Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

10. Dezember 2020

Politische Arbeit | Vorstösse

Reform der lebenslangen Freiheitsstrafe

Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Rechtsanpassungen zu entwerfen, um seine eigenen Vorschläge zur Reform der lebenslangen Freiheitsstrafe umzusetzen (vgl. den bundesrätlichen Bericht zum Postulat 18.3530 vom 25. November 2020, Ziff. 6.4).Konkret umfasst dies:
1. Eine spätere erstmalige Prüfung der bedingten Entlassung aus der lebenslangen Freiheitsstrafe.
2. Die generelle Aufhebung der ausserordentlichen bedingten Entlassung.
3. Die Klärung und Vereinfachung des Verhältnisses von lebenslanger Freiheitsstrafe und Verwahrung.
Begründung

Die heutige "lebenslange" Freiheitsstrafe hat verschiedene Mängel, wie auch der Bundesrat in seinem Bericht zum Postulat 18.3530 festhält.
1. ist die frühe erstmalige bedingte Entlassung bereits nach 15 Jahren in vielen Fällen nicht schuldadäquat und unterscheidet sich nur unwesentlich von der nichtlebenslangen Freiheitsstrafe von 20 Jahren (bedingte Entlassung ab 13,3 Jahren). Das könnte gemäss Bundesrat mit einer späteren erstmaligen bedingten Entlassung korrigiert werden. Konkret könnte der heutige bescheidene Unterschied von nur 1,7 Jahren auf 5 Jahre ausgedehnt werden, wie in Deutschland und Österreich.
2. ist die ausserordentliche bedingte Entlassung nach 10 Jahren in der Praxis irrelevant, da kaum je schuldadäquat, weshalb sie aufzuheben ist.
3. ist die "lebenslange" Freiheitsstrafe ein Hybrid zwischen Strafe und Massnahme, was zu unverständlichen Überschneidungen mit der Verwahrung führt. Dass in der Praxis gleichzeitig beides ausgesprochen wird, ist ein logisches Unding (die Verwahrung kann gar nie angetreten werden) und erklärt sich nur damit, dass die Verwahrung eine strengere bedingte Entlassung vorsieht. Werden diese strengeren Regeln schon bei der lebenslangen Freiheitsstrafe für sonst zu verwahrende Täter angewandt, kann auf die unverständliche parallele Anwendung beider Regimes verzichtet werden.
Alle drei Vorschläge des Bundesrates sind in Harmonie mit der Bundesverfassung und der EMRK. Sie behalten zudem im Grundsatz das geltende System bei, schärfen es aber in drei einfach umzusetzenden Punkten.
Stellungnahme des Bundesrates vom 17.02.2021

Die vorliegende Motion geht auf den Postulats-Bericht des Bundesrates vom 25. November 2020 zur lebenslangen Freiheitsstrafe zurück. Der Bundesrat verneint in diesem Bericht einen dringenden Handlungsbedarf. Er zeigt aber auf, dass in den von der Motion aufgegriffenen Aspekten Spielraum besteht, um das System der lebenslangen Freiheitsstrafe zu verbessern.
Antrag des Bundesrates vom 17.02.2021

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
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