Andrea Caroni

Ihr Ausserrhoder Ständerat

06. März 2017

Wichtige Voten im Rat

Motion Noser Ruedi. Regelmässige Hinterfragung der Staatsbeteiligungen

Ich äussere mich nur zum noch nicht zurückgezogenen Postulat. Ich befürworte es und unterstütze den Vorstoss von Kollege Noser. So wertvoll ein funktionierender Wettbewerb ist, so schädlich sind seine Verzerrungen. Mir gefallen an diesem Postulat seine drei Aspekte, die zusammen eine Gesamtschau geben.

Sein erster Punkt sind Wettbewerbsverzerrungen durch Staatsunternehmen mit längeren Spiessen. Hierzu wurden bereits zwei Postulate angenommen. Ich hatte damals im Nationalrat eines davon vertreten, Kollege Schilliger ein anderes. Beide wurden angenommen. Der Bericht ist im Entstehen. Von dem her hätte ich gedacht, dass der Bundesrat zumindest hier Hand bieten würde, weil er ja diese Aufgabe ohnehin machen muss.

Der zweite der drei Punkte sind die Beihilfen an Private in Form von finanziellen Zustüpfen oder auch von Steuervergünstigungen. Auch hierzu gibt es zwei Postulate von den gleichen zwei Personen. Allerdings ist meines der Zeitguillotine zum Opfer gefallen, das von Kollege Schilliger wird wahrscheinlich in diesem August dasselbe Schicksal erleiden. Deswegen begrüsse ich es, dass zu dieser Frage nun im schnelleren Rat ein Postulat aufs Tapet und auf unsere Agenda kommt.
Zu diesem Punkt ist die Stellungnahme des Bundesrates etwas mutlos. Er sagt, es fehle an einem einheitlichen Begriff der Beihilfen, man müsste die Kantone beiziehen und ohnehin seien die Mittel der Verwaltung knapp. Nun, zum Begriff: Es wäre ja, wie es Herr Noser sagt, gerade Aufgabe eines solchen Berichtes, hier Klarheit zu schaffen. Zu den Kantonen kann ich nur sagen: Dann soll man sie halt für die Gesamtschau einbeziehen. Es wäre ja nicht das erste Mal in der Geschichte unseres Landes, dass man über die drei Ebenen zusammenwirkt. Schliesslich zu den Mitteln der Verwaltung: Es gibt mehrere Vorstösse auf der heutigen Agenda, wo ich eine Formulierung finde, die schon fast wie ein Textbaustein wirkt. Ich hoffe, dass wir nun nicht per Makro in jedem Vorstoss am Schluss noch diesen leicht maliziösen Satz der Bundesverwaltung finden, man würde es gerne tun, nur hätten wir halt gerade die Mittel gekürzt. Und ohnehin gibt es ja nichts Effizienteres als einen Vorstoss, der dazu führt, dass der Wettbewerb gestärkt wird. Ich frage mich, ob der wahre Grund vielleicht eher in etwas liegt, was Kollege Noser ebenfalls ansprach, nämlich dass man keine Transparenz will, um sich international nicht zu exponieren. Aber wie man so schön sagt, ist Tageslicht das beste Desinfektionsmittel. Das gilt auch für Wettbewerbsverzerrungen.

Das dritte Thema, das Kollege Noser erwähnte, ist noch in keinem der erwähnten Postulate drin, nämlich die Abrundung. Er will auch alle anderen Verzerrungen aufgedeckt haben, namentlich durch spezielle Regulierungen. Er macht viele Beispiele dazu. Dieses Ansinnen ist, soweit es Staatsbetriebe betrifft, ähnlich wie der erste Punkt. Ich würde noch weiter gehen oder es so präzisieren, dass auch Verzerrungen unter Privaten darzustellen wären.

Wenn man alles zusammennimmt, kommt eine umfassende Beleuchtung von Wettbewerbsverzerrungen in diesem Land heraus. Geschätzter Herr Bundesrat, einen Teilauftrag davon haben Sie ja schon gefasst und sind an der Arbeit. Nehmen Sie nun doch auch diese Ergänzung an, zum Wohle unserer freiheitlichen Wirtschaftsordnung.

Mehr