Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

20. Dezember 2023

Voten im Rat

Motion RK-S. Verbot der öffentlichen Verwendung von rassendiskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder extremistischen, wie beispielsweise nationalsozialistischen Symbolen

Ich lege Ihnen offen, dass ich immer meine Mühe damit habe, wenn Vorschläge kommen, wie man gewisse Symbole, Meinungen oder auch noch Aussagen verbieten solle. Ich bin der Meinung, dass man dumme, falsche oder verwerfliche Meinungen – statt mit dem Strafrecht – besser mit besseren Meinungen und Argumenten, mit Bildung kontert.

Zudem ist es auch schwierig abzugrenzen. Herr Jositsch hat eines der berühmtesten Beispiele gegeben, die Zahl 18 ist aber nicht das einzige. In der Kommission hatten wir als Anhang zu einem Bericht des Bundesamtes für Justiz auf unzähligen Seiten über hundert Buchstabenkombinationen, Wörter, Zeichen, wo wir in diesem Saal nie darauf kämen, dass sie auch noch extremistisch sein können. Sie sind es aber in ihrem Kontext. Alleine für den Nationalsozialismus gab es Dutzende von Wort- und Buchstabenkombinationen, die unter Insidern zumindest extremistisch sind. Es hört dann quasi nie auf.

Ich bin überzeugt, wenn man diese ganze Liste verbieten würde, dann würden die Leute neue Symbole, Buchstaben und Zeichen finden, und die Liste würde einfach immer länger werden. Das ist meine grundsätzliche Skepsis.

Ich sehe aber durch die Kommissionsmotion, die einstimmig angenommen wurde, wo der Zug hinfahren soll. Ich war damals an dieser Sitzung nicht zugegen.

Ich sage nur noch etwas zum Verhältnis dieser beiden Motionen. Ich gehe davon aus, dass die Kommissionsmotion in dieser Form angenommen wird. Für diesen Fall glaube ich nicht, dass es ein Mehrwert ist, speziell für den Nationalsozialismus noch die zweite Motion zu verabschieden. Das würde nicht einmal zu einer eigenen, schnelleren Gesetzgebung zum Nationalsozialismus führen. Da würde ich sonst die Vorsteherin des EJPD oder ihren Nachfolger falsch einschätzen. Ich nehme an, es gäbe dann trotzdem eine Gesetzgebung, in der man insbesondere auch die nationalsozialistischen Symbole zu erfassen versucht.

Es geht von daher weder schneller noch präziser noch sicherer, wenn man die zweite Motion ebenfalls annimmt. Wenn man diesen Weg verfolgt, dann müsste man versuchen, die extremistischen Formen breit zu erfassen – mit allen Vorbehalten, die ich eingangs gesagt habe.
Summa summarum: Der zweite Vorstoss bietet gegenüber dem ersten keinen Mehrwert.

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