17. Juni 2019
Politische Arbeit | Wichtige Voten im Rat
Motion Rieder Beat. Schutz der Schweizer Wirtschaft durch Investitionskontrollen
Herr Ruedi Noser hat die allgemeinen ordnungspolitischen Gründe gegen die Motion dargelegt. Ich möchte seine Ausführungen nur mit zwei Gedanken ergänzen und zum Ersten nochmals das Thema der Reziprozität aufnehmen. Ich habe mir denselben Gedanken gemacht und auch an Sandkastenspiele gedacht. Darin verliert sich nämlich die Motion, wenn sie auf Gegenrecht basiert. Denn wenn - nennen wir es beim Namen - die gelbe Gefahr so gross ist, wie die Motion den Anschein macht, dann kann man ihr ja nicht plötzlich Tür und Tor öffnen, nur weil einige Tausend Kilometer östlich Schweizer Unternehmen einen mehr oder weniger guten Zugang zum dortigen Markt haben. Wenn wir also Angst haben, dass die chinesischen Horden hier wüten, kann das ja nicht plötzlich aufgrund dessen, was die Schweizer Unternehmen in China tun oder lassen dürfen, völlig unproblematisch sein. Das Gegenrechtsargument ist also politisch zwar süffig - das spüren wir immer -, aber inhaltlich macht es oft keinen Sinn und hier ganz bestimmt nicht. Beim Kapitalverkehr scheint es mir wie beim Warenverkehr zu sein: Eine offene Wirtschaft profitiert auch dann von der Offenheit, wenn sie einseitig offen ist.
Zum Zweiten: Da möchte ich mit einem realen Beispiel einen Ball aufnehmen, den mir Kollege Föhn beim letzten Mal zugeworfen hat, als es ums Beschaffungsrecht ging. Er ist jetzt gerade nicht hier, er kann es ja dann nachlesen. Er hat nämlich die Ostschweizer Firma Lista Office erwähnt, die, wie sein Unternehmen, in der Möbelbranche tätig ist, konkret in der Büromöbelbranche. Dieses Unternehmen sei - oh Graus, so Kollege Föhn - einfach von einer chinesischen Unternehmung übernommen worden. Unser Vizepräsident hat mich letztes Mal darauf aufmerksam gemacht, dass der Inhaber der Lista Office, Fredy A. Lienhard, ja nicht Ratsmitglied sei und sich hier nicht äussern könne. Darum habe ich mich mit ihm ausgetauscht und ihn gefragt, wie er das so erlebt habe.
Ich schildere gerne kurz in zwei Akten dieses Fallbeispiel aus der Ostschweiz:
Erster Akt: Die Lista Office expandiert selber ins Ausland. Dabei war die Unternehmerfamilie sehr froh, dass sie in Deutschland, Italien und den USA durch Übernahmen und Neugründungen wachsen konnte. In keinem dieser Märkte - keinem dieser Märkte! - stiess sie auf einen solchen Kontrollmechanismus, wie er hier vorgeschlagen wird.
Auch aus der Ostschweiz erwähne ich im gleichen Atemzug noch das Beispiel der Firma SFS Group mit Sitz im sankt-gallischen Heerbrugg, die 2012 ihrerseits sehr erfolgreich eine grosse chinesische Firma übernahm und seither wertvollen Zugang zum chinesischen Markt hat.
Doch nochmals zurück zum Beispiel Lista Office, jetzt der zweite Akt: Die Unternehmerfamilie sucht selber nach einer Investorin für die Nachfolgelösung. Das ist gar nicht so einfach, Kollege Föhn hat die Schwierigkeiten im Büromöbelmarkt skizziert. Nach eingehender Analyse der möglichen Investoren wurde die Firma dann fündig, und zwar bei der Firma Henglin aus Ostchina. Diese Übernahme sichert nicht nur die bestehenden Arbeitsplätze, sondern wird auch noch Wachstum ermöglichen, denn die Firma wird nun Zugriff auf den chinesischen Markt haben. Dort lechzen offenbar die chinesischen Abnehmer nach der hohen Qualität und der Marke dieser schweizerischen Möbelhersteller.
An diesem simplen Fallbeispiel sehen Sie eigentlich zwei Dinge: erstens den Wert der offenen Kapitalmärkte, gerade für die Arbeitsplätze in der Schweiz. Und Sie sehen zweitens etwas die Widersprüchlichkeit des Gegenrechtsargumentes. Gerade weil wir hier einseitig offen sind, kann jetzt dieser Kanal nach China zurück für uns geöffnet werden.
Ich habe abschliessend Unternehmer Lienhard angefragt, was er von einer solchen staatlichen Kontrollbehörde halten würde, und sein Kommentar, in einem Wort, war: "furchtbar".
Dem schliesse ich mich gerne an und bitte Sie, die Motion abzulehnen.
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