Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

28. September 2021

Politische Arbeit | Wichtige Voten im Rat

Postulat Caroni Andrea. Rechtsgleichere Behandlung von Alkohol und THC im Strassenverkehr

Wer zum einen gerne mal etwas Alkohol trinkt und zum andern gerne mal Auto fährt, sieht sich verschiedenen Grenzwerten gegenüber. Im niedrigsten Bereich verträgt sich beides problemlos, im mittleren Bereich drohen Strafen und temporäre Ausweisentzüge, und im höchsten Bereich erfolgen dann Untersuchungen wegen Sucht und damit genereller Fahruntauglichkeit.
Nun würde man meinen, dass diese verhältnismässige Abstufung der Sanktion unabhängig von der konkreten Substanz gelte, also unabhängig davon, ob wir von Alkohol oder eben z. B. von THC sprechen. Das ist aber nicht so - beim THC gilt schwarz-weiss. Wer die Grenze der Nulltoleranz überschreitet, dem wird sofort Suchtverhalten unterstellt, worauf er sich mit Alkoholikern höchsten Grades in einem Topf bzw. in einer aufwendigen und teuren Abklärung findet, auch wenn er nur einmal in seinem Leben im falschen Moment einen Joint geraucht hat.
Mit diesem Postulat wollte ich die Grundlagenarbeit dazu anstossen, dass auch beim THC wie beim Alkohol eine abgestufte und damit verhältnismässige Sanktion möglich werde. Der Bundesrat weist in seiner Stellungnahme auf verschiedene methodische Probleme hin, namentlich darauf, dass die Wirkung von THC auf die temporäre Fahrfähigkeit noch zu wenig erforscht und die rückwirkende Berechnung schwierig sei. Ich anerkenne, dass hier noch Forschungsbedarf besteht.
Verdankenswerterweise erwähnt der Bundesrat aber auch, dass im Namen der bald startenden Pilotversuche zum legalen Cannabiskonsum auch Studien zu Cannabis im Strassenverkehr denkbar seien. In der Erwartung, dass der Bundesrat - gefragt sind namentlich das EDI und das BAG - solche Studien auch tatsächlich durchführt und so die entsprechenden Grundlagen für künftige Berichte erarbeitet, bin ich bereit, das Postulat zurückzuziehen.
Das Gesagte betrifft aber nur die temporäre Fahrunfähigkeit. Dass man bei jedem noch so geringfügigen und unter Umständen gar einmaligen THC-Konsum immer gleich von gefährlichem Suchtverhalten ausgeht und auch die generelle Fahreignung verneint und die Person aufwendig abklären lässt, steht heute schon im Widerspruch zu den einschlägigen Studien, die auch das BAG in Auftrag gegeben hat. Die Lösung wäre hier ganz einfach auch ein Schwellenwert wie beim Alkohol. Einen so fokussierten Vorstoss werde ich dann gerne nachholen.
Was aber das vorliegende Postulat angeht - dies mit ausdrücklichem Bezug auf das bundesrätliche Angebot, zum Thema THC und Fahrunfähigkeit noch etwas forschen zu lassen -, so ziehe ich es zurück.
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