Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

15. September 2021

Politische Arbeit | Wichtige Voten im Rat

Motion RK-S. Reform der Bundesanwaltschaft und ihrer Aufsicht

für die Kommission:
Am 10. August hat Ihre Kommission die vorliegende Motion einstimmig angenommen. Sie fordert den Bundesrat auf, eine Reform der Bundesanwaltschaft, der BA, und ihrer Aufsichtsbehörde, der AB-BA, vorzulegen. Der Handlungsbedarf, die Inspiration für diese Motion, ergibt sich aus drei Quellen.
Die Hauptinspirationsquelle für die Reform ist der Schlussbericht der beiden GPK vom 22. Juni 2021 zur Inspektion "Aufsichtsverhältnis zwischen BA und AB-BA". Die GPK haben über zwei Jahre und in mehreren Phasen sorgfältig und tiefgründig eruiert, wo überall Handlungsbedarf besteht - bei der einen Behörde, bei der anderen Behörde und in ihrem Zusammenspiel -, und hat dies in einem Schlussbericht zusammengefasst; dies auch auf Grundlage umfassender Gutachten der Professoren Benjamin Schindler und Christopher Geth. Die Themen, die da hervorstachen, waren erstens punkto AB-BA die Zusammensetzung, Ressourcen und Kompetenzen; zweitens bei der BA die Strukturen sowie die Wahl, Wiederwahl und Amtsenthebung; und dann drittens noch das Thema der ausserordentlichen Staatsanwälte und ausserordentlichen Bundesanwälte. Total haben die GPK achtzehn Feststellungen und Formulierungen zu diesen Themen ausgearbeitet und uns auch mündlich präsentiert.
Die zweite Inspirationsquelle war ein Schreiben der Gerichtskommission, die der Kommission für Rechtsfragen letzten November geschrieben und ihr ihre Schlussfolgerungen aus ihren Arbeiten unterbreitet hat, aufgearbeitet durch Professor Georg Müller. Da geht es um rechtliche Lücken und Unstimmigkeiten, die wir festgestellt haben, als es um die Amtsenthebung des damaligen Bundesanwaltes ging, aber auch um entsprechende Lücken und Unstimmigkeiten bei der Wahl eines ausserordentlichen Bundesanwaltes. Als Präsident dieser Gerichtskommission muss ich Ihnen sagen, dass die entsprechenden Rechtsgrundlagen mehr Löcher aufweisen als der sprichwörtliche Schweizer Käse, und auch die GPK empfehlen Ihnen, hier tätig zu werden.
Die dritte Inspirationsquelle für uns war und ist das Postulat Jositsch 19.3570, "Überprüfung von Struktur, Organisation, Zuständigkeit und Überwachung der Bundesanwaltschaft", dessen Hauptforderung hier angenommen wurde, nämlich, dass man genauer prüft, wofür die BA eigentlich tatsächlich zuständig sein soll. Bei diesem dritten Punkt, beim Postulat Jositsch, laufen die Arbeiten im Bundesrat. Die Erkenntnisse sollen auch direkt in die Motionsumsetzung fliessen. Dafür müsste man vorab nach unserer Ansicht nicht einmal extra einen eigenen Postulatsbericht verabschieden, sondern könnte das Ganze verschmelzen und beschleunigen.
Die RK-S war sich sehr schnell einig, dass bei diesem Thema Handlungsbedarf besteht. Sie hat vorab schon einmal drei Fragen geklärt: Die erste war, ob wir eine Motion oder eine parlamentarische Initiative machen sollen. Für die parlamentarische Initiative sprach, dass wir - oder unsere Vorgänger - die heutige Situation schon aufgrund einer parlamentarischen Initiative zu verantworten haben, und auch, dass es um staatspolitisch Grundlegendes geht. Wir kamen dann aber mit 9 zu 4 Stimmen zum Schluss, dass eine Motion vorzuziehen sei, weil dieses hochkomplexe Thema unsere Kommission beim Gesetzgebungsprozess an die Grenzen bringen würde; und die Deutungshoheit behalten wir ja ohnehin, wenn es dann als Bundesratsvorlage wieder in den Rat kommt.
Der zweite Grundentscheid war inhaltlicher Natur, nämlich, ob wir das System gesamthaft infrage stellen sollen, also ob wir uns auch die Frage stellen sollen, ob die BA wieder in die Exekutive integriert werden soll oder nicht. Wir haben dann aber nach kurzer Debatte beschlossen, auch hier beim geltenden System zu bleiben. Das ist im Motionstext schon so enthalten. Die GPK kam in ihrer langen und vertieften Arbeit, auch gestützt auf die Gutachten, fast einhellig zum Schluss, dass der "Status quo plus" einem radikalen Systemwechsel vorzuziehen sei. Ein radikaler Systemwechsel wäre eben ein Modell, in dem dann wieder der Bundesrat, separate Justizaufsichtsorgane oder sogar mehrere gemeinsam für die Wahl oder Aufsicht der BA zuständig wären.
Die RK-S schliesst sich dem einhellig an und wünscht daher, dass ein Bericht im Sinne des GPK-Berichtes erstellt wird. Das Modell "Status quo plus" bedeutet: Die Wahlzuständigkeit für die BA und die AB-AB bleiben beim Parlament, die direkte Aufsicht bleibt bei der AB-BA und und die Oberaufsicht bei der GPK, und das "plus" bringt zum Ausdruck, dass doch viele Verbesserungen möglich sind. Eine davon, die möglich sein könnte, will ich erwähnen, nämlich, dass die BA neu eine Dreierspitze erhalten könnte, wenn man dies wünscht. Das wurde auch schon vorabgeklärt.
Die dritte und letzte Frage, die wir uns noch stellen, ist, ob wir auch die Bundesstrafgerichtsbarkeit in Bellinzona einbeziehen müssten. Die RK-S hat das klar verneint, denn die beiden denkbaren Baustellen in Bellinzona gehören nicht hierhin. Die eine betrifft denn Human Factor, also den Umgang der Personen untereinander. Dafür sind aber primär die GPK und dann sekundär die Gerichtskommission zuständig. Die zweite Baustelle betraf eine noch klarere Trennung von Berufungs- und Strafkammer, die in der parlamentarischen Initiative Sommaruga Carlo 20.474 gefordert wurde. Diese wurde aber zurückgezogen, denn dieser Punkt ist auch in den Augen des Initianten erfüllt. Fazit: Die Motion beschränkt sich bewusst auf BA und AB-BA und will nicht alle Bundesstrafbehörden reformieren.
Die Zusammenfassung des Gesagten steht im Motionstext selber, und ich bitte Sie, dieser Motion zuzustimmen. Wir taten es einstimmig. Noch ein letzter Punkt: Die nationalrätliche Schwesterkommission hat unsere Kommission kopiert und die Motion mit 14 zu 7 Stimmen ebenfalls schon angenommen. Der Nationalrat wird sie am 21. September wahrscheinlich auch im Rat annehmen, und der Bundesrat empfiehlt die Motion ebenfalls zur Annahme. Zumindest der Startschuss könnte hier also sehr schnell gelingen.
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