Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

20. März 2019

Politische Arbeit | Wichtige Voten im Rat

Parlamentarische Initiative Fournier Jean-René. Wettbewerb mit gleich langen Spiessen

Zum Handlungsbedarf möchte ich gerne noch Folgendes ergänzen: In der Kommission waren wir, wie erwähnt, schon sehr breit der Meinung, dass staatliche Unternehmen, wenn sie privatwirtschaftlich tätig sind, den Wettbewerb nicht verzerren sollten. Darüber hinaus gibt es ja noch einen Bericht des Bundesrates, der die ganze Situation, wie es mit diesen Wettbewerbsverzerrungen aussieht, auf 58 Seiten untersucht hat. Wenn man diesen Bericht von 2017 liest, stellt man fest: Das Abwehrinstrumentarium der privaten Unternehmen ist extrem schwach, vor allem deshalb, weil das Bundesgericht dem Staat hier quasi freien Lauf lässt. Heute kann der Private die freie Wirtschaftsordnung in seinem Interesse an sich nicht schützen. Das noch zum Handlungsbedarf.
Zu den Methoden: Da muss ich dem Mehrheitssprecher und anderen Votanten Recht geben. Die konkret vorgeschlagenen Instrumente gehen auch mir zu weit, namentlich diese Pflicht, der Weko Bericht zu erstatten. Aber es gäbe durchaus auch sinnvolle Ansätze. Es gibt auch ausländische Beispiele. Mir wurde z. B. das australische zugetragen, das relativ schlank daherkommt. Es hat den Grundsatz: keine Wettbewerbsverzerrung. Es zählt die möglichen Wettbewerbsverzerrungen auf: Finanzierungskosten, Steuervorteile, Quersubventionierungen, Informationsvorteile. Dann sagt es, Unternehmen sollen diese entweder verhindern oder kompensieren. Eine Behörde kann schauen, dass es mit rechten Dingen zu- und hergeht - aber ohne dieses Bürokratiemonster, das hier natürlich zugegebenermassen im Kleingedruckten lauert.
Wie Kollege Rieder zutreffend meinte, geht es um den Handlungsbedarf. Ich würde bejahen, dass es diesen gibt. Es gibt auch gute Chancen, dass griffige Instrumente geschaffen werden, zumal natürlich eine Vernehmlassung stattfinden würde, um der Sorge Herr zu werden, dass die Kantone noch nichts sagen konnten.
Zuletzt noch eine Bemerkung zur föderalen Ebene. Es sollte dann nicht nur um die Bundesebene gehen, gibt es doch einen Grund, dass man hier die kantonale Ebene anvisiert: Wenn nämlich ein Gemeinwesen sein Unternehmen auf wettbewerbsverzerrende Art und Weise subventioniert, ist dieses ja meistens nicht nur im Gemeindegebiet tätig, womit es unter Umständen auch Unternehmen im freien Wettbewerb in anderen Kantonen stören kann. Daher ist dies die richtige Staatsebene; eine Regelung im Binnenmarktgesetz ist hierfür wie geschaffen.
Ich bitte Sie also, in dieser Phase - im Sinne einer allgemeinen Anregung in Sachen Handlungsbedarf - der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
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