Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

07. März 2023

Politische Arbeit | Wichtige Voten im Rat

Motion RK-N. Digitale Buchführung erleichtern

für die Kommission:
Diese Motion möchte die digitale Buchführung erleichtern, indem man Buchführungsunterlagen unter gewissen Voraussetzungen namentlich auch ohne digitale Signatur auf veränderbaren Datenträgern aufbewahren können soll.
Die RK-S teilt das Anliegen, dass Unternehmen auf möglichst einfache Weise ihre Bücher digital führen können, und sieht in dieser Digitalisierung auch viele Vorteile. Die Aufbewahrung auf Papier oder auch auf nur einmal beschreibbaren Datenträgern wie CD-ROM ist in der Tat nicht die Avantgarde der technischen Entwicklung. Dennoch rennt die Motion technisch gesehen offene Türen ein, wenn sie auf die digitale Signatur verzichten will, denn die einschlägige Bestimmung in der Geschäftsbücherverordnung ist bereits heute technologieoffen formuliert. Sie verlangt schon heute keine digitale Signatur, sondern erwähnt diese nur als Beispiel dafür, wie man die geforderte Datenintegrität erreichen kann. Jede andere Technologie, welche die einschlägigen Sicherheitsstandards einhält, ist ebenfalls zulässig, und auch die in der Motion positiv erwähnte ESTV stützt sich in der Praxis auf dem heutigen Verordnungstext ab, auch wenn die ESTV bisweilen sogar noch etwas pragmatischer ist.
Wo die Motion über die technische Frage der elektronischen Signatur hinausgehen will und die Sicherheitsstandards bei der elektronischen Buchführung auch materiell auf das Niveau von Papier absenken will, welches man offenbar als tiefer ansieht, wäre das eine separate Diskussion, die im Rahmen dieses Vorstosses in der Kommission nicht geführt wurde. Immerhin geht diese Diskussion weiter: Nach meinem Vernehmen sind die Experten daran, sich auch dazu Gedanken zu machen.
Vor diesem Hintergrund hat Ihre Kommission einstimmig, mit 11 zu 0 Stimmen, beschlossen, sich dem Bundesrat anzuschliessen und Ihnen die Motion zur Ablehnung zu empfehlen.
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