Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

21. März 2013

Wichtige Voten im RatVorstösse

Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen. Volksinitiative.

Uns allen ist ein nobles und wichtiges Ziel gemeinsam. Wir alle wollen, wir haben es heute oft gehört, die Kinder unseres Landes noch stärker in ihrer sexuellen Integrität und vor Pädokriminalität schützen.

Meine Minderheit will in einem goldenen Mittelweg aufzeigen, wie Sie dieses Ziel erreichen können. Ich lade Sie ein, auf diesem Pfad zu wandeln, statt am einen oder anderen Wegrand abzudriften. Auf der einen Seite Ihres Weges steht die Initiative. Ihr Anliegen ist wie gesagt sehr berechtigt. Aber ihre Ausgestaltung ist unverhältnismässig. Sie fordert nämlich gemäss Wortlaut für jede noch so geringfügige Sexualstraftat zwingend und lebenslänglich ein Tätigkeitsverbot. Danach würde sogar ein 23-jähriger Lehrer, der einmal eine 17-jährige Schülerin unsittlich berührt hat, lebenslänglich seines Berufes beraubt. Sogar für den 19-Jährigen, der mit seiner 15-jährigen Freundin einvernehmlich intim wurde, gälte dasselbe, und seine Zukunft würde verbaut. Dasselbe gälte sogar für einen 50-Jährigen, der Jahrzehnte nach einer begangenen Unsittlichkeit verurteilt wird und sich seither nichts mehr hat zuschulden kommen lassen.

Heute hören wir, dass die Initianten Bagatellen wie z. B. Jugendliebe davon ausnehmen wollen. Aber ich frage Sie: Wie verbindlich ist denn das? Der Initiativtext sieht keine Ausnahmen vor. Frau Rickli hat klargemacht, dass der Text klar sei. Er spricht ja auch nicht, wie die letzte Initiative von Marche Blanche, von Kindern vor der Pubertät, sondern - bestimmt bewusst - von Kindern allgemein. Der Bundesrat selber sagt in seiner Botschaft, er gehe davon aus, dass damit Minderjährige bis 18 Jahren gemeint seien. Auch die Uno-Kinderrechtskonvention benutzt den Begriff "Kind" so. Über diesen Begriff "Kinder", wie er im Initiativtext steht, darüber und über nichts anderes, stimmt das Volk ab.

Herr Freysinger hat leider den Antrag seiner Minderheit, welche Bagatellen explizit ausnehmen wollte, zurückgezogen. Er wäre ein formelles Bekenntnis zur Verhältnismässigkeit gewesen und hätte eine Chance gehabt. Erlauben Sie mir, die heutigen Erklärungen sind mir einfach zu wenig verbindlich. Leider wollten Sie weder heute noch in der Kommission und auch nicht mit Minderheitsanträgen verbindlicher werden.

Wenn Sie also Bagatellen wirklich verbindlich ausnehmen wollen und dies dem Stimmvolk transparent machen wollen, dann bietet Ihnen hierzu heute einzig meine Minderheit den Weg. Es kommt bei meiner Minderheit noch ein zweiter Punkt hinzu: Sie ermöglicht es Ihnen nämlich in Bezug auf die Dauer, nach zehn Jahren die Notwendigkeit der Massnahmen noch einmal zu betrachten. Es gibt Täter - auch wenn es wenige sind -, die nur einmal fehlgingen, und es gibt solche, die von ihrer Krankheit geheilt wurden, im Extremfall vielleicht sogar durch eine chemische Kastration. Was auch immer der Grund ist: Wenn in einem Rechtsstaat jemand objektiv, nach allen Abklärungen, keine Gefahr mehr darstellt, dann dürfen wir ihn nicht mehr an seinem Freikommen hindern. Diese Zehnjahresfrist ist übrigens streng, aber ich habe sie nicht selber erfunden. Mitinitiant Christophe Darbellay hat sie einst mit seiner parlamentarischen Initiative 04.473 genauso gefordert. Dies zur Initiative.

Auf der anderen Seite des Wegrandes lauert der zahnlose Gegenvorschlag einer knappen Kommissionsmehrheit. Dieser Gegenvorschlag bewahrt natürlich die Verhältnismässigkeit, aber er zeigt den Menschen in diesem Land nicht, dass wir ihr Anliegen, den Kampf gegen Pädokriminalität, ernst nehmen. Alles liegt im richterlichen Ermessen: wie lange ein Tätigkeitsverbot dauert, ohne irgend eine Mindesthürde, und ob überhaupt irgendetwas geschehen soll.

Die Mehrheit verzichtet völlig darauf, irgendwelche Mindeststandards zu setzen, und damit wünsche ich Ihnen viel Glück beim Stimmvolk. Übrigens entstand diese Mehrheit, wie Sie der Fahne entnehmen können, leider aus dem taktischen Spiel einer unheiligen Allianz.

Was tun Sie nun also, wenn Sie auf einer Krete zwischen zwei Abgründen stehen? Genau, Sie gehen auf dem goldenen Weg der Mitte. Diesen Weg bietet Ihnen meine Minderheit, denn einerseits garantiert sie, dass ein Machtwort gesprochen wird, wenn jemand eine rote Linie überschreitet. Er erhält zwingend ein hartes und langes Berufsverbot von mindestens zehn Jahren, das bei Bedarf selbstverständlich auch lebenslänglich dauern kann. Das Gesetz wird hier dem Richter klare Leitplanken geben. Andererseits wahrt der Minderheitsantrag gerade noch die Verhältnismässigkeit, denn er nimmt Fälle, die anerkanntermassen Bagatellen sind, verbindlich aus und erlaubt, lebenslängliche Verbote dort anzubringen, wo sie nötig sind.

Ich bedaure wie gesagt, dass die Initianten nicht auf einen griffigen Gegenvorschlag eingehen wollten, den es hätte geben können. Ein Kompromiss war zum Greifen nahe. Ich kann Sie heute also nur bitten, von Links bis Rechts auf taktische Spiele zu verzichten, und Ihnen nur eines empfehlen: Beschreiten Sie diesen goldenen Mittelweg, und stimmen Sie meiner harten, aber dennoch verhältnismässigen Variante zu. Sie halten damit die Grundprinzipien unseres Rechtsstaates hoch und schützen gleichzeitig unsere Kinder.

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