Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

24. September 2015

Wichtige Voten im RatVorstösse

Standesinitiative Bern. Besteuerung von Sozialhilfeleistungen

Ich darf mein letztes Votum vor Ihnen dieser kleinen, aber feinen Minderheit widmen. Diese Vorlage will einen Systemfehler im Steuerrecht beheben, damit zur Steuergerechtigkeit beitragen und vor allem auch bessere Arbeitsanreize setzen. Nach heutigem Steuerrecht wird zwar grundsätzlich jeder Franken Einkommen besteuert, nicht jedoch ein Franken, der aus der Sozialhilfe oder dann aus Ergänzungsleistungen stammt. Das führt dann zu Ungleichbehandlungen, namentlich zwischen Working Poor auf der einen Seite und Sozialhilfeempfängern auf der anderen Seite. Verdient eine Familie z. B. 20 000 Franken und erhält dann als Working Poor ergänzend 20 000 Franken Sozialhilfe, so zahlt sie auf den 20 000 Franken Erwerbseinkommen Steuern. Würde sie aber die ganzen 40 000 Franken als Sozialhilfe beziehen, so bliebe sie bei genau gleichem Einkommen steuerfrei. Das ist eine horizontale Steuerungerechtigkeit. Die schafft aber als zweiten Nachteil auch negative Arbeitsanreize, denn weil der Erwerbsfranken steuerbar ist und der Transferfranken nicht, besteht natürlich ein Anreiz, den gleichen Franken lieber aus Transferleistungen zu erhalten, als aus Erwerbseinkommen. Wenn also die Familie in meinem Beispiel die Wahl hat, etwas mehr oder weniger zu arbeiten, wird sie in der Tendenz eher weniger arbeiten, denn verdient sie einen Franken mehr und erhält entsprechend weniger Sozialhilfe, so hat sie per Saldo sogar weniger als zuvor, weil sie darauf ja Steuern zahlen muss.
Dieses Problem will die Motion beheben. Neu soll nebst dem Erwerbsfranken auch der Transferfranken rechnerisch zum steuerbaren Einkommen geschlagen werden. Damit ist dann die horizontale Steuergerechtigkeit hergestellt, und die Anreize stimmen wieder. Aber keine Sorge! Wir wollen den Sozialhilfeempfängern nicht ans Geld. Wir wollen sie auch nicht stärker besteuern als heute. Wir behandeln nur alle Quellen gleich und beziehen sie ein, danach aber wollen wir das Existenzminimum wieder ausnehmen. Die genaue Ausgestaltung würde dann den Kantonen obliegen. Damit wäre auch das Föderalismus-Argument von Kollege de Buman etwas entkräftet. Die Kantone könnten dann entweder Abzüge, Freibeträge oder auch individuelle Lösungen vorsehen.

Das Resultat möchte ich gerne in ein Bild fassen: Stellen Sie sich das Konto einer Working-Poor-Familie als eine Badewanne vor: Aus einem Hahn fliesst Geld aus Erwerbseinkommen, aus dem andern Geld aus Transfereinkommen, zum Beispiel Sozialhilfe. Heute versteuert die Familie nur das Geld aus Erwerbseinkommen, entsprechend besteht ein Anreiz, diesen Hahn etwas zu- und dafür den Transferhahn etwas aufzudrehen. Neu würden wir das hereinfliessende Geld gesamthaft betrachten, egal aus welchem Hahn es fliesst, dafür würden wir das Geld bis zum Existenzminimum, also bis zu einer bestimmten Höhe in der Badewanne, steuerlich entlasten.

Zwar schien die ganze Kommission dieses Problem zu erkennen, aber ausser den paar wenigen Mitstreitern meiner kleinen Minderheit wollte dann doch niemand Hand zu dieser konkreten Lösung Hand bieten. Ich verhehle Ihnen nicht, dass sich bei der Umsetzung in der Tat einige Fragen stellen würden; manche wurden schon erwähnt, zum Beispiel die Frage, was man mit Realleistungen und mit Ergänzungsleistungen für Heimaufenthalte macht. Der Handlungsbedarf ist aber ausgewiesen, und die Stossrichtung stimmt. Alles weitere würde der Bundesrat im Rahmen einer Vorlage für uns ausarbeiten. Ich bin derart zuversichtlich, weil uns die Verwaltung in der WAK bei all unseren Fragen eine plausible Lösung in Aussicht stellen konnte.

Ich bitte Sie also, dem Bundesrat zu folgen und damit auch dem Ständerat, der diese Motion mit einem relativ klaren Ergebnis, nämlich mit 27 zu 9 Stimmen, angenommen hat.

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