Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

27. Februar 2017

Wichtige Voten im RatVorstösse

Motion Romano Marco. Aberkennung des Schweizer Bürgerrechts bei Dschihadisten mit Doppelbürgerschaft

für die Kommission:

Die vorliegende Motion verlangt, dass man einem Doppelbürger sein durch Einbürgerung erlangtes Bürgerrecht entziehen können soll, wenn er freiwillig im Ausland für eine fremde Armee oder eine armeeähnliche, ideologisch motivierte Gruppierung gekämpft hat.

Der andere Rat hat diesen Vorstoss letzten September mit 108 zu 79 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen. Wie der Bundesrat beantragt Ihnen aber auch Ihre Kommission, die Motion nicht anzunehmen, und zwar mit 5 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Es gibt zwar keinen Minderheitsantrag, aber neu den Einzelantrag Minder.

Ein kurzer Blick zurück: Letzten Sommer gab unser Rat in der Sommersession bereits der ähnlich gelagerten parlamentarischen Initiative Brunner 14.450 keine Folge, und zwar mit 27 zu 12 Stimmen. Jene hatte eine zwingende Ausbürgerung von Terroristen verlangt. Ein wichtiger Grund für das klare Resultat damals war, dass eine Ausbürgerung bei so schwerwiegenden Straftaten wie Terrorismus schon unter dem geltenden Bürgerrechtsgesetz möglich ist und auch unter dem neuen weiterhin möglich sein wird. Entsprechend hatten damals die Behörden schon ein Ausbürgerungsverfahren gegen einen jungen Winterthurer Dschihad-Reisenden angestrebt.

Hinzu kam im Juni bei uns im Rat, dass der Bundesrat in Aussicht gestellt hatte, in seiner neuen Bürgerrechtsverordnung klar zu regeln, für welche schweren Straftaten Ausbürgerungen möglich sein sollten. Der Bundesrat hat Wort gehalten: Schon drei Tage nach unserem Entscheid vom 14. Juni 2016 zur parlamentarischen Initiative Brunner, nämlich am 17. Juni 2016, hat der Bundesrat seine neue Bürgerrechtsverordnung verabschiedet. Sie wird bald in Kraft treten, nämlich am 1. Januar 2018. Deren Artikel 30 regelt nun klar und rechtsstaatlich sauber, dass neben Spionen, Völkermördern, Kriegsverbrechern auch Mafiosi und Terroristen und gewalttätige Extremisten ausgebürgert werden können. Damit wird die aktuelle Praxis fixiert, und namentlich werden auch die vom Motionär anvisierten Dschihad-Kämpfer erfasst.

Die Kommission ist mit dem Bundesrat der Überzeugung, dass das Anliegen der Motion somit weitestgehend erfüllt ist.

Es wäre aber nicht nur überflüssig, die Motion anzunehmen, sondern es hätte auch zwei konkrete Nachteile, weil sie in zwei Punkten von der bestehenden Regel abweicht: Erstens will sie nur eingebürgerte Doppelbürger erfassen. Das ist eine nichtbegründbare Andersbehandlung von Doppelbürgern, die anders zu ihrem Bürgerrecht gekommen sind. Doppelbürger sind Doppelbürger, so die Meinung Ihrer Kommission. Zweitens, das ist der Hauptnachteil, erfasst die Motion über Terroristen und gewalttätige Extremisten hinaus jeden, der in einer fremden Armee freiwillig Dienst leistet. Das ist zum einen jeder Fremdenlegionär, also zum Beispiel ein italienisch-schweizerischer Doppelbürger, der in der französischen Fremdenlegion Dienst leistet. Zum andern ist es aber auch jeder Doppelbürger, der in seinem anderen Heimatstaat Dienst leistet, also derselbe italienisch-schweizerische Doppelbürger, der in Italien seinen gesetzlichen Dienst leistet. Das ist sogar nach Schweizer Militärstrafrecht legal. Deshalb Leute auszubürgern ginge dann doch etwas weit.

Ich fasse also zusammen: Das Hauptanliegen der Motion ist durch das Bürgerrechtsgesetz und die dazugehörende Verordnung weitgehend erfüllt. Die Motion hat darüber hinaus Nachteile.
Aus diesem Grund bitte ich Sie namens der Kommission, die Motion abzulehnen.

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