Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

30. Mai 2017

Wichtige Voten im RatVorstösse

Parlamentarische Initiative de Buman Dominique. Mehrwertsteuer. Dauerhafte Verankerung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen

Ich beantrage Ihnen namens meiner Minderheit, den Sondersatz von 3,8 Prozent für Beherbergungsleistungen nur um drei Jahre, bis Ende 2020, zu verlängern, und nicht um zehn Jahre, so der Antrag der Mehrheit, oder gar auf unbefristete Zeit, so der Einzelantrag Engler.
Erlauben Sie mir, zuerst ein paar inhaltliche Anmerkungen zum Instrument zu machen und dann auf die vor allem interessierende Frage der idealen Frist einzugehen:
Meine erste inhaltliche Kritik am Instrument ist die Ungleichbehandlung der Branchen. Dazu zitiere ich gern aus dem erfrischend offenen Bericht der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben, die dann allerdings im Rat übersteuert wurde. Da steht, dass die "heutige Bevorzugung einer einzelnen Branche grundsätzlich als unfair" erachtet werde: "Es handelt sich um Strukturpolitik ohne Rücksicht auf andere Branchen, die ebenfalls unter den schwachen Währungen ... leiden." Unbestrittenermassen ist die Beherbergungswirtschaft stark gefordert. Doch Hand aufs Herz, sind das andere Branchen nicht auch? Bisweilen sagt man dann, gut, aber die anderen Exportbranchen hätten eben keine Mehrwertsteuerlast zu tragen. Das stimmt natürlich nicht, sie haben in der Schweiz keine zu tragen, im Ausland dafür eine umso höhere, und das dann ohne Sondersatz.
Das zweite inhaltliche Problem mit der Massnahme ist, dass sie nicht gezielt ist. Auch hier beziehe ich mich gerne kurz auf den Bericht der WAK-NR, der sagt, dass der Sondersatz der Beherbergungsbranche nicht geholfen hat, ihre Probleme zu lösen, auch nach zwanzig Jahren nicht.
Der Hauptgrund ist aber, dass es sich bei diesem Steuerprivileg - ich nenne es einmal so - um eine Giesskanne handelt, derweil die Probleme der Branche verschieden und vielfältig sind. Der Kommissionsberichterstatter hat hierzu ein Stichwort gegeben: der Unterschied vom alpinen Raum zum urbanen Raum. Gemäss Bundesamt für Statistik haben sich in der Tat die Logiernächte in Hotels im alpinen Raum seit 2008 negativ entwickelt; das ist ein Fakt. Gleichzeitig konnten die grossen Städte eine grosse Zunahme verzeichnen, was auch die Schwesterkommission festgehalten hat. Hier gibt es verschiedene Bedürfnisse oder eben auch Nichtbedürfnisse. Es gibt auch strukturelle Probleme, nicht alles ist ein Währungsproblem, es gibt zum Teil auch eine kleine Strukturierung in der Branche oder viele Hotels, die nicht klassiert sind.
Wenn man nun also auch vom Tourismus her argumentiert und sagt, nein, man wolle diese 200 Millionen Franken irgendwie der Hotellerie, dem Tourismus zukommen lassen, dann müsste man ja dennoch offen sein und sich Folgendes fragen: Wäre es nicht besser, sogar im Interesse des Tourismus, das gleiche Geld, die gleichen 200 Millionen Franken, die der Staat am Ende nicht hat, auf einem gezielteren Weg dort einzusetzen, wo sie gebraucht werden? Heute verpufft ungefähr ein Drittel davon in Regionen, wo die Hotellerie ein gutes Geschäft hat. Zudem sollten solche Massnahmen die strukturellen Probleme ja dann auch wirklich angehen und nicht einfach die Schmerzen des Strukturwandels mit Bundesgeldern überdecken.
Der dritte inhaltliche Kritikpunkt ist die bürokratische Belastung. Sie kennen das, der gleiche Kaffee kostet im Hotel am Abend den Normalsatz, zum Frühstück den Hotelleriesatz, und wenn Sie einen als Take-away mitnehmen, dann ist es der reduzierte Satz.
Dann möchte ich noch auf einige inhaltliche Einwände eingehen, die jeweils gemacht werden. Oft wird der Sondersatz mit den Sondersätzen überall sonst in Europa verglichen; der Kommissionspräsident hat sie auch erwähnt. Für ein Schweizer Hotel ist es im Vergleich mit den ausländischen Hotels an sich egal, ob das Hotel im Ausland einen reduzierten Satz hat; interessant ist nur, wie hoch er absolut ist. Wenn man über die Grenze zu unseren Nachbarländern - Tourismusdestinationen - schaut, sieht man in Österreich einen Satz von 13 Prozent für Hotels, in Frankreich und Italien einen solchen von 10 Prozent; unser Normalsatz ist mit 8 Prozent also immer günstiger als die Sondersätze für die Hotels in den umliegenden ausländischen Ländern. Dass es darüber hinaus noch viel höhere normale Sätze für den deutschen Friseur oder Autohändler gibt, ist an sich hier irrelevant. Nur Luxemburg hat einen tieferen Hotelsatz; unser Sondersatz ist mit 3,8 Prozent also quasi rekordtief in Europa.
Bisweilen wird auch gesagt - es wurde auch heute erwähnt -, es koste nichts, das sei keine Subvention. Weil wir es halt heute schon so haben, kostet es nichts, wenn wir es einfach so weiterführen, aber die 200 Millionen Franken haben wir nicht; wir hätten sie, wenn alle gleich viel Steuern zahlen würden. Die Frage ist: Könnte man sie besser einsetzen?
Ein letzter inhaltlicher Punkt ist das Argument, Volk und Stände hätten den Sondersatz gewünscht. Volk und Stände haben uns die Möglichkeit gegeben, ihn einzuführen; sie haben nicht geschrieben, dass es nur diesen Satz gebe und er so zu nehmen sei. Das hätten sie auch tun können, dann hätten sie gesagt, dass sie immer diesen Satz wollen, aber sie haben gesagt, "ihr könnt" - mit dem Gedanken, dass es Zeiten gibt, in denen es vielleicht nötig ist, und Zeiten, in denen es vielleicht nicht nötig ist.
Damit komme ich nun von den inhaltlichen Fragen weg zur Frage der idealen Frist. Man könnte zum Schluss kommen, dass man das Instrument per sofort abschaffen und auslaufen lassen sollte, aber das hat ja niemand beantragt - nicht einmal ich. Insofern stimmt der Punkt nicht, dass wir eine Steuererhöhung verlangen, denn auch die Minderheit sagt ja, dass man es drei Jahre länger laufen lassen solle. Sie sagt nicht, was nach drei Jahren passiert. Wir sagen, dass man es nach drei Jahren noch einmal anschauen solle. Diese Dauer von drei Jahren hat einen inhaltlichen Grund. Zum einen hat man den Sondersatz bislang zumeist um drei Jahre verlängert, zum andern passieren in drei Jahren vielleicht ohnehin zwei Dinge, die diesen Satz betreffen: Das eine ist die neue Finanzordnung, über die wir heute geredet haben, die parallel zu diesen drei Jahren läuft; bei dieser ist alles befristet bis Ende 2020. Jetzt können wir davon ausgehen, dass Volk und Stände das bis 2035 verlängern. Aber es gibt noch einen zweiten Punkt, ein zweites Element, das Ende 2020 diesen Sondersatz betreffend zum Tragen kommt; das ist dann der Fall, wenn die Altersvorsorgereform, die das Parlament beschlossen hat, beim Volk und bei den Ständen diesen Herbst durchkommt. Das wird dazu führen, dass der Mehrwertsteuersatz vorerst gleich bleibt, aber drei Jahre später wird er ansteigen, und das betrifft auch den Sondersatz. Sprich: Wenn die Altersvorsorgereform durchkommt, wird dieses Parlament in drei Jahren ohnehin noch einmal über den Sondersatz reden müssen. Das ist einer der formalen Hauptgründe, warum wir hier diese Frist von drei Jahren vorschlagen.
In der Vergangenheit, seit 1996, hiess es immer, wenn es um die Verlängerung des Sondersatzes ging, jetzt sei gerade der falsche Zeitpunkt, ihn auslaufen zu lassen. Es sei ein schlechtes Instrument, bürokratisch, ineffizient, aber jetzt gerade solle man es bitte nicht aufheben: manchmal, weil gerade der Einheitssatz um die Ecke schielte, manchmal - wie jetzt -, weil man sagte, es gehe gerade speziell schlecht. Aber es geht heute, bei allen Schwierigkeiten, gesamthaft gesehen nicht gleich schlecht wie zum Beispiel 1996: Wir haben heute über 15 Prozent mehr Hotellogiernächte als 1996, und wir haben eine ungefähr 7 Prozent höhere Brutto-Zimmerauslastung als 1996. Man kann heute also nicht sagen, es sei so schlimm wie noch nie und deshalb müsste man den Sondersatz jetzt ad libitum verlängern.
Ich möchte die inhaltlichen und die zeitlichen Argumente zusammenfassen und sagen: In drei Jahren müssen wir, wenn die Altersvorsorgereform bei Volk und Ständen durchkommt, ohnehin wieder über den Sondersatz sprechen. Das wäre dann die ideale Gelegenheit, uns allenfalls von diesem bürokratischen, ineffizienten und die Branchen ungleich behandelnden "Providurium" zu verabschieden. Dies gäbe auch dem Bundesrat nochmals Zeit, andere Instrumente anzudenken, weiterzuentwickeln. Der Bundesrat selber hat ja gesagt, er würde eine dreijährige Verlängerung bevorzugen und wünschen. Sie haben dann gesagt, Herr Bundesrat, das sei die ursprüngliche Fassung des Bundesrates. Ich kenne nur diese. Dann könnten wir uns bis dahin überlegen, ob wir die 200 Millionen Franken, wenn man sie dem Tourismus geben will, nicht gescheiter einsetzen könnte. Und zuletzt, wenn wir dann in drei Jahren, wenn wir ohnehin über den Sondersatz reden müssen, zum Schluss kommen, es sei dringend nötig, es sei weiterhin nötig und es gebe nichts Besseres, dann können Sie ihn immer noch weiter verlängern.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der Minderheit zuzustimmen.

Mehr