26. September 2018
Politische Arbeit | Wichtige Voten im Rat
Parlamentarische Initiative Minder Thomas. Die Landeshymne der Schweizerischen Eidgenossenschaft demokratisch festlegen
Ich habe ein besonders intimes Verhältnis zu dieser Hymne, und ich sage mal, ich wette, dass ich zu denen gehöre, die sie bis jetzt musikalisch am häufigsten intoniert haben, gerade bei militärischen Anlässen, nämlich als ehemaliger Musiker der Militärmusik. Ich finde die Melodie feierlich und die Hymne bedeutungsvoll, so, wie das auch von Vorrednern gesagt wurde. Über den Text kann man geteilter Meinung sein; ich wäre durchaus für eine Modernisierung zu haben. Der heutige Text ist zwar alt und ehrwürdig, aber er schwankt irgendwo zwischen Psalm und Wetterbericht. Was die SGG vorgeschlagen hat, hat die Präambel der Bundesverfassung als Grundlage, und da kann man an sich auch wenig dagegen haben. Aber ich teile das Anliegen des Einzelantragstellers und des Initianten voll und ganz, vielleicht teilweise aus den gleichen Motiven. Ich teile es nämlich vor allem aus staatspolitischen Überlegungen. Die Zuständigkeit muss geklärt sein, so, wie wir vor zwei Wochen auch über die Kündigung von Staatsverträgen gesprochen haben.
Kollege Luginbühl hat gesagt: "Ja gut, wenn niemand zuständig ist, dann ist es richtig, dass einfach der Bundesrat zuständig ist." Ich sehe da den Aufbau des Landes etwas anders. Wir haben das Prinzip, dass der Bundesrat nur handeln darf, wenn er eine gesetzliche Grundlage hat. Diese fehlt ihm hier klar. Da ich aber auch für eine Modernisierung bin, sehe ich darin auch eine Chance. Denn wenn der Prozess für die Änderung der Hymne und die Frage, wer dafür zuständig ist, endlich klar sind, weiss man auch, wie man sie mal modernisieren könnte, wenn man das wollte. Angenommen, man wäre für den Text der SGG oder für einen anderen, stünde man heute auf verlorenem Posten und wäre von der Gnade des Bundesrates und seiner Anhörungsbereitschaft abhängig. Wir klären also die Zuständigkeit, wir klären den aktuellen Inhalt, wir zeigen auch auf, wie man die Hymne allenfalls ändern könnte.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, der Initiative Folge zu geben.
Gleichzeitig möchte ich dem Initianten quasi als Dank oder auch als Trostpreis, falls er dann kein Gesetzbuch für diese Hymne erhält, schon einmal vorab ganz exklusiv ein Liederbuch überreichen, das wir im Rahmen der Aktivitäten der Bundeshaus-Band geschaffen haben. Wenn Sie dann kein Gesetzbuch haben, haben Sie zumindest das Liederbuch. Darin kommt selbstverständlich diese Hymne auch vor. Für Schaffhauser ganz besonders interessant ist, dass darin noch vor der Landeshymne "Auf des Munots altem Turme" abgedruckt ist. (Der Redner überreicht Herrn Minder das Liederbuch)
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