Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

11. März 2014

Wichtige Voten im RatVorstösse

Postulat RK-NR. Besserer strafrechtlicher Schutz der Staatsangestellten vor Gewalt

für die Kommission: Landauf, landab müssen wir zunehmende Gewalt gegenüber Behörden und Beamten wahrnehmen, insbesondere gegenüber Polizistinnen und Polizisten. Das ist ein ernstes Problem; diese Gewalt richtet sich nämlich nicht nur gegen die Person, gegen den Menschen, gegen den Polizisten und die Polizistin - schon als solche wäre sie zu verurteilen -, sondern diese Gewalt richtet sich auch gegen unseren Staat und unsere Rechtsordnung. Sie drückt damit einen mangelnden Respekt vor unseren Regeln aus, vor allem gegenüber jenen, die diese Regeln durchzusetzen haben. Diese Entwicklung kann gefährlich sein, denn diese Personen, die Polizistinnen und Polizisten, könnten irgendwann der Furcht erliegen und aufgrund dieser Androhung von Gewalt, dieser Möglichkeit der Gewaltanwendung, die Regeln bewusst oder allenfalls unbewusst weniger stark durchsetzen.

Am 1. Oktober 2010 gab dieser Rat, entgegen der Empfehlung seiner Kommission, der Petition 10.2016 des Verbandes Schweizerischer Polizeibeamter Folge. Diese Petition forderte verschiedene Verschärfungen des Strafrechts zum Schutz von Staatsangestellten. In Umsetzung dieser Petition hat Ihre Kommission am 7. November 2013 das vorliegende Postulat eingereicht. Darin fordern wir vom Bundesrat einen Bericht, in dem er darlegt, wie Staatsangestellte namentlich strafrechtlich besser vor Gewalt zu schützen zu seien. Am selben Tag, am 7. November 2013, hat sich Ihre Kommission mit einer Standesinitiative des Kantons Genf beschäftigt. Sie wird als nächstes Geschäft behandelt. Dort empfehlen wir Ihnen die Sistierung, bis die laufenden Revisionen des Sanktionenrechts im Allgemeinen Teil und im Besonderen Teil des Strafgesetzbuches weiter gediehen sind.

Mit derselben Begründung, dass die Revision des Sanktionenrechts im Gang ist, hatte Ihre Kommission im Jahre 2010 auch mit der Umsetzung der Petition und des Postulates zugewartet. In der Tat: Das Sanktionenrecht befindet sich in einer verschärfenden Revision. Der Allgemeine Teil war schon in diesem Rat und ist jetzt im Ständerat. Auch was den Besonderen Teil, die Delikte, angeht, hat uns der Bundesrat in seinem bisherigen Vorschlägen in Aussicht gestellt, dass dort die Strafe für Gewalt gegen Beamte hinaufgeschraubt werden soll. Zudem ist die Polizei ja vor allem im kantonalen Fokus und weniger eine Bundesaufgabe.

Aus diesen Gründen beantragt Ihnen ja auch der Bundesrat, dieses Postulat nicht anzunehmen.

Dennoch hat Ihre Kommission am 20. Februar 2014, nach Einsicht in die Stellungnahme des Bundesrates, mit 12 zu 10 Stimmen an diesem Postulat festgehalten. Es geht für die Kommissionsmehrheit erstens um die symbolische Wichtigkeit. Wir als Gemeinschaft wollen es uns nicht bieten lassen, dass Gewalttätige die staatlichen Angestellten und unsere Regeln missachten.
Es geht zweitens um Folgendes: Der Bund ist zwar für die Polizei nicht zuständig, hingegen schon für alle anderen Kategorien von Angestellten, die er selber hat. Man kann an die Bundeskriminalpolizei, ans Grenzwachtkorps oder an Militärangehörige denken.

Drittens geht es um das, was auch mein Vorredner, Herr Schwaab, gesagt hat: Der Titel spricht zwar vom besseren strafrechtlichen Schutz; diese Punkte sind an sich mit laufenden Revisionen aufgenommen. Man kann aber über den strafrechtlichen Schutz hinausdenken und neue Gebiete erschliessen.
Dazu möchte Ihre Kommission dem Bundesrat mit einer knappen Mehrheit von 12 zu 10 Stimmen den Auftrag geben.

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