Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

05. März 2013

Wichtige Voten im RatVorstösse

Parlamentarische Initiative Frehner Sebastian. Korrekte Anwendung des Revisionsaufsichtsgesetzes

Der Initiant übernahm drei parlamentarische Initiativen unseres ehemaligen Kollegen Dunant. Von diesen drei Initiativen wurden zwei zurückgezogen. Bei der dritten behandeln wir nur noch zwei verbleibende Punkte, die anderen Punkte sind ebenfalls zurückgezogen worden.

Der erste Punkt betrifft Artikel 30 Absatz 2 des Revisionsaufsichtsgesetzes (RAG). Die Kommission teilt das Anliegen des Initianten, der Bundesrat möge für die Revisionsaufsichtsbehörde einen Verwaltungsrat wählen, der verschiedene Erfahrungen einbringt. Namentlich soll der Verwaltungsrat auch die Anliegen von KMU berücksichtigen. Zu bedenken ist aber, dass der Verwaltungsrat der Revisionsaufsichtsbehörde unabhängig sein muss und damit ohnehin in keiner KMU-Revisionsunternehmung aktiv tätig sein kann; insofern liesse sich kein aktiver KMU-Vertreter wählen. Zum anderen hat der Bundesrat bereits heute die Freiheit, Vertreter mit KMU-Hintergrund zu wählen. Dazu lädt ihn die Kommission auch explizit ein. Dafür braucht es aber nach Ansicht der Mehrheit der Kommission keine Gesetzesänderung, obwohl wir den Wunsch, wie gesagt, teilen.
Zum zweiten Punkt, er betrifft Artikel 43 Absatz 7 des RAG. Hier geht es um die Übergangsregelung für Leute, die unter altem Recht bereits sogenannte "besonders befähigte Revisoren" waren und nun um die Anerkennung als "zugelassene Revisionsexperten" nach neuem Recht suchen.

Für die Kommission geht die Formulierung des Initianten zu weit. Gemäss Initiativtext gälte nämlich neu ein Automatismus: Wer den alten Status hatte, erhielte automatisch den neuen. Sie müssen nun wissen - Sie haben es gehört -, dass das alte Recht aber légèrer war. Zwar regelte eine Verordnung des Bundesrates, was es zum "besonders befähigten Revisors" brauchte. Aber ob man die Voraussetzungen erfüllte, beruhte auf einer Selbstdeklaration. Demgegenüber gibt es heute ein vertieftes Zulassungsverfahren für Leute, die Revisionsexperten werden wollen.

Das Gesetz von 2007 kennt aber eine Übergangsregelung bereits heute: Wer besonders befähigter Revisor nach altem Recht war, erhielt eine provisorische Bewilligung als Revisionsexperte, damit er zumindest vorläufig weiterarbeiten konnte. Danach hatte er den Weg des neuen ordentlichen Zulassungsverfahrens einzuschlagen.

Ihre Kommission war nun aus drei Gründen dagegen, hier eine neue, grosszügigere Übergangslösung in Form eines Automatismus einzuführen:
Erstens nimmt das Problem laufend ab. Nach sechs Jahren RAG hat sich die Zahl der hängigen Fälle bereits massiv reduziert.

Zweitens ist das neue Zulassungsverfahren eben gerade das Herzstück des neuen RAG; es soll das Vertrauen in die Revisoren durch ein Verfahren stärken; früher erhielt man eine Bewilligung gestützt auf eine blosse Selbstdeklaration. Eine automatische Anerkennung dieser alten Selbstdeklarationen würde das neue Zulassungsverfahren und damit quasi das Herzstück des RAG wieder aushebeln und die Transparenz im Revisionsmarkt gerade wieder einschränken. Selbstverständlich ist auch die Mehrheit der Kommission der Meinung, dass jemand, der die Befähigung und Erfahrung hat, auch im neuen System die Zulassung schnellstmöglich erhalten soll.

Drittens würde dieser neue Automatismus eine Ungerechtigkeit schaffen: Wer sich früher selber deklarierte, wäre jetzt automatisch Revisionsexperte. Neue Bewerber aber hätten sich einer strengeren Prüfung zu unterziehen, was in gewissem Sinn auch ungleiche Spiesse schaffen würde.

Mehr