Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

17. April 2013

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Stärkung der rechtlichen Stellung von Sexarbeitenden

Eingereichter Text

Der Bundesrat soll in einem Bericht zur rechtlichen Stellung von Sexarbeitenden folgende Fragen beantworten:

1. Was unternimmt er für eine Verbesserung der rechtlichen Stellung der Sexarbeitenden?

2. Wie sorgt er dafür, dass sich repressive Massnahmen zur Regulierung des Sexgewerbes sowie repressive migrationspolitische Massnahmen im Resultat nicht gegen Opfer von Menschenhandel richten?

Begründung

Für die selbstbestimmte Sexarbeit und die brutale Straftat des Menschenhandels müssen je unterschiedliche Massnahmen ausgearbeitet werden. Eine Vermischung der legalen Dienstleistung und des illegalen Verbrechens schadet den Betroffenen auf beiden Seiten.Die Sexarbeit ist in der Schweiz ein legales Gewerbe. Trotzdem haben Sexarbeitende wenig Rechte und sind verwundbar gegenüber Gewalt und Ausbeutung. Die rechtliche Stellung von Sexarbeitenden muss verbessert werden. Dazu gehören die Aufhebung der Sittenwidrigkeit und damit der rechtliche Anspruch auf den vereinbarten Freierlohn sowie das Recht, einen Arbeitsvertrag abzuschliessen (vgl. Ip. Caroni 12.3187).

Massnahmen zur Eindämmung des Sexgewerbes dienen hingegen nicht dem Schutz der Betroffenen, sondern schwächen deren Stellung und sind damit kontraproduktiv. Wissenschaftliche Berichte (Jordan 2012: The Swedish Law to Criminalize Clients und Dodillet/Östergren 2011:The Swedish Sex Purchase Act) belegen, dass repressive Modelle wie ein Prostitutionsverbot und die Freierkriminalisierung Sexarbeitende in die Illegalität drängen, die Gefahr von Gewalt und Ausbeutung erhöhen und keine wirksame Massnahme gegen Menschenhandel sind. Auch die Erfahrungen aus der Praxis von Schweizer Fachstellen zeigen, dass repressive Massnahmen wie die migrationspolitischen Empfehlungen des BFM-Rundschreibens vom Januar 2012 zur "Rotlichtproblematik" sich verschärfend auf die Situation der Sexarbeitenden auswirken.

Menschenhandel ist eine brutale Straftat. Bei der Lancierung des Nationalen Aktionsplans gegen Menschenhandel betonte Bundesrätin Sommaruga: "Erst wenn Opfer sich wehren können, können wir Menschenhandel wirksam bekämpfen (...)." Repressive Regelungen aber, die sich wie die Einschränkung oder gar das Verbote von Sexarbeit gegen die Sexarbeiterinnen selber richten, haben zur Folge, dass die Opfer in die Illegalität gedrängt und geschwächt werden, anstatt dass man sie vor den Tätern schützt".

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