Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

10. März 2013

Wichtige Voten im Rat

Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen. Volksinitiative. Änderung des StGB, des MStGB und des JStG

Namens der FDP-Fraktion bitte ich Sie, auf beide Vorlagen einzutreten. Die Vorlage 1 bringt drei wesentliche Verbesserungen zum Schutze der Allgemeinheit und der besonders verletzlichen Personen vor Wiederholungstätern. Wir schliessen damit erstens Lücken beim heutigen Berufsverbot, zweitens schaffen wir ein allgemeines Kontakt- und Rayonverbot, und drittens schaffen wir einen zusätzlichen Sonderstrafregisterauszug.

Zum ersten Punkt: Das zum Tätigkeitsverbot erweiterte Berufsverbot schliesst eben wichtige Lücken, sodass man z. B. nicht nur den pädophilen Lehrer, sondern auch den pädophilen Hobbyfussballtrainer mit einem Verbot belegen kann, wenn er sich im Rahmen einer Freizeitorganisation an Kindern vergeht.
Zum zweiten Punkt: Das allgemeine Kontakt- und Rayonverbot ergänzt diese Verbote punktuell und wirkt vor allem dort, wo ein Täter ausserhalb einer solchen Tätigkeit Kinder behelligt; sonst greift ja eben das Tätigkeitsverbot.
Zum dritten Punkt: Der Sonderstrafregisterauszug dient dann vor allem der Durchsetzung des Tätigkeitsverbots. So haben es Arbeitgeber und ehrenamtliche Organisationen in der Hand, einen solchen Auszug zu verlangen. Sie können damit erkennen, ob jemand einem Tätigkeitsverbot unterliegt. Im Auszug werden dann die Verbote so lange aufgeführt, wie sie eben dauern; sie verschwinden nicht mit der Löschung des normalen Strafregistereintrags.

All diese Massnahmen zusammen ergänzen das strafrechtliche Arsenal gegen gefährliche Wiederholungstäter und schützen damit gerade die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft vor Verbrechen. Gleichzeitig bieten sie den Gerichten genügend Spielraum, um im Einzelfall stets die Verhältnismässigkeit zu wahren; dies vor allem, nachdem wir die einzig wirklich unverhältnismässige Massnahme, das war quasi eine Verhaftungsbestimmung, Artikel 67b Absatz 2 Litera d, in der Kommission einstimmig gestrichen haben.

Kurz zur Vorlage 4 apropos Verhältnismässigkeit: Damit befassen wir uns, weil die Volksinitiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen" zwar ein wichtiges Thema aufgriff, wie wir hier diskutierten, aber im Einzelfall unverhältnismässig sein kann, wie wir damals im Rat schon darlegten. Das, was wir heute als Vorlage 4 beraten, hatte der Bundesrat ursprünglich der Vorlage 1 zugegeben, das war dann quasi die Vorlage 1 "mit Scharf"; so haben wir diese Vorlage 1 zum indirekten Gegenvorschlag gestählt. Ich schlug Ihnen im Frühjahr mit einer Minderheit vor, diese Elemente gleich zum direkten Gegenvorschlag zu erheben. Dieser Vorschlag ging leider in diesem Saal in einigen taktischen Scharmützeln unter. Nun haben wir aber die Chance, diese Elemente doch in einem Gegenvorschlag zu retten, es ist dann halt ein indirekter Gegenvorschlag.
Wir haben das nun abgetrennt und beraten es separat von der Vorlage 1, weil eben nur diese Elemente - quasi nur diese zusätzliche Würze - direkt im Zusammenhang mit der Volksinitiative stehen.

Ich bitte Sie, auf beide Vorlagen einzutreten, möchte Ihnen aber beliebt machen, sich bezüglich der Rückweisung der Mehrheit anzuschliessen und nicht der Minderheit Rickli Natalie. Denn wenn Sie es gemäss der Mehrheit zurückweisen, geben Sie uns die Chance, diese Vorlage baldmöglichst zu beraten, und so kann sie formell, oder zumindest informell, eben noch als indirekter Gegenvorschlag dienen, und wir können den Stimmberechtigten eine griffige Alternative zu dieser Initiative bieten.

Die Minderheit Rickli Natalie will dies aus meines Erachtens etwas durchsichtigen Gründen verhindern. Ich finde es etwas seltsam, dass die Befürworter eines möglichst scharfen Berufsverbotes gerade hier dafür sorgen wollen, dass wir diese Vorlage verschleppen. Mir scheint fast, sie fürchten diesen gewürzten Gegenvorschlag ein wenig. Der macht der Initiative etwas Konkurrenz. Wir wollen hier aber kein Konkurrenzverbot für diese verhältnismässige Variante des Berufsverbots.

Zusammengefasst: Treten Sie bitte auf beide Vorlagen ein und folgen Sie dann bei der Rückweisung der Vorlage 4 Ihrer Kommissionsmehrheit.

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