16. September 2014
Wichtige Voten im RatVorstösse
Parlamentarische Initiative FDP-Liberale Fraktion. Den Verkauf von Bankkundendaten hart bestrafen
Die FDP-Liberale Fraktion hat die vorliegende Verschärfung angeregt. Wir sind mit dem Resultat grosso modo zufrieden, auch wenn es etwas milder ausfiel, als ursprünglich gefordert. Entsprechend bitten wir Sie, auf die Vorlage einzutreten.
Der Diebstahl und der Missbrauch von vertraulichen Daten jeglicher Art ist verwerflich. Das gilt nicht nur, aber ganz besonders auch bei Bankkundendaten, welche die finanziellen Verhältnisse und Flüsse von Menschen beinhalten und sehr persönliche Informationen über die jeweiligen Berechtigten tragen. Wie wir heute gehört haben, ist das geltende Recht hier lückenhaft. Bestraft wird nur der Geheimnisbrecher, der Insider, der in besonderer Stellung zum Bankkunden steht, also z. B. ein Bankmitarbeiter, sowie Dritte, die ihn anstiften. Straflos bleibt, wer keine solche Stellung hat, später ans Geheimnis gelangt und dieses dann in vorsätzlicher Weise ausnützt. Die vorliegende Revision stopft nun diese Lücke. Neu kann auch dieser Dritte bestraft werden, der die Daten vom Geheimnisbrecher erhält und sie dann weitergibt, z. B. verkauft, oder selber auf irgendeine Art und Weise verwendet.
Hier stellt sich mir persönlich noch die Frage, ob wir nicht allenfalls aus Versehen eine Lücke offen gelassen haben. Wenn man nämlich den Gesetzestext liest, könnte man ihn so verstehen, dass die Kette der Verbrechen immer bei einem Insider beginnen muss, bei einem Bankmitarbeiter, der die Daten herausgibt, und dass dann die ganze Kette nach neuem Gesetz strafbar wäre. Es stellt sich die Frage, wie es sich verhält, wenn ein Aussenstehender der Erste ist, der an diese Daten kommt - z. B. ein Hacker, ein Privater oder die NSA -, und sich dann daraus eine Kette entwickelt, ob dies auch unter den Text fallen würde. Hier wäre ich für eine Präzisierung noch dankbar. Vielleicht kann die Frau Bundesrätin oder notfalls der Ständerat dazu noch etwas sagen.
Gleichzeitig führt diese Reform als zweites Element auch noch einen qualifizierten Tatbestand der Bankgeheimnisverletzung ein. Wer sich vorsätzlich einen Vermögensvorteil verschafft, wird neu härter bestraft. Auch das ist richtig, und richtig ist auch, dass dieselben Änderungen konsequenterweise auch im Börsen- und Kollektivanlagengesetz vorgenommen werden.
Nun wird seitens der Ratslinken moniert, die Strafandrohungen seien überrissen. Dazu ist zu sagen, dass sie deutlich moderater ausfielen, als noch in der parlamentarischen Initiative gefordert, und dass der Missbrauch von persönlichen Daten wie Bankkundendaten oder auch anderen, z. B. Sozialhilfedaten, einen schweren Eingriff in die persönliche Privatsphäre und in die Persönlichkeit des Betroffenen bedeutet. Es geht ja nicht nur um die Daten von potenziellen Steuersündern, sondern es geht potenziell um die Daten von 8 Millionen Bankkontoinhabern in einem Land, und das in einer - ich sage es in Anführungszeichen - "Intimsphäre", denn wer unsere Geldflüsse im Einzelnen kennt, der weiss sehr viel über unser Leben.
Die Strafe ist also angemessen.
Ich bin weiter sogar der Meinung, dass man die Tatbestände noch ausweiten sollte. Wir haben sie jetzt im Bankengesetz, im Börsengesetz und im Kollektivanlagengesetz. Etwas Ähnliches haben wir noch beim Schutz des Fabrikationsgeheimnisses, nämlich die Strafbarkeit des Dritten, der in verwerflicher Weise solche Geheimnisse ausnützt. Ich bin sogar der Meinung - ich spreche nur für mich persönlich -, man müsste dies auf sämtliche Geheimnisverletzungen, also auch des Amts- und Berufsgeheimnisses, ausdehnen.
Die SP moniert weiter, mit dem automatischen Informationsaustausch würde dies alles obsolet. Das ist natürlich nicht so. Wir haben noch kein solches Abkommen, wir werden es wahrscheinlich gar nie mit allen Staaten haben. Zudem betrifft diese Strafbarkeit ja nicht nur die Steuerthematik, sondern sie schützt Bankkundendaten in jedwelchem Zusammenhang und wo auch immer. Ferner betrifft der automatische Informationsaustausch stets - so wurde es uns auch immer versprochen, und dafür werden wir kämpfen - nur das Verhältnis zum Ausland.
Noch eine letzte Entkräftung: Es wurde auch immer gesagt - das hat Frau Kollegin Marra gesagt -, die Journalisten könnten ihre Arbeit nicht mehr machen. Hierzu ist zu sagen: Es gehört nicht zur Aufgabe von Journalisten, geheime, intime, persönliche Daten, die gestohlen wurden, in den Medien auszubreiten und die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu verletzen; das gehört schlichtweg nicht zu ihrem Job.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, unserer Fraktion und der Kommissionsmehrheit zu folgen und auf die Vorlage einzutreten.