Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

14. Juni 2016

Wichtige Voten im RatVorstösse

Parlamentarische Initiative Brunner Toni. Entzug des Schweizer Bürgerrechts für Söldner

für die Kommission:

Wie einige Reiseberichte, von denen wir vorhin hörten, handelt auch dieser Vorstoss hauptsächlich von Reisen, allerdings nicht von solchen von Parlamentariern, sondern von Reisen von Dschihadisten; ich glaube, dass es dabei keine Überschneidungen gibt.
Diese parlamentarische Initiative verlangt, dass Doppelbürger zwingend ausgebürgert werden, wenn sie sich terroristisch betätigen. Unser Schwesterrat hat dieser Initiative im letzten Dezember mit 102 zu 85 Stimmen bei 4 Enthaltungen, entgegen dem Antrag seiner Kommission, Folge gegeben. Wie die Schwesterkommission beantragt Ihnen auch Ihre Kommission, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben, und zwar mit 7 zu 4 Stimmen. Eine Minderheit, in der sich allerdings nur noch zwei der vier Mitglieder wiederfinden, die für die Initiative gestimmt haben, beantragt Ihnen, der Initiative Folge zu geben.
Die Gründe für die ablehnende Haltung der Kommissionsmehrheit sind vielfältig: Das Hauptargument ist, dass bereits das geltende Recht die Möglichkeit kennt, einen Doppelbürger auszubürgern, wenn er die Interessen oder das Ansehen der Schweiz erheblich beeinträchtigt. Diese Bestimmung gab es schon im früheren Recht. Sie findet sich heute in Artikel 48 und bald in Artikel 42 des Bürgerrechtsgesetzes.
Zugegeben: In der Kommission haben wir uns etwas gewundert, dass diese Bestimmung seit 1947 nie mehr angewandt worden ist. Zuvor, während des Zweiten Weltkriegs, gab es in wenigen Jahren doch 23 Fälle. Erst 2015 wurde diese Bestimmung dann, so scheint es, wiederentdeckt, und zwar just im Zusammenhang mit dem Thema der Dschihad-Reisenden. Ein Ihnen aus den Medien bekannter Dschihad-Reisender wurde am 10. Mai dieses Jahres im Amtsblatt aufgefordert, Stellung zu seinem neu laufenden Ausbürgerungsverfahren zu nehmen. Das Verfahren läuft noch. Obschon also diese Norm im Dornröschenschlaf schlummerte, ist sie jetzt, da sie wachgeküsst worden ist, voll einsatzbereit. Wie der hängige Fall zeigt, funktioniert das auch gegen Dschihadisten, die der Initiant ins Visier nehmen will. Es braucht hierfür also nach Ansicht der Mehrheit Ihrer Kommission keine neue Norm. Immerhin hat diese Initiative aber das Verdienst, dass die Verwaltung dank diesem Anstoss die Norm wiederentdeckte. Das wäre sonst vielleicht nicht passiert.
Das zweite Argument gegen diese Initiative: Der Initiant verlangt einen Automatismus, derweil das geltende Recht eine Kann-Bestimmung beinhaltet. Wie es Ihnen auch noch nach der Abstimmung über die Durchsetzungs-Initiative in den Knochen steckt, sind Automatismen rechtsstaatlich bedenklich. Sie berauben nämlich das Gericht seiner Kernaufgabe, der Betrachtung des Einzelfalls, und beeinträchtigen damit die Gewaltenteilung und die Verhältnismässigkeit.
Das wiegt drittens umso schwerer, als der Katalog, den der Initiant vorschlägt, als Anlass für eine Ausbürgerung nicht sehr ausgewogen ist. Es ist nicht einmal ein Katalog, sondern nur eine Konstellation, nämlich die, dass sich jemand terroristisch betätigt. Das führt dann zum bizarren Resultat, dass jemand ausgebürgert würde, wenn er mit 19 Jahren in jugendlichem Leichtsinn einmal hundert Franken an eine solche Organisation überweist - was zu bestrafen ist, das ist klar -, derweil jemand, der Völkermord begeht, seinen Pass behalten könnte.
Viel methodischer ist der Ansatz, den die Verwaltung nun aufgegleist hat. Es wird nämlich eine revidierte Verordnung zum Bürgerrechtsgesetz geben. Die betreffende Bestimmung war in der alten noch nicht drin, und in der Kommission haben wir zum zweiten Mal zu unserer Verwunderung zur Kenntnis genommen, dass sich hier mehr tut, als wir wussten. Es soll nämlich einen neuen Artikel 30 in der Bürgerrechtsverordnung geben, der einen ganzen Katalog an Ausbürgerungsanlässen beinhaltet. Dort drin sind schwere Verbrechen im Rahmen von Terror, aber zum Beispiel auch Spionage oder eben Völkermord und Kriegsverbrechen. Es gibt also einen abgerundeten Katalog.
Als vierten Kritikpunkt sah die Mehrheit der Kommission auch noch an, dass die parlamentarische Initiative sehr vage formuliert ist. Unsere Rechtsordnung kennt den Begriff "terroristische Aktivitäten oder Kampfhandlungen" eigentlich nicht. Auch hier wird die erwähnte Verordnung das Problem lösen, weil man sich dort klar auf bestehende Straftatbestände abstützt.
Als Zwischenfazit, wie es jemand in der Kommission auf den Punkt brachte: Diese Initiative wolle eine zwingende Ausbürgerung für ein isoliertes Delikt, das nicht einmal genau definiert sei. Derweil sehen das geltende Recht und dann eben die neue Verordnung eine angemessene Ausbürgerung für eine Vielzahl von Taten mit Einzelfallbetrachtung vor.
Zum Abschluss möchte ich noch einen grundsätzlichen Gedanken zum ganzen Thema mitgeben: Man darf sich schon auch fragen, inwiefern eine solche Ausbürgerung die Sicherheit wirklich erhöht. Denn zum einen sind ja nur Schweizer Doppelbürger betroffen. Gemäss Staatssekretariat für Migration wäre das nur bei 16 von 73 bekannten Personen überhaupt möglich. Zum andern kann natürlich ein solcher Dschihadist seiner Ausbürgerung zuvorkommen, indem er einfach rechtzeitig die andere Staatsbürgerschaft abstösst. Im gleichen Sinne kann man sich auch fragen: Ist das nicht einfach ein Rennen zwischen zwei Staaten? Denn derjenige, der zuerst ausbürgert, gewinnt, und der andere hat dann weiterhin die heisse Kartoffel oder den Dschihadisten. Zudem kann man natürlich auch mit gefälschten Dokumenten reisen.
Aber all diese Einwände haben Ihre Kommission nicht zur Auffassung gebracht, dass man generell auf Ausbürgerungen verzichten sollte. Sie will einfach zeigen, dass es ein eingeschränktes Instrument ist. Es ist aber konsequent, dass man ausbürgert, denn einbürgern tut man ja solche Leute auch nicht.
Fazit: Ihre Kommission ist wie erwähnt der Auffassung, dass man das Instrument weiterhin auf der bestehenden, wieder wachgeküssten Grundlage anwenden soll. Wir hoffen nun einfach, dass die geplante Verordnung mit diesem Katalog dann auch kommt. Vor allem hoffen wir, dass die Verwaltung diese Norm nicht wieder irgendwo verlegt, wo sie sie dann 68 Jahre lang nicht mehr findet.
Diese parlamentarische Initiative ist aber unnötig, zu einseitig und zu starr. Daher bitte ich Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, ihr keine Folge zu geben.

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