Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

24. September 2020

Politische Arbeit | Wichtige Voten im Rat

Standesinitiative Aargau. Abschaffung der Heiratsstrafe

Wir haben in diesem Rat schon nur in den wenigen Jahren, in denen ich ihm angehöre, öfters episch darüber diskutiert. Darum nur ein formaler und ein kleiner inhaltlicher Hinweis: Es wurde jetzt das Thema AHV erwähnt. Von mir aus kann man da gerne etwas reformieren. Aber zu sagen, es bestehe per saldo eine Heiratsstrafe, stimmt natürlich zahlenmässig nicht. Ich glaube, wir wissen alle, dass dank der Versicherungslösung, die in der AHV für Ehepaare eingebaut ist, per saldo eine Heiratsbevorteilung besteht.
Bei den Steuern hat Herr Bischof, der das Dossier auch ausgezeichnet kennt, etwas unterschlagen, was dann Frau Herzog zum Glück gesagt hat. Sie hat gesagt, was in diesen 36 Jahren kantonal und eidgenössisch alles eingeführt wurde.
Mein Hauptkommentar - der Grund, dass ich mich melde - ist eben formaler Art. Wir haben genau vor zwölf Monaten eine Vorlage an den Bundesrat zurückgewiesen. Kollege Hefti hatte den Antrag gestellt. Jetzt sagt Kollege Bischof, das sei fasnächtlich gewesen. Ich muss Ihnen sagen, was jetzt hier vorgeschlagen wird, ist die alte Fasnacht - wenn wir zwölf Monate später sagen, dass wir jetzt noch etwas hinterherschicken. Mit der alten Fasnacht kenne ich mich als Ausserrhoder natürlich auch aus, und ich finde das hier keine besonders gelungene Variante. Wenn man sagt, eine Lösung müsse her, dann tönt das immer gut. Ich bin auch immer dafür, dass wir Lösungen für Probleme finden. Das hier ist aber keine Lösung. Ich lese den Text schon zum x-ten Mal, und ich finde hier drin keine Lösung. Es steht nicht, was passieren soll. Es steht nur, man solle die Ehe und eingetragenen Partnerschaften weiterhin gemeinsam besteuern und sie dürften nicht benachteiligt werden. Das ist ja mehr eine Problembeschreibung als eine Lösung. Was die Lösung ist, sorry, das steht hier schlichtweg nicht. Wenn wir eine Lösung wollen, dann vertrauen wir weiter darauf, dass der Bundesrat uns die gewünschten Vorschläge bringt.
Mein letzter formaler Hinweis, aber es ist ein gewichtiger: Die Bundesverfassung ändern müssen Sie nicht. Ich verstehe, dass die Initianten den Text damals so geschrieben haben, denn mit einer Volksinitiantive kann man ja nur die Bundesverfassung ändern. Warum die Aargauer aber nun dasselbe tun und warum man hierfür die Bundesverfassung ändern müsste, das bleibt mir schleierhaft.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, der Initiative keine Folge zu geben, weiterhin an der ersten Fasnacht, wie sie Herr Bischof nennen würde, festzuhalten und auf das Programm des Bundesrates zu warten.
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