Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

17. Dezember 2019

Politische Arbeit | Wichtige Voten im Rat

Motion WAK-S. Übergangslösung zur Beseitigung der Heiratsstrafe

Namens der erwähnten doch ziemlich starken Minderheit bitte ich Sie, diese Motion abzulehnen. Wie mein Vorredner möchte auch ich die grosse Debatte vom September hier nicht wiederholen. Wie schon damals geäussert, habe ich auch Verständnis dafür, dass man schaut, wie man Zivilstandsnachteile ausgleichen kann. Diese Motion scheint unserer Minderheit aber der falsche Weg zu sein. Ich beschränke mich auf drei Punkte, die auch der Mehrheitssprecher schon angesprochen hat:
1. Formell taugt diese Vorlage nicht als Übergangslösung, es bräuchte ja eine volle Gesetzesvorlage, einen bundesrätlichen Entwurf, zuerst noch die Zustimmung des Zweitrates, dann eine Vernehmlassung, die parlamentarische Beratung samt Referendumsmöglichkeit - das dauert. Das dauert mindestens so lange wie die Vorlage, die schon unterwegs ist. Sie ist auch unnötig, weil, wie erwähnt, schon andere Projekte hängig sind: Zum einen gibt es die hängige Volksinitiative zum Thema, über die wir allenfalls noch dieses, nein, das nächste Jahr abstimmen werden - es geht noch zwei Wochen, und dann beginnt das Jahr 2020. Zum andern gibt es die erwähnte bundesrätliche Vorlage, die wir zurückgewiesen haben und die der Nationalrat vielleicht noch diese Woche zurückweisen wird. So sieht es aus. Der Bundesrat kann dann, wenn er es opportun findet, diesen Ansatz durchaus auch dort wieder aufzeigen, wie er es übrigens schon einmal getan hat.
2. Es wäre auch inhaltlich, in der Sache, keine Übergangslösung, wie uns das erklärt wird. Man verspricht uns heute, das würde dann wieder abgeschafft. Aber dass das nicht so sein wird, das können wir schon vorausahnen. Es gibt nichts Dauerhafteres als Übergangslösungen, und gerade bei diesem Thema haben wir das schon einmal erlebt. 2006, vor 13 Jahren, hat dieser Rat bei der Heiratsstrafe Sofortmassnahmen beschlossen - die hiessen "Sofortmassnahmen" -: höhere Abzüge, den Zweiverdiener- und den Verheiratetenabzug. Seither, seit 2008, haben wir jährliche Mindereinnahmen von 650 Millionen Franken. Ein Teil davon ging auch an Paare, die vorher keine Heiratsstrafe hatten, namentlich gewisse Einverdiener.
Was machte der Bundesrat mit seiner Botschaft 2018? Er schlug nicht etwa vor, diese Sofortmassnahmen abzuschaffen, sondern sie genau so beizubehalten. Er räumte zwar in der Botschaft ein, dass es sie an sich jetzt nicht mehr bräuchte, diese damaligen Sofortmassnahmen, aber gewisse Ehepaare hätten durch diese nun einen Bonus erfahren, und den sollte man ihnen nicht mehr wegnehmen.
Daher bitte ich um Verzeihung, dass mir der Glaube fehlt, dass man diese Sofortmassnahme dann dereinst wieder abschaffen würde.
3. Der letzte Punkt ist wirklich noch inhaltlich, zur Sache: Solche Abzüge, vor allem der Verheiratetenabzug selber, der ja nicht an der Heiratsstrafe anknüpft, sondern allen Paaren zugute kommt, gehören zum Teuersten und Ineffizientesten, das man tun kann, um die Heiratsstrafe zu mildern. Hierzu möchte ich zum Abschluss noch den Bundesrat selber aus seiner Botschaft von 2018 zitieren. Er schrieb: "Eine vollständige Beseitigung würde aber einen extrem hohen Abzug bedingen, was bestimmte Konstellationen von Zweiverdienerehen stark privilegieren und hohe Mindereinnahmen verursachen würde." Und weiter schrieb er: "Die Massnahmen [...] führen in gewissen Bereichen zu übermässigen Entlastungen. [...] Sie schneiden unter Kosten-Nutzen-Überlegungen unvorteilhaft ab."
Mein Fazit aus den drei Punkten ist: Diese Motion braucht es nicht. Das Thema ist mit der Volksinitiative und dem Auftrag an den Bundesrat aufgegleist. Mit der Motion würde es weder schneller noch besser. Daher bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen und die Motion abzulehnen.
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