Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

18. September 2013

Wichtige Voten im RatVorstösse

Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen. Volksinitiative.

Wir alle wollen Kinder besser vor Pädophilen schützen. Offen ist die Frage nach dem Weg dahin. Es gibt deren drei: die zwei extremen und einen in der Mitte. Das eine Extrem ist diese Initiative. Wie wir wissen, schiesst sie über das Ziel hinaus, weil sie unverhältnismässig ist. Sie zielt nämlich auf jegliche sexuelle Handlungen mit Minderjährigen und geht damit weit über das Phänomen der eigentlichen Pädophilie hinaus. Pädophilie ist ja eine krankhafte sexuelle Vorliebe für Kinder vor der Geschlechtsreife. Der Initiativtext verlangt aber auch für geringfügige Sexualstraftaten an reiferen Minderjährigen zwingend ein lebenslanges Berufsverbot. Wollen Sie wirklich einen 23-jährigen Lehrer seines Berufs berauben, weil er einmal eine 17-jährige Schülerin unsittlich berührt hat? Wollen Sie dasselbe unerbittliche Schicksal einen 19-Jährigen ereilen lassen, der mit seiner 15-jährigen Freundin einvernehmlich intim wurde?

Die Initianten, die sich gegen jeglichen Gegenvorschlag wehren, sagen jeweils, der Gesetzestext würde dann für die nötigen Ausnahmen sorgen. Allein, mir fehlt der Glaube, denn der Initiativtext ist klar: Man hat bewusst nicht von Kindern bis zu einem gewissen Alter gesprochen. Bislang bestand beim Initiativkomitee keine Bereitschaft, für irgendeine verbindliche Präzisierung zu sorgen.

Weiter ist die Initiative auch zu starr formuliert, denn sie schliesst jegliche Neubeurteilung aus. Denken Sie an den 50-Jährigen, der nach Jahrzehnten aufgrund der Unverjährbarkeit bestraft wird, sich in den seit dieser Tat vergangenen Jahrzehnten aber nichts mehr hat zuschulden kommen lassen. Die Initiative würde auch diesen aus dem Verkehr ziehen, obwohl bewiesen wäre, dass er keine Gefahr mehr darstellt. Dies in aller Kürze zur übertriebenen Initiative.

Das andere Extrem ist die Option, heute nichts zu tun und nur auf den indirekten Gegenvorschlag zu setzen. Das ist ein Vorgehen von Hasardeuren und birgt drei Gefahren:

1. Dieser Gegenvorschlag liegt noch gar nicht vor, es gibt zudem immer wieder Verzögerungsmanöver, und wir wissen nicht, ob er rechtzeitig vorliegen wird.
2. Wir wissen auch nicht, was im indirekten Gegenvorschlag stehen wird. Kommt er dann mit den Elementen daher, die wir heute schon beschlossen haben? Da steht zwar einiges drin, aber dann ist er mangels Automatismus und starker Sanktion zu schwach. Oder würzen und schärfen wir ihn dann noch in der Kommission? Dann können wir dasselbe heute schon in den direkten Gegenvorschlag giessen.
3. Das ist die grösste Gefahr des Nichtstuns: Wir können unseren Stimmbürgerinnen und -bürgern nichts vorlegen. Wir haben bei der Minder-Initiative gesehen, wie schwierig es ist, mit einem abstrakten indirekten Gegenvorschlag zu argumentieren. Wenn die Leute zu Hause sitzen und sich Gedanken machen oder wenn sie im "Leuen" vor dem Podium sitzen und das Abstimmungsbüchlein in der Hand haben, wollen sie sehen, welches ihre Optionen sind; dann wollen sie einen Gegenvorschlag, den sie anfassen können, den sie "riechen" können und bei dem sie wissen, dass sie Ja sagen können und dass sie dann Ja zu einer starken Lösung sagen. Und das können wir nur mit einem direkten Gegenvorschlag erreichen.

Sie sehen also, warum ich die beiden extremen Wege nicht tauglich finde, weder die Initiative noch die Lösung, heute nichts zu tun. Meine Minderheit schlägt Ihnen nun den Mittelweg vor, den ausgewogenen, aber scharfen direkten Gegenvorschlag. Er garantiert einerseits ein Machtwort: Wenn jemand eine rote Linie überschreitet, dann folgt zwingend ein hartes, zehn Jahre langes Berufsverbot; wenn nötig, ist es sogar lebenslänglich. Andererseits wahrt der Gegenvorschlag auch die Verhältnismässigkeit, denn er nimmt die ganz leichten Fälle, die ich Ihnen vorher beschrieben habe, verbindlich aus. Er erlaubt es, lebenslängliche Berufsverbote dort zu verhängen, wo sie nötig sind. Für die Fälle, die dazwischen liegen, erlaubt er nach zehn Jahren eine Neubeurteilung.

Ich weiss, es ist nicht gerade à la mode, Neubeurteilungen in Erwägung zu ziehen. Aber es gibt Täter, die erwiesenermassen geheilt sind. Im Extremfall wurde jemand chemisch kastriert, und wir wissen, dass er nach einer so langen Zeit wirklich keine Gefahr mehr darstellen kann. Für solche Fälle müssen wir die Möglichkeit eines Notventils haben, um jemandem dann wieder seine Chance zu geben. Diese zehnjährige Mindestfrist habe ich nicht erfunden. Die kommt ja vom Mitinitianten Christophe Darbellay, der diese selber in einer parlamentarischen Initiative gefordert hat. Und wir geben sogar noch einen drauf: In der Frühlingssession hatten wir einen sehr ähnlichen Gegenvorschlag, und in der Zwischenzeit hat der Ständerat diesen noch angereichert mit einem verfassungsverbindlichen Kontakt- und Rayonverbot.

Das müsste nun beiden Ratsseiten gefallen. Denn erstens ist es - ich sage das zur Rechten - eine Verschärfung, und zweitens ist es eine Idee, die Kollege Carlo Sommaruga, der gleich neben mir sitzt, aufgebracht hat und die wir nun hier in die Verfassung schreiben wollen. Das ist eine wertvolle Ergänzung, denn wie Frau Markwalder ausgeführt hat, spielen sich ja viele Delikte im Verwandtschafts-, Bekanntschafts- und Familienkreise ab, und da ist ein solches Verbot auch ein taugliches Mittel.

Ich bedaure nun sehr, dass es unmöglich war, mit den Initianten über einen Rückzug zu reden, denn es hätte sehr wohl Spielraum für taugliche Formulierungen gegeben. Nehmen wir also diesen Abstimmungskampf auf! Aber geben wir uns dazu auch das nötige Werkzeug in die Hand, nämlich diesen harten, aber fairen direkten Gegenvorschlag.

Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen und den direkten Gegenvorschlag des Ständerates anzunehmen.

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