Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

17. Dezember 2020

Politische Arbeit | Wichtige Voten im Rat

Motion RK-S. Modernere grenzüberschreitende Zivilprozesse

für die Kommission:
Mit dieser Motion möchte Ihre Kommission grenzüberschreitende Zivilprozesse erleichtern, namentlich durch Video- und Telefonkonferenzen. In der laufenden Zivilprozessordnungsrevision hat Ihre Kommission ganz allgemein beschlossen, der Vorlage des Bundesrates ein Update in Sachen moderner Technologie zu verpassen. Neu sollen Video- und Telefonkonferenzen klar geregelt und vielseitig einsetzbar werden. Diese Technologien kann man dann insbesondere auch grenzüberschreitend einsetzen. Denken Sie zum Beispiel an eine Zeugin, die in den USA weilt, oder einen Sachverständigen, der in China weilt, die man gerne zuschalten statt aufsuchen oder einfliegen würde.
Dabei stiessen wir aber auf ein völkerrechtliches Problem. Es gibt nämlich zu diesem Thema ein Haager Beweiserhebungsübereinkommen, das mir persönlich bis dato völlig unbekannt war; ich glaube, auch der Kommission. Ich möchte jedem, dem es zuvor schon bekannt war und der mir das plausibel darlegt, einen Appenzeller Biber offerieren, insbesondere, wenn Sie auch noch den Vorbehalt der Schweiz dazu kennen. Auch der war uns nämlich völlig unbekannt. Jedenfalls verlangt aber dieser Vorbehalt, dass die Schweiz bei solchen internationalen Befragungen jedes Mal eine Einzelbewilligung des Bundesamtes für Justiz aufbringt. Das ist nicht nur schwerfällig, sondern führt auch zur Retorsion anderer Staaten. Die verlangen dasselbe dann auch, wenn wir international elektronisch einen Prozess durchführen wollen. Wir möchten daher diesen Vorbehalt anpassen. Dann sind wir innerstaatlich schlanker, und das Ausland wird es uns dann gleichtun. Dieser Vorbehalt wurde aber per Bundesbeschluss eingeführt, und da er weiterhin eine gewisse Bedeutung hat, muss er auch wieder per Bundesbeschluss angepasst werden. Die Motion beauftragt nun eben den Bundesrat, uns hierzu einen Entwurf zu unterbreiten.
Ihre Kommission war einstimmig für diese Motion. Ich danke Ihnen, wenn Sie ihr auch zustimmen. Sie leisten damit einen Beitrag für modernere grenzüberschreitende Zivilprozesse mit Schweizer Beteiligung.
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