Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

13. Juni 2019

Politische Arbeit | Wichtige Voten im Rat

Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten

für die Kommission:
Seit 2011 kennt der Bund einen Steuerabzug für die Drittbetreuung von Kindern unter 14 Jahren. Abzugsfähig sind dabei nur die tatsächlichen Kosten, dies gedeckelt bei maximal gut 10 000 Franken pro Kind. Diese Kosten müssen kausal einer Erwerbstätigkeit oder einer Ausbildung dienen. Diese Vorlage möchte nun nur etwas, nämlich diesen Abzug von gut 10 000 auf 25 000 Franken pro Kind erhöhen. Dies ist insbesondere bei Erwerbstätigen aus zwei Gründen berechtigt.
Wenn solche Kosten direkt der Erwerbstätigkeit dienen, kann man sie erstens als Gewinnungskosten betrachten. So gesehen, sollten sie dann eigentlich sogar unbegrenzt abziehbar sein. Aber um Missbrauch und unnötig teure Betreuungskosten, also z. B. Kitas mit Goldhähnen, auszuschliessen, soll ein Deckel bestehen bleiben.
Der zweite Grund für diese Erhöhung besteht darin, dass damit Erwerbsanreize namentlich für gut ausgebildete junge Frauen erhöht werden. Wir kennen das Phänomen, dass sich ein Zweitverdienst in vielen Fällen finanziell kaum rechnet. Dem soll hier entgegengewirkt werden. Dabei ist einzuräumen - wenn man die Zahlen etwas anschaut -, dass wir hier von einem sehr stark ausgewählten Segment sprechen. Nur die wenigsten Familien erreichen heute überhaupt die bestehende Schwelle von gut 10 000 Franken. Es sind dies überwiegend Familien mit Kindern im Vorschulalter, die also in der Kita sind. Auch dort ist es nur eine Minderheit. Wir haben Zahlen aus dem Kanton Bern zur Kenntnis genommen und dort gesehen, dass nur bei 1,5 Prozent der Familien mit Kindern in der Kita diese Schwelle überschritten wird. Allerdings muss man auch die Dynamik dieser Erhöhung des Abzugs berücksichtigen. Diese soll ja just die Erwerbstätigkeit in Fällen höherer Betreuungskosten fördern. Mit den prognostizierten Steuerausfällen von 10 Millionen Franken grösstenteils beim Bund sprechen wir ohnehin nicht über eine allzu grosse Summe.
Auf intensiven Wunsch der Kantone beschränkt sich die Vorlage neu gegenüber der Vernehmlassung auf die Bundessteuer. Die Kantone bleiben bei der Abzugshöhe weiterhin frei.
Ihre Kommission hat die Vorlage am 2. Mai 2019 behandelt und ist ohne Gegenstimme darauf eingetreten. Sie hat einen Antrag auf Sistierung abgelehnt. Sie hat auch einen Antrag auf Rückweisung, mit 7 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, verworfen und der Vorlage in der Gesamtabstimmung dann mit 8 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen zugestimmt. Ich bitte Sie ebenfalls, auf die Vorlage einzutreten.
Ich weiss nicht, Herr Präsident, ob ich hier schon zum Rückweisungsantrag der Minderheit sprechen soll - Sie sind damit einverstanden.
Ich bitte Sie aus folgenden Gründen, dann auch die Rückweisung abzulehnen: Der Rückweisungsantrag bezweckt, dass der Abzug nicht auf dem steuerbaren Einkommen geschieht, sondern auf dem Betrag am Ende, unter dem Strich bei der Steuerrechnung. Dagegen gibt es drei Argumente:
Erstens ist es etwas unpraktikabel. Wir haben heute einen solchen Abzug auf der Steuerrechnung bei Kindern. Da ist es einfach: Man zählt einfach die Kinder. Die meisten Leute wissen auswendig, wie viele sie haben. Dann zieht man 251 Franken pro Kind ab. Hier ist es etwas schwieriger. Uns in der Kommission ist nämlich nicht klar, wie man es dann überhaupt machen könnte, wollte man direkt die konkreten Kosten der Betreuung in der Kita irgendwie beim Steuerbetrag berücksichtigen.
Zweitens gibt es eine inhaltliche Begründung, warum wir beim steuerbaren Einkommen ansetzen sollten. Mit dem zusätzlichen Verdienst ausser Haus erhöht man ja das steuerbare Einkommen, man rutscht in der Progression höher hinauf. Da scheint es, von den Abzügen bei den Gewinnungskosten her gesehen, dann gerecht, dass man eben die Kosten dafür auch wieder abziehen kann und in der Progression wieder hinunterkommt.
Drittens könnte es für viele Leute, gerade auch mit mittlerem Einkommen, interessanter sein, den Abzug auf dem steuerbaren Einkommen vornehmen zu können, weil das dann auch wieder für die Kita-Tarife eine Rolle spielt. Wenn sie erst am Schluss bei der Steuerrechnung den Abzug kriegen, ist das für die vergünstigten Kita-Tarife wahrscheinlich nicht mehr relevant.
Zusammengefasst: Ich bitte Sie, einzutreten und den Rückweisungsantrag abzulehnen, wie es Ihre Kommission mit 7 zu 3 Stimmen getan hat. Es liegt noch ein Minderheitsantrag vor, den wir sicher später noch behandeln.
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