Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

13. September 2012

Wichtige Voten im RatVorstösse

Parlamentarische Initiative Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Für die Kommission: Die vorliegende parlamentarische Initiative zielt, wie wir es vorhin gehört haben, auf einen stärkeren Einbezug des Bundesgerichtes in den parlamentarischen Kommissionen ab. Konkret wollen die Initianten die Kommission verpflichten, den Bundesgerichtspräsidenten immer dann persönlich anzuhören, wenn die Kommission einen Erlass diskutiert, der die Zuständigkeit, die Organisation oder die Verfahren dieser eidgenössischen Gerichte betrifft.
In einer ersten Runde hat Ihre Kommission dieser Initiative mit 13 zu 11 Stimmen Folge gegeben. Sie hat dabei auch den Bundesgerichtspräsidenten angehört, der diese Lösung selbst befürwortet hat. Die ständerätliche Kommission lehnte die Initiative dann aber einstimmig ab, und daraufhin tat dies auch Ihre Kommission mit 17 zu 7 Stimmen.

Schon heute werden die Voranschläge, die Rechnungen und die Geschäftsberichte der eidgenössischen Gerichte in den Kommissionen und Räten von einem Mitglied des Bundesgerichtes persönlich vertreten. Um diesen Aspekt geht es in dieser Initiative nicht mehr. Diese Initiative betrifft einzig Erlassentwürfe, welche die eidgenössischen Gerichte direkt betreffen. Hier sind die Kommissionen schon heute verpflichtet, den Gerichten "Gelegenheit zur Stellungnahme" zu geben. Der einzige Unterschied zwischen dem heutigen Recht und dem Wunsch der Initianten ist somit, dass im Falle von Erlassentwürfen die Kommission heute wählen kann, welchen eidgenössischen Gerichten sie die Möglichkeit zur Stellungnahme einräumt und in welcher Form, also ob schriftlich oder mündlich in einer Anhörung.

Ihre Kommission sieht nun keinen Grund, warum sie diese beiden Punkte gesetzlich starr beschränken sollte; dies aus folgenden vier Überlegungen:

1. Eine solche Regelung, ein Recht des Bundesgerichtspräsidenten auf Sitzungsteilnahme, würde die Gewaltenteilung zumindest ritzen. Rechtsetzung ist Aufgabe des Parlamentes, und einem Gerichtspräsidenten ist dabei keine privilegierte Stellung einzuräumen, auch wenn er eine solche natürlich, wie in der Anhörung, wünscht. Die Anwesenheit des Bundesrates ist staatspolitisch etwas anderes: Der Bundesrat bereitet die Erlassentwürfe ja vor und hat ein Antragsrecht; das trifft auf die Gerichte nicht zu.

2. Diese Pflicht würde beide Seiten unnötig einschränken. Es wäre nicht mehr möglich, auf eine Anhörung zu verzichten, wenn zum Beispiel eine untergeordnete Angelegenheit vorliegen würde, auch wenn beide Seiten - Kommission und Bundesgericht - dies wünschten.

3. Unserer Meinung nach besteht auch kein Grund, sich auf die Person des Bundesgerichtspräsidenten zu konzentrieren. Es kann ja angemessen sein, auch einen oder sogar nur einen Vertreter eines anderen eidgenössischen Gerichtes anzuhören. Die Kommission hat schon oft die Vertreter verschiedener betroffener Gerichte angehört.

4. Es besteht kein praktisches Bedürfnis. Zwar stimmt die Kommission den Initianten zu, dass die Gerichte in der Vergangenheit nicht in jedem einzelnen Fall von Anfang an optimal einbezogen worden sind; wir haben ja Beispiele von Kollege Schwander gehört.

Es liegt nun in den Händen der Kommission, hier selber Lehren daraus zu ziehen und Abhilfe zu schaffen. Die Instrumente hat sie bereits. Es ist auch so, dass in wahrscheinlich 80 Prozent der Fälle schon eine persönliche Anhörung stattgefunden hat. Und genau dieses Geschäft selber zeigt ja, dass die Kommission gewillt und fähig ist, hier so vorzugehen, wie das von den Initianten gewünscht wird. Sie hat ja den Bundesgerichtspräsidenten selber eingeladen und angehört, ohne dass hierzu eine Pflicht bestanden hätte.

Zusammengefasst: Ihre Kommission teilt das Anliegen der Initianten, dass man die Gerichte bei der Rechtsetzung, die sie direkt betrifft, optimal einbeziehen soll. Sie ist aber klar der Meinung, dass das heutige Recht ausreicht, denn es ermöglicht hier flexible Lösungen. Die Initiative würde hingegen die Gewaltenteilung ritzen und beiden Seiten unnötige Fesseln anlegen.

Ich bitte Sie daher namens Ihrer Kommission, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.