Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

04. März 2020

Politische Arbeit | Wichtige Voten im Rat

OR. Aktienrecht

Unsere Minderheit möchte zusammen mit dem Bundesrat und dem Nationalrat den Aktiengesellschaften das Recht geben, ihr Aktienkapital in einer Währung zu führen, die für ihre Geschäftstätigkeit bedeutsam ist. Die Rechnungslegung findet heute schon in diesen Währungen statt, und die neue Möglichkeit würde das Spiel für diese Gesellschaften vereinfachen. Das würde namentlich für Schweizer Tochterfirmen von internationalen Konzernen wirksam. Sie führen ihre Bücher zwar heute schon in der Konzernwährung, müssen aber für einzelne Punkte unseres Aktienrechts extra eine zweite Buchhaltung in Franken führen. Das betrifft alle Bestimmungen zu den gesetzlichen Reserven, zur Jahresrechnung, zur Gewinnverwendung und zum Kapitalverlust. Mit dem Antrag der Minderheit wollen wir das zusammenführen und damit den liberalen Ansatz des neuen Rechnungslegungsrechts auch aktienrechtlich vollenden.
Der Sprecher der Mehrheit hat die Bedenken zum Gläubigerschutz erwähnt. Die Minderheit sieht hier die Probleme ausgeräumt. Zum einen muss die Währung weiterhin den 100 000 Franken entsprechen. Sie können eine Aktiengesellschaft also nicht mit 100 000 Rubel gründen. Zum anderen können Sie nicht irgendeine Währung wählen, sondern nur eine, die für Ihre Geschäftstätigkeit relevant ist.
Es wurde auch schon in der Kommission befürchtet, dass jemand in schwindlerischer Absicht eine Gesellschaft mit einem Gegenwert von 100 000 venezolanischen Bolivar gründen könnte. Das wäre aber in einer solchen Schundwährung nicht zulässig, es sei denn, der Konzern wäre einzig in Venezuela tätig, was ohnehin nicht ratsam wäre. Solche Dinge wären also explizit verboten, und dann gibt es auch noch das allgemeine Rechtsmissbrauchsverbot.
In den meisten relevanten Fällen wird es um den Dollar und den Euro gehen. Daher möchte ich auf den Einzelantrag Noser hinweisen, der sich genau auf diese zwei Währungen fokussiert. Mir und meinen Mitunterzeichnenden scheint, dass dies ein guter Kompromiss sein könnte zwischen der notwendigen Liberalisierung einerseits und den Bedenken bezüglich der Schundwährungen andererseits.
Ich erkläre damit, dass ich meinen Minderheitsantrag zugunsten des Einzelantrages Noser zurückziehe. Der Nationalrat kann dann noch überlegen, ob allenfalls die eine oder andere Währung vergessen ging, ob vielleicht der Renminbi noch aufzunehmen wäre - nach dem gestrigen Entscheid zu den Investitionskontrollen vielleicht eher nicht - oder aber das britische Pfund. Was man im Zweitrat auch prüfen könnte: ob man allenfalls solche Entscheide generell per Kompetenzdelegation dem Bundesrat übertragen möchte, damit nicht der Gesetzgeber über Währungen entscheiden muss. Dort stellt sich dann etwas die Frage nach dem Vertrauensschutz, wenn Gesellschaften in einer Währung gegründet werden und der Bundesrat dann kurzfristig die Währungen neu beurteilt.
Jedenfalls rate ich Ihnen, den Einzelantrag von Kollege Noser anzunehmen und im Zweitrat darauf aufzubauen.
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