Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

18. März 2021

Politische Arbeit | Wichtige Voten im Rat

Motion Sommaruga Carlo. Neuer Schwung für die konsequente Umsetzung der elektronischen Tools zur Ausübung der politischen Rechte

für die Kommission:
Ihr Rat hat diese Motion im September 2020 der Staatspolitischen Kommission zur Vorprüfung zugewiesen. Diese Vorprüfung haben wir am 1. Februar 2021 vorgenommen.
Die Motion möchte Schwung in die Nutzung elektronischer Instrumente zur Ausübung der politischen Rechte bringen und dem Bundesrat hierfür einen Abklärungsauftrag erteilen. Abgesehen davon, dass die Motion vom Auftrag her eher einem Postulat entspricht und ohnehin äusserst allgemein gehalten ist, teilt die SPK-S die Stossrichtung. Sie lehnt die Motion allerdings einhellig ab, da sie in ihr keinen konkreten Mehrwert sieht.
Die Staatspolitische Kommission hat sich jüngst intensiv mit elektronischen Tools für die Ausübung der politischen Rechte auseinandergesetzt, und erst gerade in der Wintersession haben wir auch hier im Rat mehrere Vorstösse zu diesem Thema diskutiert. Damals wie aktuell liessen wir uns von der Bundeskanzlei aufzeigen, was der Bundesrat auf diesem Feld denn tue. Die Antworten haben uns wiederum zufriedengestellt. So hat der Bundesrat gerade erst im Jahre 2020 in einem Bericht aufgezeigt, dass er ein neues Datenmodell für politische Geschäfte einführen und zudem die E-Vernehmlassung und eine Publikationsplattform für Petitionen prüfen will. Auch punkto E-Voting ist die Bundeskanzlei weiter aktiv und arbeitet an einer Neuausrichtung des Versuchsbetriebs, damit die Kantone wieder begrenzte Versuche durchführen können. Dabei werden präzise Sicherheitsvorgaben, erhöhte Transparenzvorschriften und unabhängige Prüfungen vorgesehen. Dafür arbeitet die Bundeskanzlei - wie auch von der Motion verlangt - intensiv mit den Kantonen und mit Fachleuten zusammen. Die Anpassung der Rechtsgrundlage für diesen neu ausgerichteten Versuchsbetrieb soll noch dieses Jahr in die Vernehmlassung, und die SPK-S hat bereits verlangt, dass sie dann zu den Verordnungsänderungen konsultiert würde. Der Prozess wird also parlamentarisch begleitet.
Vor diesem Hintergrund teilt Ihre Kommission einhellig die Ansicht des Bundesrates, dass für diese Motion kein zusätzlicher Bedarf besteht, sosehr wir auch die Absicht teilen.
Ich bitte Sie daher, die Motion abzulehnen.
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