18. September 2014
Wichtige Voten im RatVorstösse
Postulat FDP-Liberale Fraktion. Für eine freie Wirtschaftsordnung. Gegen Wettbewerbsverzerrung durch Staatsunternehmen
Dieses Postulat wünscht vom Bundesrat einen Bericht darüber, wie unsere freie Wirtschaftsordnung besser vor Wettbewerbsverzerrung durch staatliche Unternehmen geschützt werden kann. Unsere freie Wirtschaftsordnung ist eine der tragenden Säulen, nicht nur unserer Bundesverfassung, sondern unseres Wohlstandes. Diese Ordnung wird bekanntlich von vielen Seiten durch Überregulierung, durch Verbote und durch hohe Abgaben bedroht. Aber eine ganz besondere Gefahr für private Wirtschaftsteilnehmer kann von Staatsunternehmen ausgehen:
Zum einen ist der Staat auf sehr vielen Ebenen in Monopolbereichen wirtschaftlich aktiv und behält sich dort sehr viele, zu viele, Tätigkeiten vor. Zweitens missbrauchen staatliche Unternehmen dort, wo sie sich dem Wettbewerb stellen müssen, ihre starke Stellung als ehemaliger Monopolist oder als Eigentümer öffentlicher Güter, indem sie dann daraus auch - offen oder verdeckt - den Bereich quersubventionieren, in dem sie im Wettbewerb mit der privaten Wirtschaft stehen. Da gibt es viele Beispiele, da gibt es in Kantonen oder in Kommunen öffentliche Stromversorger, die sich gleichzeitig noch als Dachdecker, Sanitärinstallateure oder Elektriker betätigen. Wir hatten den berühmten Fall von einigen kantonalen Gebäudeversicherungsunternehmen mit staatlichem Monopolschutz, die gleichzeitig noch Privatversicherungen anboten; wir haben kantonale IT-Anbieter, ja sogar einen IT-Anbieter des Bundes in Form des Bundesgerichtes, die in einem privaten Markt mitmischen; und wir haben die uns allen bekannte Post, die auch im Markt der Schoggistängeli mitmischelt.
In seiner schriftlichen Stellungnahme auf dieses Postulat sagt der Bundesrat zweierlei. Zum einen sagt er, dass es bereits den Schutz der privaten Wirtschaftsteilnehmer gebe. Aber der Bundesgerichtsentscheid vom 3. Juli 2012 in Sachen "Glarnersach", der Leitentscheid in dieser Sache, zeigte eines sonnenklar auf: Es gibt keinen ausreichenden Schutz für private Wirtschaftsteilnehmer, wenn staatliche Unternehmen mit längeren Spiessen gegen sie antreten. Da nützt ihnen weder die Wirtschaftsfreiheit gemäss Bundesverfassung noch das Binnenmarktgesetz, noch das internationale Wirtschaftsrecht etwas.
Das zweite Argument des Bundesrates war, dass der Gesetzgeber ja gewisse Vorsichtsmassnahmen treffen könne; im Übrigen würde es aber für einen besseren Schutz einer Anpassung der Bundesverfassung bedürfen, was, so der Bundesrat, tiefe Erfolgschancen habe.
Der verlangte Bericht - und wir verlangen nur einen Bericht - würde ja genau aufzeigen, auf welcher Ebene was denkbar und was möglich wäre. Die politischen Erfolgschancen eines solchen Projektes können wir dann nachher im Parlament beurteilen. Wenn man immer überall dort, wo man sich möglicherweise einen Widerstand vorstellen könnte, von vornherein sagt: "Darüber wollen wir gar nicht nachdenken, es könnte dann ja schwierig werden", dann hätten unsere Gründerväter 1847/48 aufgrund dieser mutlosen Vorgehensweise nicht einmal den Grundstein für unsere liberale Wirtschaftsordnung legen können.
Ich weiss, Herr Bundesrat, dass Sie mein Feuer für eine freie Wirtschaftsordnung teilen. Ich möchte Sie, meine Kolleginnen und Kollegen, dazu ermuntern, dass Sie mit diesem Feuer für eine freiheitliche Wirtschaftsordnung zumindest diesen Bericht hier mitanfordern.