Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

15. Juni 2021

Politische Arbeit | Wichtige Voten im Rat

Standesinitiative Genf. Schweizerisch-chinesische Beziehungen. Demokratieunwürdige Abkommen

für die Kommission:
Die vorliegende Genfer Standesinitiative sorgt sich um die Rechte chinesischer Bürgerinnen und Bürger, die sich in der Schweiz aufhalten. Hintergrund ist der Besuch zweier chinesischer Beamter im Jahre 2016, die auf Einladung der Schweizer Behörden einige Personen befragten, um zu überprüfen, ob diese Personen chinesische Bürger sind. Solche Abklärungen sind dann nötig, wenn Personen einen Wegweisungsentscheid, aber keine Papiere haben, denn der vermeintliche Herkunftsstaat stellt die nötigen Ersatzpapiere nur dann aus, wenn er sicher ist, dass es seine eigenen Staatsbürger sind.
Die Schweiz hat für solche Einladungen eine rechtliche Grundlage: Artikel 3 Absatz 2 der einschlägigen Verordnung. Die Schweiz hat auch über sechzig internationale Vereinbarungen hierzu abgeschlossen. Eine dieser über sechzig Vereinbarungen, jene mit China, stammt aus dem Jahre 2015. Sie wurde einmal genutzt, eben 2016. Sie ist dann im Dezember 2020 ersatzlos ausgelaufen. Sie war auch nie geheim, wie kolportiert worden ist, einzig - wohl ungeschickterweise - nicht in der Amtlichen Sammlung aufgeführt.
Die Standesinitiative fordert im Kern, dass die Vereinbarung nicht verlängert werde. Dieser Wunsch ist bereits erfüllt, denn das SEM plant keine Neuauflage, wie es uns versicherte. Aber, ob nun aufgrund einer Vereinbarung oder aufgrund der allgemeinen Regel in der Verordnung, es ist primär im Interesse der Schweiz, dass wegzuweisende Personen die nötigen Ausreisepapiere haben. Deshalb laden wir bei Bedarf Dritte ein, damit sie sich hierfür dann zuständig erklären; meistens kommt jemand aus der Botschaft, in anderen Fällen jemand aus der Hauptstadt angereist.
Selbstverständlich ist zentral, dass solche Abklärungen die Menschenrechte der Betroffenen nicht infrage stellen. Wir konnten uns vergewissern, dass die Schweiz die nötigen Schutzmassnahmen ergreift: Erstens finden solche Besuche nur auf Einladung statt, zweitens finden sie unter Schweizer Aufsicht statt, drittens darf man nur die zwingend notwendigen Informationen erheben, und viertens, ganz zentral, werden Personen, die glaubhaft machen, dass ihnen zuhause Verfolgung droht, nicht vorgeführt, da man sie ohnehin auch nicht wegweisen dürfte. Das trifft gegenüber China namentlich auf die Tibeter und die Uiguren zu.
Das Fazit Ihrer Kommission lautet: Solche Abklärungen sind im Interesse der Schweiz, sie sind international Courant normal. Die Schweiz hat solche Abklärungen mit zahlreichen Staaten vereinbart, wobei das Abkommen mit China ausgelaufen ist und nicht verlängert wird. Unabhängig davon besteht, gestützt auf Landesrecht, die Möglichkeit dazu, und die Rechte der Betroffenen werden vollständig gewahrt.
Deshalb hat Ihre Kommission die Standesinitiative mit 10 zu 3 Stimmen abgelehnt. Ich danke Ihnen, wenn Sie es uns gleichtun.
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