Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

02. März 2015

Wichtige Voten im RatVorstösse

Steuerbefreiung von juristischen Personen mit ideellen Zwecken. Bundesgesetz

Für uns Freisinnige ist klar: Wir schätzen das wertvolle Engagement von Hunderttausenden von Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land in der Freiwilligenarbeit in Vereinen, Stiftungen von ganzem Herzen. Mit diesem Engagement in Sport, Kultur, Sozialem, Musik leben diese Freiwilligen den Gemeinsinn, der unser Land zusammenhält. Aber wir müssen sehen, dass der Staat diesen engagierten Mitbürgerinnen und Mitbürgern schon heute mit vielen Massnahmen unter die Arme greift:

1. Bei Vereinen und Stiftungen gibt es, wie bei allen juristischen Personen, eine Freigrenze. Beim Bund sind es 5000 Franken. Macht ein Verein weniger Gewinn als das, so zahlt er folglich keine Steuern. Das betrifft schon heute die meisten Vereine.
2. Mitgliederbeiträge sind für den Verein kein steuerbares Einkommen, sind also in den 5000 Franken nicht einmal drin.
3. Wenn Vereine oder Stiftungen in den steuerbaren Bereich hineinkommen, profitieren sie von einem reduzierten Steuersatz als weitere Vergünstigung. Beim Bund ist es der halbe Steuersatz, also nur 4,25 Prozent.
5. Das Allerwichtigste zuletzt: Wenn ein Verein oder eine Stiftung gemeinnützige, kulturelle oder religiöse Zwecke verfolgt und diesen seinen bzw. ihren Gewinn auch widmet, wie hoch auch immer der Gewinn ist, dann ist er bzw. sie auf Gesuch hin steuerbefreit, wie es der Kommissionssprecher zu Recht ausgeführt hat. Konkret heisst das: Wenn ein Verein Jugendförderung betreibt, dann kann er sich für den Gewinn, den er daraus erzielt, von den Steuern befreien lassen. All die Vereine, von denen wir hier heute sprechen, die der Allgemeinheit etwas zu Gute tun, was wir schätzen, können sich also heute schon befreien lassen.

Nun muss man sich also fragen: Was bringt uns diese zusätzliche Revision? Die entscheidende Neuerung ist die Ausdehnung von der Gemeinnützigkeit auf ideelle Zwecke. Damit zieht man den Kreis der Begünstigten nun aber zu weit. Ideell ist jeder Zweck, der nicht wirtschaftlich ist - so definiert das Zivilgesetzbuch (ZGB) schon den Verein. An sich ist daher jeder Verein vom ZGB her eine ideelle Gruppierung. Ideell ist also der Jassclub, der sich nur unter seinesgleichen zu siebt in Vereinsform im geschlossenen Raum trifft, oder der Zimmerschützenclub mit fünf Mitgliedern, der - wie der Name schon sagt - in geschlossenem Zimmer schiesst. Das sieht niemand, das kriegt niemand mit. Die leisten nicht einmal zwingend Jugendarbeit. So gesehen wäre also jeder Verein neu unter dieser privilegierten Klausel. Ich finde es toll, wenn sich die Mitglieder des Jassclubs und auch die Zimmerschützen treffen, aber es rechtfertigt noch keinen Beitrag der Allgemeinheit in Form einer Steuerausnahme.

Den meisten Vereinen würde eine solche Freigrenze auch wenig nützen. Es gibt in der Schweiz 80 000 Vereine und 13 000 Stiftungen. Die meisten machen überhaupt keinen Gewinn, oder sie machen weniger Gewinn als 5000 Franken und bezahlen schon heute keine Steuern. Der Bundesrat schätzt, dass nur ungefähr 4500 von all diesen 93 000 Vereinen und Stiftungen überhaupt profitieren würden, 95 Prozent hätten also nichts davon. Und für die paar Vereine, die noch profitieren würden, wäre das ein Tropfen auf den heissen Stein: Wenn sie einen Gewinn von 10 000 Franken erwirtschaften, und das ist eigentlich schon sehr viel für einen solchen Verein, macht das nur etwa 400 Franken pro Jahr aus. Auf der anderen Seite gibt es aber einen Zusatzaufwand für die Steuerbehörden: Sie müssen für alle juristischen Personen unter der Freigrenze von 20 000 Franken prüfen, wie "ideell" die Gruppierung denn nun ist und was "ideeller Zweck" in diesem Gesetz überhaupt bedeutet.

Der Kommissionssprecher deutscher Sprache hat als Beispiel einen Handballverein genannt, der einmalig, an einem Samstagabend, ein Restaurant betreibt. An diesem Beispiel sieht man, dass diese Massnahme nicht besonders zielführend ist, denn der Handballclub müsste an diesem einen Abend ja zuerst 5000 Franken Gewinn einfahren, was schon eine tolle Leistung wäre. Wahrscheinlich könnte der Verein, wenn er das Restaurant mehrfach betreiben würde, Rückstellungen für den nächsten Abend machen und das vom Gewinn abziehen - und am Schluss, wenn er etwas versteuern müsste, wäre das zu einem Steuersatz von gut 4 Prozent. Der Betrag, der gespart würde, würde also kaum dazu reichen, die Freiwilligenarbeit im Lande dramatisch zu stärken.

Unser Fazit: Diese Vorlage bringt wenigen Vereinen wenig und allen anderen nichts. Aber dieses "Pflästerli" rechtfertigt nicht den bürokratischen Aufwand und den Steuerausfall, auch wenn dieser zugegebenermassen gering wäre. Und es rechtfertigt vor allem nicht den Bruch in unserem Steuersystem. Das würde aber passieren, wenn wir neu private Veranstaltungen, die sich nicht an die Allgemeinheit richten, mit Geldern der Allgemeinheit fördern würden. Das heutige System ist ausgewogen, denn es fördert, vielfältig und zu Recht, wer sich für die Allgemeinheit einsetzt. Dieses neue Instrument brauchen wir dafür aber nicht.

Daher bitte ich Sie, auf die Vorlage nicht einzutreten, wie das ja auch der Bundesrat und Ihre Kommission für Wirtschaft und Abgaben ursprünglich beantragt hatten.

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