Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

11. Dezember 2018

Politische Arbeit | Wichtige Voten im Rat

OR. Aktienrecht

Aktienrecht, das tönt ja eigentlich knochentrocken. Aber diese Vorlage, Sie spüren es schon im Saal, ist mindestens so spannungsgeladen wie die Krimiserie "Der Bestatter". Machen wir nicht den Fehler, sie heute lebendig zu begraben.

Schon das Prozedere bis hierhin ist ja spektakulär. Vor über zehn Jahren, 2007 und 2008, hat dieser Rat einer ersten Vorlage schon zugestimmt. Wir haben die Reform an sich schon einmal angenommen. Fünf Jahre später, nach der Volksinitiative "gegen die Abzockerei", haben wiederum dieser und der andere Rat gesagt: Lieber Bundesrat, bitte mach das alles zusammen in einem Paket. Das sind alles Beschlüsse auch dieses Rates. Es wäre nun, nochmals filmtechnisch gesprochen, schon vor diesem Hintergrund ein spektakulärer Twist in der Handlung, wenn wir nun auf einmal von alldem gar nichts mehr wissen wollten.

Auch inhaltlich gibt die Vorlage einiges her. Neben der Überführung der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) ins zwingende Recht sieht sie zahlreiche Erleichterungen für Unternehmen vor. Sie haben in der Botschaft dazu eine ganze Tabelle. Stichworte: Gründungen, die man erleichtern könnte; Kapitalveränderungen nach oben und nach unten, die man erleichtern könnte; Nutzung der Digitalisierung für die Generalversammlung; Verwaltungsrat, Austausch mit den Aktionären; abgestuftes Sanierungsrecht; einfachere Minderheitsrechte und schliesslich auch Rechtssicherheit in zahlreichen Fragen, die heute unklar sind.
Nun, wie in guten Krimis so üblich, gab es auch hier, zumindest aus meiner Sicht, düstere Momente. Der Bundesrat hat die Vorlage dann mit diesen Geschlechterrichtwerten oder, böser gesagt, Frauenquoten und mit der Rohstofftransparenzaufgeladen. Der Nationalrat hat das übernommen, und dann kam - filmtechnisch würde hier jetzt die Melodie von Darth Vaders Todesstern spielen - Ihre Kommission für Rechtsfragen, der ich auch angehöre, ich gebe es zu. In zahlreichen Punkten sind wir über die VegüV hinausgegangen, haben einige wesentliche Erleichterungen eliminiert und auch ein paar Erschwernisse eingebaut. Eliminiert haben wir namentlich die erleichterte Gründung, flexible Tagungsorte oder das Kapitalband.

Angesichts dieser Ausgangslage fordern nun die Wirtschaftsverbände - Kollege Noser hat das richtig gesagt - unisono Übungsabbruch oder zumindest einen Neustart, was nicht genau dasselbe ist.
Ich hingegen bitte Sie, einzutreten und die Vorlage mit dem klaren Auftrag an die Kommission zurückzuweisen, sie wirtschaftsverträglicher oder sogar wirtschaftsfreundlich auszugestalten. Denn abzubrechen hiesse, das Kind mit dem Bade auszuschütten.

Wir selber haben ja, wie vorhin erwähnt, 2008 und 2013 bestätigt, dass wir an sich ein modernes Aktienrecht wollen und dass hier Potenzial ist. Das hat schon beim Startschuss der damalige Justizminister Christoph Blocher so festgehalten, es ist nicht nur eine Erfindung der amtierenden Bundesrätin. Auch die Wirtschaftsverbände anerkannten dieses Potenzial noch bis nach der Behandlung im Nationalrat. Herr Noser hat auch Economiesuisse erwähnt. Ich zitiere kurz, was Economiesuisse vor wenigen Tagen geschrieben hat: "Der Nationalrat hatte, von wenigen Ausnahmen abgesehen, in der Sommersession eine gute und moderne Revisionsvorlage verabschiedet, die grundsätzlich eine gute Basis für die Modernisierung des Aktienrechts bildet."

Nun anerkenne ich freimütig - der Kommissionssprecher hat auch schon ein paar Spitzen abgefeuert -, dass die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates ihre Fassung aus wirtschaftlicher Sicht überladen hat. Wenn Sie sich vor Augen führen, wie eine solche Kommissionssitzung abläuft, dann kommt Ihnen das vielleicht auch bekannt vor: Man hat ein grosses Geschäft, debattiert viele Tage über viele Monate verstreut und mit unendlich vielen Anträgen, stimmt dem einen zu, dem anderen nicht, und am Schluss gäbe es ein Gesamtbild. Aber das Gesamtbild schaut man nicht mehr an, denn dreissig Sekunden nach der letzten Minderheit stimmt man über das Paket ab.

Von dem her haben wir jetzt die Chance - und hier danke ich auch Ruedi Noser, der das mit seinem Antrag noch einmal aufs Tapet gebracht hat -, einen Schritt zurückzugehen, das Ganze anzuschauen und zu sagen: Gut, das können wir besser - machen wir es also noch einmal! Oder, aktienrechtlich gesprochen: Die Bilanz aus aktueller Sicht ist für mich negativ, aber ich sehe noch die Möglichkeit für eine Sanierung. Da schiene es mir überstürzt, gleich die Bilanz zu deponieren, weil wir in der RK-SR ein schlechtes Quartal hatten.

Nun stellt sich die Frage, wie man denn saniert. Es gibt vier Möglichkeiten, und damit schliesse ich:
Die erste Möglichkeit, die radikale Sanierungsmassnahme von Ruedi Noser, ist, die Gesellschaft zu liquidieren und neu zu gründen. Wir sind jetzt einfach schon dreizehn Jahre an dieser Revision, und die Elemente sind ja alle auch auf dem Tisch - also die eine Wahnsinnsidee, die man auch noch haben könnte, ist auf dem Tisch -, waren in der Vernehmlassung und in allen Räten. Wir verlieren einfach sehr viel Zeit, aber wie ein Bumerang kommt das Geschäft ja ohnehin wieder; zumindest die Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften bleibt ja ein Thema.
Die zweite Variante ist: Wir treten nicht ein und hoffen, der Nationalrat trete dann aber ein. Das ist aber ein Vabanquespiel. Wir wissen ja nicht, wie er handelt. Was soll er denn entscheiden, der arme Nationalrat? Er hat ja nichts Neues, unsere Fahne ist ja dann weg. Wenn er eintritt, geht das Geschäft an die Kommission für Rechtsfragen, aber ohne Auftrag.

Die dritte Variante ist: Wir treten ein und führen die Detailberatung. Hier wurde kritisch gesagt, wir könnten das gar nicht, weil es so viele Schrauben gebe, an welchen man drehen müsste. Ich habe das Gefühl, dass diese Ängste etwas hochgespielt sind, denn in den allermeisten strittigen Fragen gibt es andere Anträge, aber zugegebenermassen nicht in allen. Aber alles, was unsere Kommission vorgeschlagen hat, sind auch nur Vorschläge. Wir können also alles übersteuern.

Viertens und letztens bin ich aufgrund dieser Bedenken bereit, quasi über meinen Schatten als Kommissionsmitglied zu springen, diesen Kompromissantrag hier hinzulegen und zu sagen: Machen wir eine zweite Lesung in unserer Kommission für Rechtsfragen! Holen wir uns Inspiration bei der WAK, was ich sehr begrüssen würde, und versuchen wir noch einmal, in einer Gesamtschau die Bedenken aufzunehmen! Zentral sind erstens die Umsetzung der Abzocker-Initiative im Rahmen der Verfassung und möglichst nahe an der VegüV und zweitens die Aufgabe, der Unternehmenswelt Erleichterung zu geben für ein modernes und flexibles Aktienrecht des 21. Jahrhunderts.

Zum Schluss, noch mit einem anderen Bild: Geben Sie uns die Chance! Vielleicht kommen sich einige von Ihnen heute vor wie die Schweizer Nationalmannschaft, als sie gegen Belgien 0 zu 2 im Rückstand lag, und der eine oder andere hätte vielleicht Lust gehabt, das Spiel abzubrechen und aufzugeben. Unsere Nationalmannschaft gab aber nicht auf, sie spielte bis über die 90. Minute hinaus weiter und gewann das Spiel 5 zu 2. Diese Chance haben wir heute auch, weil das Spiel noch lange dauert - Kommission, Rat, Zweitrat. Wenn wir nach über 90 Minuten immer noch dramatisch im Rückstand sind, können wir das Spiel immer noch verlorengeben oder, wieder aktienrechtlich gesprochen, die Bilanz deponieren. Dann wäre ich auch dabei. Aber bis dahin bitte ich Sie, am Ball zu bleiben und unsere Chance zu wahren.

Ich bitte Sie daher, auf die Vorlage einzutreten und sie an die Kommission zurückzuweisen.

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