Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

01. März 2021

Politische Arbeit | Wichtige Voten im Rat

Motion SPK-N. Keine Lehrabbrüche nach langen Verfahren. Rückkehrhilfe durch den Abschluss einer bereits begonnenen Lehre bei einem negativen Asylentscheid

Natürlich wird jeder mit dem Anliegen konfrontiert, deshalb vorab auch meine grosse Sympathie dafür. Das ging mir gleich, und es ist schwierig, dagegen zu sein, ausser man schaut das System ganz genau an.
Das Wesentlichste ist die Erkenntnis, dass solche Fälle in Zukunft gar nicht mehr entstehen sollten. Künftig werden die Fälle derjenigen, die wieder gehen müssen, schnell entschieden. Bei den anderen entsteht dagegen Rechtssicherheit für den Lehrbetrieb: Jawohl, der kann höchstwahrscheinlich oder sogar sicher bleiben - den stelle ich ein!
Wir schauen also nur die altrechtlichen Fälle an. In dieser Hinsicht - Sie haben es auch als Minderheitssprecher erwähnt - gibt es heute schon Instrumente, wie man jemandem, der, um bei Ihrem Bild zu bleiben, die Wand schon fast fertig gestrichen hat, sagen kann: "Wir verlängern dir die Frist, du kannst die Wand noch fertig anstreichen." Es gibt eine Härtefallregel, ebenso wie eine Fristverlängerungsregel.
In der Kommission wurden uns aber auch andere Beispiele gebracht, zum Beispiel von Leuten - um bei Ihrem Bild zu bleiben, Herr Zopfi -, die erst gerade den Pinsel in die Hand genommen haben, um links unten an der Wand zu beginnen. Wenn ich mich noch richtig erinnere, wurden uns bei diesem Beispiel Zahlen vorgelegt, denen zufolge jemand schon relativ lange im alten Asylverfahren war, erst nach einiger Zeit eine Lehrstelle bekam, den Pinsel in die Hand nahm und daraufhin den negativen Entscheid erhielt. Da stellt sich die Frage: Sollen solche Leute jetzt noch Zeit erhalten, um vier Jahre lang die ganze Wand zu streichen und mit der ganzen Familie bleiben zu können, obwohl alle an sich gehen müssten, oder stimmt hier das Verhältnis irgendwie nicht mehr?
Ich gehe mit Ihnen allerdings einig: Dort, wo der Grossteil der Wand bereits gemalt ist, soll man sie fertig malen können, was heute so möglich ist.
Noch ein zusätzlicher Gedanke: Dieser formale Lehrabschluss - das heisst, dass dann die Wand wirklich vollständig fertig gemalt ist - ist von besonderer Relevanz, wenn man im Schweizer System bleiben will, in dem dieser Abschluss als solcher auch so relevant ist. Aber wenn die Person zurückgeht in ihr Land, in dem man das Schweizer System ohnehin nicht kennt, zählen ja die Fertigkeiten. Dann ist an sich fast jeder Tag gleich viel wert wie ein anderer - sprich, eine 80- oder 20-Prozent-Wand ist immerhin das wert, was man gelernt hat.
Aus diesen Überlegungen heraus bitte ich Sie zusammen mit der Kommissionsmehrheit, die Motion abzulehnen.
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