Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

12. März 2019

Politische Arbeit | Wichtige Voten im Rat

OR. Aktienrecht

Ich hatte und habe viel Sympathie für das Anliegen der Initianten. Zwar ist es im Konzernrecht grundsätzlich recht ähnlich wie im Familienleben: Als Eltern haften Sie nicht für Ihre mündige Tochter, wenn sie etwas anstellt; bei meiner Fünfjährigen ist das noch etwas anderes. Ausserdem: Wenn Ihre mündige Tochter im Ausland etwas anstellt, dann haftet sie dort nach den dortigen Gesetzen. Ähnlich ist es auch im Konzern und seinem Mutter-Tochter-Verhältnis.

Aber dennoch habe ich lange Zeit Hand geboten, den Initianten entgegenzukommen, denn zum einen ist im Konzern das Verhältnis zwischen Mutter und Tochter bisweilen etwas enger oder sind die Töchter im Konzern etwas einfacher zu kontrollieren als im Familienleben. Zum andern sollte man auch nicht Tochtergesellschaften ausnützen, wenn in gewissen Staaten der Umwelt- und Menschenrechtsschutz so düster ist wie ein schwarzes Loch. Also habe ich mich in die Arbeit der Subkommission geschickt, mit dem Versuch, juristisch und politisch etwas hinzukriegen. Hier auch meinerseits der Dank an unseren Subkommissionspräsidenten Stefan Engler für seinen Einsatz und auch an diejenigen, die im Nationalrat den entsprechenden Versuch gewagt haben.

Zum Abschluss muss ich Ihnen berichten: Juristisch haben wir zwar etwas hingekriegt, politisch haben wir aber beim besten Willen keine Schnittmenge gefunden zwischen dem, was für die meisten Betroffenen noch akzeptabel wäre, und dem, was die Initianten für den Rückzug der Initiative gefordert hätten. Wenn es nun daran läge, dass die Wirtschaft alles abgeblockt hätte, könnte man sich ja darüber hinwegsetzen. Aber ohne irgendjemandes Lied zu singen, sage ich Ihnen: Aus meiner Sicht hat sich die Wirtschaft sehr stark bewegt, die Initianten leider relativ wenig.

Wir haben uns dann mit dem Entwurf eines indirekten Gegenvorschlages so weit auf die Initianten, die eigentlich immer etwas am selben Ort standen, zubewegt, dass wir nun mit einer Ausnahme dort stehen, wo sie die Initiative quasi zurückziehen könnten. Aber als wir dann in den Rückspiegel geschaut haben, haben wir gemerkt, dass die meisten der betroffenen Wirtschaftskreise weit hinter uns geblieben sind, mit den paar erwähnten Ausnahmen. Wenn man diese aber genauer anschaut, stellt man fest, dass viele von ihnen gar nicht unter die Schwellenwerte fallen würden und/oder keine solchen Töchter im Ausland haben - so lässt es sich natürlich einfach dafür sein. Zum Anwaltsverband hat Kollege Rieder ja schon einen augenzwinkernden Kommentar abgegeben.

Es ist auch nicht so, dass diese Haftung heute schon bestünde und man hier einfach toll Rechtssicherheit schaffen würde. Die Professoren können sich lange streiten, auf höchstem Niveau, inklusive des zitierten Professors Werro, ob der heutige Artikel 55 des OR dies schon erfassen würde - aber das ist nicht die Frage.

Denn wir haben immer internationale Verhältnisse. Da gilt vorher immer noch das internationale Privatrecht. Und das weist eben nicht auf Schweizer Recht, wenn der Schaden im Ausland ist, sondern auf ein ausländisches Recht. Von daher stellt sich die Artikel-55-OR-Frage nach heutigem Recht schlichtweg nicht, wie uns dies auch das Bundesamt für Justiz auf Anfrage bestätigt hat.

Die Initianten lehnen sogar die zwei letzten Elemente ab, um die wir für den Kompromiss noch ersucht haben. Das eine wäre eine Beschränkung der Prüfung auf den Konzern und seine Zulieferer unter Ausschluss der Abnehmer, und das andere wäre ein sanfter Filter, dass man die Fälle, die man im Ausland gut einklagen kann, nicht in die Schweiz trägt. Was nun unter dem Strich bleibt, ist ein Gegenentwurf, welcher diese Volksinitiative vorauseilend umsetzt, ohne dass darüber mit der Bevölkerung gesprochen worden wäre. Was auch bleibt, ist ein Gegenvorschlag, der den Standort Schweiz aus meiner Sicht einmalig benachteiligen würde - nämlich durch diese Haftung, durch diese globale Anklagebank gegen Schweizer Unternehmen, die auch zur Erpressung missbraucht werden kann.

Mein Hauptproblem mit dem ganzen Geschäft ist: Wir schaffen damit eben doch eine Insellösung. Wir hören nun von den Initianten immer von den gleichen paar Ländern, die eine solche Lösung auch schon hätten, und wie international die Bewegung schon sei. Aber wenn man genau hinsieht, so sind es immer die gleichen zwei, drei Länder, die genannt werden. Ich höre immer von Frankreich, von den Niederlanden und von England. Das sind nur drei Länder, und es gibt 193 Uno-Mitgliedstaaten. Wenn man die einzelnen Länder genau anschaut - ich gebe Ihnen nur das Beispiel von Grossbritannien -, sieht man, dass das auch inhaltlich nicht mit uns übereinstimmt. Grossbritannien hat den Modern Slavery Act von 2015. Und wie es der Name sagt, geht es dort einzig und alleine um Zwangsarbeit, aber nicht um den ganzen Katalog aller möglichen Schandtaten inklusive Haftung.

Unter dem Strich: Gute Corporate Social Responsibility sieht meines Erachtens anders aus. Sie sollte mit den Unternehmen und nicht gegen sie gelebt werden. Sie sollte vor allem im globalen Gleichschritt und nicht im vorauseilenden Alleingang erfolgen. Wenn Kollege Levrat zum Schluss sagt, wir sollten auf die Geschichte schauen, er habe den Eindruck, die Geschichte würde ihm Recht geben, wenn wir hier nicht handelten, dann muss ich sagen: Der Erste, der das gesagt hat, war Fidel Castro im Jahr 1953. Wenn ich jetzt schaue, wo Kuba in der Geschichte gelandet ist, dann bleibe ich lieber in der Schweizer Geschichte, in der Schweizer Rechtsordnung.

Ich bitte Sie in diesem Sinne, nicht auf den Gegenvorschlag einzutreten.

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