11. Dezember 2025
Voten im Rat
Motion RK-S. Schuldangemessene Gesamtstrafen
für die Kommission:
Gesamtstrafen sind Strafen für mehrere Delikte. Sie entstehen zu Beginn, wenn gleichzeitig mehrere Delikte zu beurteilen sind, oder aber später, wenn der Täter während einer bedingten Strafe in der Probezeit rückfällig wird und nachträglich eine Gesamtstrafe gebildet wird. In beiden Fällen kann es geschehen, dass die Gesamtstrafe nicht schuldangemessen ist, sei es generell wegen des Strafrabatts, sei es spezifisch wegen des Deckels der gesetzlichen Höchststrafe, der nicht überschritten werden darf, vor allem bei der Geldstrafe – diese ist bei 180 Tagessätzen gedeckelt, und alle weiteren Delikte, die mit einer Geldstrafe geahndet würden, sind dann quasi gratis -, sei es, weil man ausgerechnet in der Probezeit rückfällige Täter mit Strafrabatt belohnt.
Zu diesem Problem nahm unser Rat im Jahr 2020 ein Postulat an, und der Bericht dazu erschien im Jahr 2024. Der Bericht beleuchtet trotz fast fünfjähriger Bearbeitungszeit zwar leider nur eine der beiden Konstellationen, nämlich die Gesamtstrafe bei Rückfall in der Probezeit. Er kommt aber zu einem klaren Schluss, dem sich Ihre Kommission anschliesst, wie es zuvor schon die ganze Fachwelt und auch das Bundesgericht in seinen Hinweisen an den Gesetzgeber tat: Bei Tätern, die in der Probezeit rückfällig werden, soll generell auf Gesamtstrafen und damit auf Strafrabatte verzichtet werden. Das ist Ziffer 1 unserer Motion.
Wir wollen aber auch Lösungen für die andere Konstellation, nämlich für den Strafrabatt bei gleichzeitiger Beurteilung mehrerer Delikte. Das ist Ziffer 2 unserer Motion. Wir haben darauf verzichtet, den hierzu lückenhaften Postulatsbericht ergänzen zu lassen, sondern wir lassen den Bundesrat dieses Thema gleich in einem Aufwisch mit der Umsetzung der Motion bearbeiten. Mündlich wurden uns in der Kommission Ansätze dazu skizziert: Man könnte mehrere Geldstrafen nicht mehr in Gesamtstrafen asperieren, sondern kumulieren. Man könnte in gewissen Konstellationen das gesetzliche Maximum der Geldstrafe erhöhen, oder man könnte in gewissen Konstellationen statt der Geldstrafen für mehrere Delikte auch eine Gesamtfreiheitsstrafe auswählen.
Zusammenfassend beantragt Ihnen Ihre Kommission einstimmig, beide Punkte anzugehen und dafür zu sorgen, dass Gesamtstrafen künftig schuldangemessen sind.
Auch die KKJPD unterstützt das Anliegen ausdrücklich, und das Bundesgericht hat ein entsprechendes Tätigwerden des Gesetzgebers, wie erwähnt, selbst angeregt. Ich danke dem Bundesrat, dass auch er die Motion zur Annahme empfiehlt. Ich hoffe dann einfach, dass die Umsetzung schneller geht als der Postulatsbericht.
Ich danke Ihnen, wenn Sie der Motion zustimmen.