Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen. Volksinitiative. Änderung des StGB, des MStGB und des JStG
Ich möchte nur kurz einordnen, worum es hier geht, und Sie dann bitten, der Mehrheit zu folgen.
Wenn sich, sagen wir, zum Beispiel ein Hobby-Fussballtrainer, wie ich es schon beim Eintreten erwähnt habe, an einem Kind vergeht, dann soll er dafür natürlich hart bestraft werden, und das wird er auch. Zusätzlich soll er neu auch ein Tätigkeitsverbot erhalten und nicht mehr als Hobby-Fussballtrainer auftreten können. Auch das tragen wir mit.
Bei dieser Strafbestimmung geht es nun aber um etwas ganz Spezifisches, nämlich nicht um die Frage, wie er bestraft werden soll, wenn er sich wieder an einem Kinder vergeht - selbstverständlich noch härter als beim ersten Mal -, sondern um die Frage: Was passiert, wenn er sich einmal über das Tätigkeitsverbot hinwegsetzt und zum Beispiel bei einem Grümpelturnier doch als Trainer in Erscheinung tritt? Nun ist es klar: Auch dafür soll er bestraft werden. Wenn Sie hier aber eine Mindeststrafe von einem Jahr festlegen, wie das Kollegin Rickli fordert, dann bestrafen Sie ihn für das Trainieren bei diesem einen Grümpelturnier gleich hart, wie Sie einen Vergewaltiger bestrafen, nämlich mit mindestens einem Jahr.
Hier verlieren wir etwas die Proportionen, weshalb ich Sie bitte, der Mehrheit zu folgen.
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