Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

15. Dezember 2022

Politische Arbeit | Wichtige Voten im Rat

Parlamentarische Initiative Rieder Beat. Verbot der Annahme von bezahlten Mandaten im Zusammenhang mit der Einsitznahme in parlamentarischen Kommissionen

Ich habe Ihr Anliegen lange unterstützt, Herr Kollege Rieder, und es hat mich ursprünglich auch gefreut, dass Sie einen entsprechenden Vorstoss eingereicht haben, weil auch ich mich an diesem "Shopping" störe. Wenn man diese Beiräte anschaut, die es zum Teil gibt bzw. gab, und sieht, was dort für selten oder nur kurz stattfindende Sitzungen bezahlt wird bzw. wurde, dann kommt man irgendwann einmal in den Graubereich der Korruption.
Wie gesagt, ich habe mich relativ lustvoll an die Arbeit gemacht und versucht, das in der Kommission umzusetzen. Die Umsetzungsversuche erwiesen sich jedoch als sehr ernüchternd, obwohl wir uns alle grosse Mühe gegeben haben. Unser Kommissionssekretariat hatte eine Vorlage ausgearbeitet, von der auch Sie sagen, wir hätten damit eigentlich das umgesetzt, was Sie geschrieben haben. Wir hatten sogar noch - Sie haben das auch mitbekommen - 20 Master-Studierende der HSG engagiert, die jeder für sich versucht hatten, das Anliegen umzusetzen; auch das haben wir noch einfliessen lassen, um zu schauen, ob es noch irgendeine gute Idee gäbe. Etwas schade ist, dass Sie selber in der Kommission dann nicht dabei waren; als Initiant hätten Sie das nämlich dürfen.
Wir haben es also probiert, doch letztlich traten verschiedene Probleme auf. Eines dieser Probleme möchte ich noch einmal hervorheben, eines nämlich, das man einfach nicht wegkriegt, wenn man Ihre Initiative umsetzen will. Es geht um die Unterscheidung zwischen der Hauptberufstätigkeit und den Nebentätigkeiten. In Ihrem Text sagen Sie selber, man müsse natürlich die Hauptberufstätigkeit von dieser Regel ausnehmen und nur die Nebentätigkeiten erfassen. Das führt aber immer zu einem absurden Resultat. Wenn man es sich nämlich recht überlegt, würde das konkret Folgendes heissen: Wenn ich eine Lobbyunternehmung oder eine NGO habe und Herrn Würth für meinen Beirat engagieren möchte, dann dürfte Herr Würth in der Kommission, in der ich ihn gerne hätte, nicht Einsitz nehmen. Wenn ich aber Sie, Herr Rieder, als Geschäftsführer gewinnen könnte, dann dürften Sie in der Kommission Einsitz nehmen, wenn Sie sagen würden, es sei Ihre Haupttätigkeit. Dieses absurde Resultat, dass derjenige, der den vollen Lohn erhält, mit vollem Einsatz für mich in der Kommission wirken darf, der andere dagegen nicht, werden Sie nie auflösen können. Auch jetzt habe ich nicht gehört, wie Sie es auflösen wollen.
Wenn wir, auf diese absurde Art und Weise, diese Ungleichbehandlung haben, ist das automatisch eine, wenn nicht willkürliche, so doch zumindest nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung. Sie haben ja auch gewünscht, dass wir auf die Verfassung achten, und das tun wir eben. Nochmals, und ich sage das als jemand, der es wirklich probiert hat und der es wirklich gerne gehabt hätte, dass wir es schaffen: Auf eine sinnvolle Art und Weise geht es nicht! Das Sinnvollste, dass man noch machen könnte, wäre meines Erachtens, zu versuchen, die Transparenz bezüglich gewisser Entschädigungsgruppen zu erhöhen. Das wollte die Kommission aber nicht; vielleicht wird es später wieder einmal ein Thema.
Fazit: So, wie wir es probiert haben, sehe ich nicht, wie wir, wenn wir damit noch einmal in die Kommission gehen würden, zu einem besseren Resultat kommen könnten.
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