Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

10. März 2020

Politische Arbeit | Wichtige Voten im Rat

Standesinitiative St. Gallen. Keine Verjährungsfristen für Schwerstverbrecher

Ich möchte dem Votum von Kollege Jositsch nur noch einen Aspekt hinzufügen, nämlich den systematischen, der mich schlussendlich überzeugt hat, von der Enthaltung in der Kommission jetzt definitiv zur Minderheit zu wechseln.
Wir haben im aktuellen Strafgesetzbuch für vier Delikte - plus die sexuellen Handlungen mit Kindern - die lebenslängliche Freiheitsstrafe und die Unverjährbarkeit zusammen, und nur beim Mord, um den es hier eben primär geht, ist zwar die lebenslange Freiheitsstrafe möglich, aber nicht die Unverjährbarkeit. Nun sollte man nicht so weit gehen, für alle Delikte zwischen diesen sexuellen Handlungen mit Kindern, die via Volksinitiative reingekommen sind, und den Delikten, für die lebenslängliche Freiheitsstrafen verhängt werden können, die Unverjährbarkeit einzuführen. Aber für den Mord sollten wir es tun, weil er wie gesagt das einzige Delikt ist, wo wir zwar sagen, es sei so schwer, dass es mit einer lebenslangen Strafe bestraft werden muss, wir es aber nicht lebenslang verfolgen können, weil wir eben die Unverjährbarkeit nicht haben.
Im Sinne einer Analogie zu Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und qualifizierter Geiselnahme wäre ich also dafür, dass wir als fünftes und gleichzeitig letztes Delikt hier den Mord ebenso konsequent aufnehmen.
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