Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

09. Juni 2020

Politische Arbeit | Wichtige Voten im Rat

Postulat RK-S. Überprüfung der Regeln zur Gesamtstrafenbildung

für die Kommission:

Nach diesem doch ziemlich ausgedehnten strafrechtlichen Festschmaus kommt jetzt quasi zum Dessert noch ein kleines Postulat Ihrer Kommission obendrauf. Es geht um ein ganz konzises Thema, um die Gesamtstrafenbildung. Es geht darum, dass, wenn jemand mehrere Delikte verübt, die Strafen nicht einfach zusammengezählt werden, sondern er nach dem sogenannten Asperationsprinzip eine Art Rabatt kriegt. Da haben sich jetzt in der Praxis seit der letzten Revision zwei kleine Probleme gezeigt, die wir untersucht haben wollen.
Das erste Problem ergibt sich aus der folgenden Situation: Jemand begeht, sagen wir, drei Straftaten, und für jede einzelne würde er jetzt 90 Tagessätze bekommen. Würde man sie zusammenzählen, wären es 270; dann kriegt er noch einen Rabatt, und es wären vielleicht 230. Das Problem ist, dass es einen Deckel bei 180 Tagessätzen gibt. Sobald Sie bei 180 angekommen sind, können Sie quasi gratis delinquieren, weil die Gesamtstrafe nie höher als dieser Deckel sein kann. Diesen Deckel wollen wir gerne anschauen lassen.
Das zweite Problem ergibt sich dann, wenn Sie delinquieren und eine bedingte Strafe kriegen und in der Probezeit nochmals delinquieren. Dann kriegen Sie wieder eine Gesamtstrafe mit Rabatt. Das ist, scheint uns, sinnwidrig, denn jemand, der in der Probezeit wieder delinquiert, sollte, wenn schon, schärfer bestraft werden als jemand, der sich wohl verhält und vielleicht in ferner Zukunft noch einmal etwas ausfrisst. Also kriegt man gerade dann einen Rabatt, wenn man sich besonders wohl verhalten sollte und es nicht tut; dies steht neu so im Gesetz. Das Bundesgericht hat das kritisiert und an den Gesetzgeber appelliert. Der steht jetzt hier und, so hoffe ich, überweist dieses Postulat, das auch der Bundesrat zur Annahme empfiehlt, damit wir diesen beiden Fragen nachgehen können.

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