08. September 2020
Politische Arbeit | Wichtige Voten im Rat
Standesinitiative St. Gallen. Änderung des Ausländergesetzes. Mehr Verbindlichkeit und Durchsetzung des geltenden Rechts bei Integration, Sozialhilfe, Schulpflichten und strafrechtlichen Massnahmen
für die Kommission:
Immerhin geht es beim vorliegenden Geschäft weiterhin um den Kanton St. Gallen. Diese Standesinitiative aus dem Jahr 2016 verlangt verschiedene ausländerrechtliche Verschärfungen zur Erteilung, Verlängerung und zum Widerruf von Bewilligungen. Unser Rat hat 2017 knapp Folge gegeben. Der Nationalrat hat die Vorlage dann aber im vergangenen Juni definitiv abgeschrieben. Ihre Kommission beantragt Ihnen, sich dem anzuschliessen und die Vorlage ebenfalls abzuschreiben. Grund dafür ist, dass die allermeisten Anliegen der Initiative mittlerweile erfüllt sind.
Zwei der fünf Anliegen forderten die Möglichkeit, Bewilligungen zu widerrufen oder zurückzustufen, wenn sich die betroffene Person der Integration konsequent widersetzt. Diese Anliegen sind mit den neuen Fassungen von Artikel 62 und 63 des Ausländer- und Integrationsgesetzes seit dem 1. Januar 2019 erfüllt. Ein drittes der fünf Anliegen forderte, dass die strafrechtlichen Gründe zum Bewilligungsentzug zu konkretisieren sind. Auch dieses Anliegen ist erfüllt, nämlich seit dem 1. Januar 2018 mit der Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative. Nicht vollständig erfüllt sind die verbleibenden zwei Anliegen. Eines davon verlangt zwingend eine Integrationsvereinbarung für die Erteilung von B- oder C-Bewilligungen für Angehörige von Drittstaaten. Dieses Anliegen haben aber beide Räte bei der letzten Gesetzesverschärfung, die eben am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, explizit abgelehnt, namentlich wegen des unverhältnismässigen Vollzugsaufwands, wogegen sich auch Kantone und Gemeinden wehrten. Die Behörden können - sie müssen nicht, aber sie können, gemäss ausdrücklicher Vorschrift - solche Vereinbarungen verlangen. Eine weitere Verschärfung lehnt Ihre Kommission ab.
Auch das fünfte und letzte Anliegen ist nicht vollständig umgesetzt. Dieses verlangt nebst dem Widerruf bei erheblichem Sozialhilfebezug auch eine Konkretisierung des Schwellenwertes hierfür im Gesetz . Der erste Teil ist erfüllt. Neu kann man in solchen Fällen widerrufen. Aber einen fixen Schwellenwert will Ihre Kommission nach wie vor nicht einführen. Auch das Bundesgericht stellt auf den Einzelfall ab, und der Nationalrat hat eine anderslautende parlamentarische Initiative ebenfalls im Juni 2019 abgelehnt.
Mein Fazit: Die Anliegen der Initiative sind von den Gesetzesrevisionen, die seit 2018 und 2019 in Kraft sind, in den allergrössten Teilen umgesetzt und in den wenigen anderen Teilen aus gutem Grunde nicht.
Ich bitte Sie im Namen Ihrer Kommission, dem Nationalrat zu folgen und die Standesinitiative abzuschreiben.
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