Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

29. Mai 2024

Voten im Rat

Parlamentarische Initiative SPK-N. Bei häuslicher Gewalt die Härtefallpraxis nach Artikel 50 AIG garantieren

Ich möchte auch noch der Befürchtung des Minderheitssprechers, dass man hier dem Missbrauch Tür und Tor öffne, noch etwas entgegenhalten.
Zwei Gedanken: Das eine ist, dass daraus kein Anspruch fliesst. Das hat die Berichterstatterin ausgeführt. Es ist also nicht so, dass Ihnen die Fachstelle einen Stempel gibt und Sie damit das Aufenthaltsrecht kriegen. Das ist das eine.
Das andere ist, was mir fast noch wichtiger scheint: Kollege Schwander, Sie befürchten eine Verschlimmerung, eine Verschlechterung der Situation aus Ihrer Sicht. Aber ich sehe eigentlich in diesem Punkt eine Verschärfung gegenüber heute. Denn wenn Sie die Verordnung in die Hand nehmen, die es schon gibt, dann sehen Sie, dass da heute schon ganz versteckt drinsteht – das ist Artikel 77 Absatz 6bis -, dass man bei der Prüfung dieser Gründe “die Hinweise und Auskünfte von spezialisierten Fachstellen mit berücksichtigt”. Also die sind schon in der Verordnung.
Wenn wir das jetzt streichen, wie Sie das möchten, dann kann das in der Verordnung bleiben. Denn das Gesetz sagt “insbesondere”, also es lässt offen, was die Verordnung dann als weitere Indizien aufnehmen will, und wenn das so stehen bleibt, dann kann jeder Hinweis einer Fachstelle weiterhin berücksichtigt werden. Wir aber nehmen es erstens ins Gesetz und zweitens verschärfen es. Wir sagen nämlich neu, dass es eine Bestätigung einer notwendigen Betreuung oder Schutzgewährung sein muss. Das scheint mir materiell, wenn auch auf höherer Stufe, eigentlich eine Einschränkung gegenüber heute.
Und wenn ich noch präventiv zum Herrn Bundesrat etwas sagen darf: Sie haben im Nationalrat gesagt – vielleicht können Sie das heute präzisieren -, diese Betreuung könne auch bei ambulanter Beratung vorliegen. Aber das ist ja genau nicht das, was der Nationalrat wollte. In der ersten Runde hiess es “Beratung oder Betreuung”. Die Beratung wird gestrichen. Man fand, es sei zu wenig, dass sich jemand da beraten lässt. Dann geht es schon nicht an, Herr Bundesrat – ich glaube, das war auch die Meinung unserer Kommission -, dass man sagt: Gut, wir streichen die Beratung, wir haben nur noch die Betreuung, wir verlangen etwas, aber diese Betreuung, die kann auch in einfacher Beratung bestehen. Also vielleicht können Sie das aus Ihrer Sicht zuhanden des Amtlichen Bulletins noch präzisieren. Ich möchte es jetzt namens der Kommission, für die ich nicht formell sprechen darf, aber wir haben das so besprochen, festhalten. Beratung, reine Beratung, ist für uns nicht mehr ausreichend, darum wird das Wort ja auch gestrichen.

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