Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

15. Juni 2016

Wichtige Voten im RatVorstösse

Motion Vogler Karl. Vermeidung unnötiger Bürokratie durch wirkungsvolle Bedarfsanalysen und Regulierungsfolgenabschätzungen

für die Kommission:

Diese beiden Motionen möchten einen Beitrag dazu leisten, die Kosten künftiger Regulierungen in diesem Land etwas einzudämmen. Die Motion der FDP-Liberalen Fraktion ist im Nationalrat am 23. September 2015 mit 120 zu 64 Stimmen bei 2 Enthaltungen und in Ihrer WAK mit 9 zu 4 Stimmen angenommen worden. Die Motion Vogler ist im Nationalrat gleichentags mit 132 zu 52 Stimmen bei 2 Enthaltungen und von Ihrer WAK mit 9 zu 3 Stimmen angenommen worden. Ich erspare Ihnen eine lange Einleitung darüber, wie sehr die zunehmende Regulierungswut gemäss verschiedenen Indikatoren zugenommen hat, man betrachte nur den explodierenden Umfang der Systematischen Sammlung des Bundesrechts oder auch den Weltbank-Indikator Ease of Doing Business. Ich muss auch nicht zu lange ausführen, dass dies gerade für eine stark international vernetzte Volkswirtschaft die Wettbewerbsfähigkeit und ebenso das Wachstumspotenzial einschränkt. Der Bundesrat ist hier mit uns.
Konkret schlagen die Motionen zwei Massnahmen vor, um die bestehende Regulierungsfolgenabschätzung zu verbessern. Die erste Massnahme ist nur in der Motion der FDP-Liberalen Fraktion enthalten. Diese will, dass die Kosten einer Vorlage in einem standardisierten Verfahren berechnet und in den Botschaften so dargestellt werden. Der Bundesrat selber schreibt in einem Bericht vom letzten September zur administrativen Entlastung, dass der Handlungsspielraum bei der Regulierungsfolgenabschätzung derart gross und die Ziele so vielfältig sind, dass die Regulierungsfolgenabschätzung für das hier interessierende Ziel der administrativen Entlastung "unbefriedigend" geworden ist. In vielen Fällen, nämlich bei der einfachen Regulierungsfolgenabschätzung, fehlt sogar jegliche quantitative Abschätzung. Positive Ausnahmen zeigen, was möglich wäre. Der Bundesrat anerkennt diesen Punkt in seiner Stellungnahme zur Motion und sagt, er sei bereit, hier bessere Berechnungen zu prüfen. Er könnte doch die Motion zumindest in diesem Punkt eigentlich zur Annahme empfehlen.
Die zweite der beiden Massnahmen - sie ist Inhalt beider Motionen - verlangt, dass der Bundesrat diese Regulierungsfolgenabschätzung künftig von unabhängiger Stelle auf deren Qualität und Richtigkeit überprüfen lässt. Das grosse Problem der heutigen Regulierungsfolgenabschätzung ist nämlich, dass der Regulator einem zentralen Interessenkonflikt unterliegt: Der Regulator prüft sein eigenes Werk, bisweilen noch an der Hand des Seco. Damit verkommt diese an sich wertvolle und wichtige Prüfung zu einer Pflichtübung, bisweilen gar zu einer Alibiübung. Das wäre, wie wenn wir bei einem Vorstoss noch einen kleinen Bericht darüber verfassen müssten, ob die Bürokratie, die unser Vorstoss mit sich bringt, gerade noch erträglich sei oder nicht. Durch diesen Interessenkonflikt haben diese Regulierungsfolgenabschätzungen, vor allem die einfachen, zu wenig Gehalt, um etwas zu unserer Debatte beizutragen, in der wir über Sinn oder Unsinn, Kosten und Nutzen einer Regulierung sprechen.
Nochmals zum Bundesrat: Im erwähnten Bericht zur administrativen Entlastung räumt er diesen institutionellen Mangel ein. Auch die OECD wies jüngst darauf hin. Der Bundesrat schreibt in diesem Bericht, die ungenügende Wirkung der Regulierungsfolgenabschätzung sei vor allem "auf die schwache institutionelle Verankerung" zurückzuführen und es gebe "keine unabhängige Regulierungsaufsichtsbehörde, um die Beurteilung der Qualität der Regulierungsfolgenabschätzung vorzunehmen".
Nun wendet der Bundesrat ein, dieser Vorschlag werfe einige institutionelle Fragen auf, und man müsste festlegen, wer das dann macht und wie oft. Diese Fragen, geschätzter Herr Bundespräsident, kann man beantworten, wenn man das will; davon bin ich überzeugt.
Zum Gremium: Das ist die entscheidende Frage: Wer ist dieses unabhängige Gremium? Dazu macht die Motion bereits einige Vorschläge. Die Motion Vogler verlangt, dass es zumindest eine andere Stelle ist als die, welche die Regulierung selber vorschlug; das ist ja das absolute Minimum. Die Motion der FDP-Liberalen Fraktion geht etwas weiter, denn sie schlägt durchwegs verwaltungsexterne Organe vor. Man könnte an eine ausserparlamentarische Kommission oder an die Eidgenössische Finanzkontrolle denken; wir sind hier völlig offen. Angesichts von Erfahrungen im Ausland, zum Beispiel in Deutschland, Schweden, Holland, könnte ein solches Gremium auch sehr schlank besetzt sein und rasch agieren. Man würde damit die Arbeit des heutigen Seco in diesem Bereich zumindest teilweise einsparen. In seiner Stellungnahme verlässt den Bundesrat in diesem Punkt leider etwas der Mut. Er zeigt eine gewisse Sympathie, sagt dann aber, man müsse noch Weiteres abklären.
Wenn man den Bericht des Bundesrates zur administrativen Entlastung anschaut, fällt etwas auf, nämlich dass dieser Abschnitt als einziger keine konkret geplanten Handlungen enthält, die vorgenommen werden sollen. Sherlock Holmes, der berühmte Meisterdetektiv, klärte einst einen Mordfall anhand eines Hundes auf, der nicht bellte. So müssen auch wir etwas merken, anhand von etwas, das hier nicht steht, das nicht geschieht: nämlich dass der Bundesrat keinen Plan vorlegt, wie er vorgehen möchte. Aber zum Glück gibt es für solche Fälle ja uns. Deshalb möchte ich Ihnen zusammen mit Dr. Watson beantragen, dass wir feststellen, der Bundesrat habe hier zu wenig Eigeninitiative an den Tag gelegt. Aber wir könnten ihn ja beauftragen, dies vermehrt zu tun; dies auch im Einklang mit dem Legislaturprogramm, das schon erwähnt wurde, wo wir genau das auch festgehalten haben.
Ich bitte Sie also, beiden Motionen zuzustimmen.

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