Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

04. Mai 2020

Politische Arbeit | Wichtige Voten im Rat

Motion SPK-S. Gesetzliche Grundlagen zur Einführung der Corona-Warn-App (Corona-Proximity-Tracing-App)

für die Kommission:

für die Kommission:

Ich hoffe, ich kann den spätabendlichen Pace halten, obwohl wir hier einen Gegenantrag des Bundesrates haben. Ihre Staatspolitische Kommission hat diese Motion am 30. April mit 11 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung verabschiedet. Es gibt eine gleichlautende Motion, die die SPK-N am 22. April eingereicht hat. Das Thema ist die Ihnen aus den Medien breit bekannte Corona-Tracing-App. In aller Kürze: Die Motion hat drei Anliegen, wovon zwei schon erfüllt sind, nämlich, dass eine solche App erstens freiwillig sei und zweitens dezentral gespeichert würde; damit können wir uns auf den dritten Punkt fokussieren, nämlich auf die gesetzliche Grundlage.

Die Motion wünscht hier vom Bundesrat eine Vorlage, die dann das Parlament beraten könne. In der Begründung steht dann noch, er solle bitte auf Notrecht verzichten. Vom Bundesrat haben wir gehört, dass er der Meinung sei, das Epidemiengesetz würde bereits die Grundlage für eine solche App bieten. In der Tat gibt es einige gesetzliche Artikel, die von den Infizierten, von ihrer Information und diesem Austausch sprechen. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (Edöb) hat uns allerdings gesagt, seiner Meinung nach sei diese gesetzliche Grundlage für etwas völlig anderes gedacht, nämlich für das heute bestehende umfassende Informationssystem nach Artikel 60 des Epidemiengesetzes.

Man könnte nun argumentieren, dass diese App viel harmloser sei als das schon existierende System und quasi als Minus inbegriffen sei. Der Edöb hat uns dann zum Schluss geführt, es sei dermassen anders, dass es nicht ein Minus, sondern ein Aliud sei, um beim Latein zu bleiben, und daher keine Grundlage hätte, und dass man diese App in eine ungute Nähe zu diesem starken Informationssystem führen würde.
Ihre Kommission hat sich davon überzeugen lassen und die Motion mitgetragen. Wenn Sie sie annehmen, wäre das Fazit, dass der Bundesrat uns in der Tat eine gesetzliche Grundlage unterbreiten sollte. Das würde naheliegenderweise ein dringliches Bundesgesetz sein, das man uns schon in der Sommersession, also in vier Wochen, in diesen Räumen unterbreiten könnte.
Die spannende Frage, die dann noch bliebe, wäre, ob Sie, Herr Bundesrat, zur Überbrückung diese App bis dahin per normaler Verordnung oder Notrechtsverordnung ab 11. Mai schon einführen könnten. Unsere Motion sagt im Antrag nichts dazu. In der Begründung sagt sie, bitte kein Notrecht. Aber die normale Verordnung wäre damit formell natürlich nicht ausgeschlossen, und wir können Ihnen das Notrecht ohnehin nicht formal verbieten. Darum, auch wenn Sie die Motion annehmen, bleibt einiges im Fluss. Sie haben weiterhin sehr viel Spielraum; Fakt ist aber, dass Sie uns dann bitte definitiv baldmöglichst eine gesetzliche Grundlage unterbreiten möchten, wenn diese Motion angenommen wird.
Ich bitte Sie also, diese Motion anzunehmen.

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