesverfassung zu machen. Die ist viel aufwendiger, und da gibt es je nachdem sogar noch Neuwahlen. Um jetzt zu verhindern, dass jemand eine Totalrevision macht, aber auf dem Schleichweg, über eine grosse Teilrevision, hat man dieses Kriterium eingeführt, dass man die Teilrevision nicht beliebig aufladen kann.
Über Gesetze steht da gar nichts. Umgekehrt ist es ja so, dass ein solches Paket dem Stimmbürger auch eine grosse Chance bietet. Anders als wenn jedes Gesetz im Silo aushandelt, vergrössert sich die Verhandlungsmasse für Kompromisse, für umfassende Lösungen dramatisch, und am Schluss bleibt der Stimmbürger frei, er kann es nehmen oder nicht, mit allen Vor- und Nachteilen, wie so vieles im Leben. Gesetzgebung ist eben nicht wie ein Mittagessen bei McDonald's, wo man heute sogar noch auswählen kann, ob man die Gurke drin haben will oder nicht.
Wenn man es konsequent durchdenkt, dass die Einheit der Materie bei Bundesgesetzen überhaupt gelten sollte, dann muss ich mich fragen: Wie konnte denn in diesem Haus überhaupt das OR erlassen werden, in welchem gleichzeitig der Maklervertrag und die Aktiengesellschaft drinstehen, ohne für mich erkennbaren Zusammenhang? Wie konnten wir in diesem Hause das ZGB erlassen, wo im gleichen Erlass die Anerkennung oder Anfechtung der Vaterschaft und dann noch die Grundpfandverschreibung geregelt wurden? Sehen Sie da einen Zusammenhang? Oder wie konnten wir in diesem Haus das Strafgesetzbuch erlassen, wo im gleichen Erlass gesagt wurde, was sexuelle Handlungen mit Kindern sind und wie Konkursdelikte funktionieren. Ich sehe da beim besten Willen auch keinen sachlichen Zusammenhang.
Ich komme staatsrechtlich zum Schluss, dass die Einheit der Materie uns hier - nach meiner Lesart zumindest - nicht im Wege steht. Es ist dann eine andere, eine demokratiepolitische Frage, ob man es besser als Paket oder einzeln bringt. Aber das ist eine Frage, in der wir meines Erachtens frei sind.
Noch zu einem Gedanken, der oft geäussert wurde - der Zweitrat könne es ja noch eleganter machen, er könne zwei Vorlagen machen, die übers Kreuz miteinander verknüpft sind: Das wäre Augenwischerei. Dann würden wir einfach die Bürokratie erhöhen. Wenn ein Stimmbürger das Paket wollte, müsste er statt "Ja" dann "Ja, Ja" schreiben; wenn er es nicht wollte, müsste er statt "Nein" dann "Nein, Nein" schreiben. Aber die Möglichkeit, "Ja, Nein" zu schreiben, wäre eine Scheinlösung, denn in der Realität gibt es das ja nicht, ein Ja und ein Nein, wenn sie übers Kreuz verknüpft sind. Das wäre ähnlich, wie wenn Sie fragen: "Wollen Sie Kampfflieger? Sie dürfen separat abstimmen über den vorderen Teil und den hinteren Teil." Da könnten Sie auch "Ja, Nein" stimmen, aber es würde Ihnen nichts bringen. Deshalb: Wenn Sie schon sauber sein wollen, dann müssen Sie sagen: "Wir bringen es als Paket, oder wir bringen es ganz getrennt." Dann haben Sie natürlich das Risiko, dass die Stimmbürger ein anderes Teilpaket machen, als wir das dachten.
Zu Kollege Minder vielleicht noch: Wenn Sie einen Vorstoss machen wollen, dann würde ich nicht über das Parlamentsgesetz gehen, dann soll der Souverän in die Verfassung schreiben, dass wir auch bei Bundesgesetzen an die Einheit der Materie gebunden sind. Dann würde ich mich bei einer anderen Vorlage anders äussern. Das war meine Hauptaussage.
Und nun noch meine zweite kurze Anmerkung zur Frage: Soll man das tun? Warum habe ich als Liberaler so gerungen? Weil ich schon denke, dass diejenigen, die das Referendum gegen die erste Auflage der Unternehmenssteuerreform III damals gewonnen haben, eine grosse Kerze anzünden dürfen, wenn das hier durchkommt. Um nicht zu sagen, dass das für sie ein kleines Oster- und Weihnachtsfest gleichzeitig ist. Auf der Steuerseite ist dann Ostern: Die privilegierten Gesellschaften werden abgeschafft, die Dividendenbesteuerung geht drauf, die KEP wird eingeschränkt, es gibt mehr Geld vom Bund, zentral, und gleichzeitig werden noch die Steuerausfälle so abgemildert, dass es dem Lande langfristig gutgeht, was man dann auch in der AHV spürt, wie Kollege Noser gesagt hat. Auf der AHV-Seite ist ein kleines Weihnachtsfest zu feiern: Da gibt es eine Finanzspritze ohne strukturelle Anpassungen der AHV, die schwergewichtig doch die Jungen tragen, anders vielleicht, als wenn man leistungsseitig geschraubt hätte oder bei der Mehrwertsteuer, und das Ganze wird noch etwas garniert mit Zahlenmagie.
Wir haben die Erklärung gehört, warum 2 Milliarden. Kollege Graber verzeiht mir, dass ich das kritisch sehe. In der Realität war es so: Eine Seite hat 2 Milliarden gesagt, eine andere politische Kraft hat dazu dann eine Formel kreiert, die in der Dynamik ja nicht ganz aufgeht. Denn man sagt 2 Milliarden - 2 Milliarden, aber die 2 Milliarden bei den Steuern sind ja eigentlich die Verhinderung von noch höheren Ausfällen, und das könnte man auch als null betrachten, dynamisch gesehen ohnehin. Auf der Seite AHV sind es ja nicht 2 Milliarden, sondern wir haben Parameter festgelegt in Prozenten der Lohnsumme und des Mehrwertsteueraufkommens. Das wächst, und bald ist das Verhältnis dann nicht mehr 2 zu 2, sondern vielleicht 1 zu 3. Einfach, damit man hier vielleicht auch etwas ehrlich ist: Mit Mathematik hat das Ganze nur am Rande zu tun. Und wer weiss, ob der Nationalrat hier aus bürgerlicher Sicht nicht noch einen etwas besseren Preis herausholt.
Mein Fazit in aller Kürze: Die Bundesverfassung ermöglicht uns dies hier. Die Reform wird teuer erkauft. Aber es ist am Schluss ein Kompromiss. Das Rentenalter darf damit nicht vom Tisch sein. Ich stimme der Vorlage zu, weil ein Scheitern noch schlechter wäre als diese Vorlage.
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