Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

21. September 2021

Politische Arbeit | Wichtige Voten im Rat

Motion Romano Marco. Formen mobilen Arbeitens. Es braucht eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen. Die öffentliche Verwaltung soll ein Vorbild sein

für die Kommission:
Ich habe das Wort; ob man es hört, ist eine andere Frage. Die vorliegende Motion vom September 2020 verlangt vom Bundesrat, dass er das Bundespersonalrecht anpasse, um das mobile Arbeiten zu erleichtern. Der Bundesrat empfahl die Motion zur Annahme, allerdings mit der Einschränkung, dass Telearbeit, die auch gefordert war, nicht überall in der Verwaltung möglich sei, was besonders einleuchtet, wenn man zum Beispiel an die Grenzwacht oder das Reinigungspersonal denkt. Der Nationalrat nahm die Motion mit 139 zu 50 Stimmen an.
Der Bundesrat hatte schon Ende 2020 ein Zielbild zur Ausgestaltung der flexiblen Arbeitsformen verabschiedet. Die Umsetzung des Zielbildes erfolgte Schlag auf Schlag. Schon am 12. Mai dieses Jahres beschloss der Bundesrat eine weitgehende Anpassung der Bundespersonalverordnung. Diese ist am 1. Juli auch schon in Kraft getreten. Neu vereinbaren die Mitarbeiter mit ihren Vorgesetzten, wo sie ihre Arbeit erledigen. Die Verordnung ermöglicht zahlreiche Arbeitsorte: Räumlichkeiten der Arbeitgeberin, Homeoffice, Coworking-Orte. Auch zeitlich hat der Bundesrat für mehr Flexibilität gesorgt und ermöglicht die Vertrauensarbeitszeit neu schon ab Lohnklasse 18 statt erst ab 24. Er hat dann auch noch weitere Aspekte geregelt: Gesundheitsschutz, Ausrüstung, Auslagen. Einzig das Recht auf freie Arbeitsortswahl hat er nicht eingeräumt.
Ihre Kommission nahm diese Verordnungsänderung am 17. August zur Kenntnis und stimmte der Einschätzung des Bundesrates zu, dass die Motion hiermit erfüllt sei. Entsprechend empfehlen wir Ihnen einhellig, die Motion als erfüllt abzulehnen.
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