Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

24. September 2020

Politische Arbeit | Wichtige Voten im Rat

Parlamentarische Initiative Müller Damian. Ja zum E-Voting, aber Sicherheit kommt vor Tempo

für die Kommission:

Mir fällt die Aufgabe zu, vor den Petitionen das letzte inhaltliche Geschäft dieser Session zu präsentieren. Weil Sie bis hierher ausgeharrt haben, hätten Sie eigentlich noch ein politisch brisantes Feuerwerk verdient. Die Pointe sei aber schon vorweggenommen: Es gibt seitens der Kommission keine anderen Anträge, als diese drei Geschäfte abzulehnen. Ich bedaure, dass es nicht prickelnder wird.
Wir verhandeln hier drei Initiativen, die alle das E-Voting betreffen, in allen denkbaren Abstufungen. Zunächst haben wir die parlamentarische Initiative Zanetti - und unser Kollege Roberto Zanetti hat schon abgewunken, er sei nicht der Urheber, was zutrifft. Es ist eine parlamentarische Initiative von alt Nationalrat Claudio Zanetti aus Zürich; dies zu Ihrer Ehrenrettung. Die parlamentarische Initiative Zanetti Claudio 18.468 verlangt die Einstellung sämtlicher Versuche mit E-Voting, bis der Bundesrat in einem Bericht den Nachweis erbracht hat, dass alle Sicherheitsprobleme gelöst sind. Neu wäre auch vorgesehen, dass ein referendumspflichtiger Bundesbeschluss für E-Voting nötig wäre.
Am anderen Ende der Skala steht die Standesinitiative Genf 19.312. Diese verlangt die Einsetzung eines Gremiums, welches ein E-Voting-System auf der Grundlage des Genfer Systems entwickeln und betreiben soll. Wir haben also einmal "Moratorium" und einmal "vorwärts à la genevoise".
In der Mitte steht der dritte Vorstoss. Das ist eine parlamentarische Initiative Müller, diesmal Kollege Müller aus unserem Rat. Die parlamentarische Initiative Müller Damian 18.427 verlangt Verschärfungen der gesetzlichen Bestimmungen für den Testbetrieb.
Die drei Initiativen stehen im Prozess formal nicht am genau gleichen Ort. Ich erspare Ihnen aber die Finesse, wie sie genau zu uns gelangt sind. Sie sind jetzt hier, wir haben sie gemeinsam diskutiert, gemeinsam Anhörungen durchgeführt und kommen auch zum gleichen Schluss, nämlich dass wir allen keine Folge geben.
Hintergrund war Folgendes: Am 26. Juni 2019 hat der Bundesrat von sich aus entschieden, vorläufig auf die Überführung der elektronischen Stimmabgabe in den ordentlichen Betrieb zu verzichten. Dann hat er die Bundeskanzlei beauftragt, bis Ende 2020 mit den Kantonen eine neue Versuchsanlage zu konzipieren, einen stabilen Betrieb mit der neusten Generation der Geräte, die vollständig verifizierbar sind. Die jüngste Entwicklung war dann am 23. Juni diesen Jahres. Da informierte die Bundeskanzlei die Medien darüber, dass sie im Moment die rechtlichen und technischen Grundlagen überarbeitet und dazu in einem interdisziplinären Dialog steht.
Ihre Kommission konnte also zur Kenntnis nehmen, dass im Moment de facto schon ein Moratorium besteht und dass künftige Versuche strengen Anforderungen genügen müssen. Wenn die technischen und rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, so wünscht Ihre Kommission, dass man mit dem E-Voting weitermachen kann. Sie findet es aber auch wichtig, den Prozess kritisch zu begleiten und hat bereits dem Bundesrat und der Bundeskanzlei gesagt, dass sie konsultiert werden möchte, wenn es weitergehen soll und wenn es Verordnungsänderungen gibt.
Vor diesem Hintergrund erachtet es die Kommission am einen Extrem der Skala als nicht zielführend, der parlamentarischen Initiative Zanetti Claudio Folge zu geben. Denn das Moratorium besteht schon. Die Kommission wird sich einbringen können, und zusätzliche Bundesbeschlüsse und Referendumsmöglichkeiten brauchen wir unserer Ansicht nach nicht.
Auf der anderen Seite möchte Ihre Kommission auch nicht jetzt schon festlegen, dass der Bund sich an einem bestimmten - dem Genfer - Modell beteiligen soll. Die Systemwahl soll dem Kanton überlassen werden.
Auch zum vermittelnden Vorschlag sagt Ihre Kommission, dass es im Moment keinen Bedarf für neue gesetzliche Regelungen gibt. Der Initiant, Herr Müller - unser Kollege Damian Müller -, war sogar bereit, die parlamentarische Initiative zurückzuziehen. Aber parlamentsrechtlich war dies nicht mehr möglich, weil unsere Kommission in einem früheren Moment schon einmal Folge gegeben hat. Die Kommission hält dazu fest, dass sie damals noch Folge gab, weil sie meinte, das E-Voting würde bald ordentlich eingeführt, und das ist jetzt auch überholt.
Zusammengefasst: Ihre Kommission gab der parlamentarischen Initiative Zanetti Claudio mit 10 zu 2 Stimmen, der Standesinitiative Genf mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung und der parlamentarischen Initiative Müller Damian mit 8 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen keine Folge. Gegenanträge gibt es nicht, was vielleicht eine glückliche Fügung ist, da ich nicht weiss, ob wir noch beschlussfähig wären.
Fazit: Ich bitte Sie, allen drei Initiativen keine Folge zu geben.

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